UVV FLURFÖRDERZEUGE · DGUV V68

UVV-Prüfung für Stapler und Flurförderzeuge

Eine Gabelzinke mit zehn Prozent Verschleiß am Knick sieht fast aus wie neu, trägt aber schon rund ein Fünftel weniger Last. Reißt sie unter Last, steht der Fahrer im Fallbereich, und die Palette kommt dazu.

Solche Mängel findet keine Sichtkontrolle im Vorbeigehen, sondern nur die jährliche UVV-Prüfung nach festgelegten Verschleißgrenzen. Sie gilt für den Gegengewichtsstapler ebenso wie für den Elektro-Niederhubwagen und den handbetriebenen Hubwagen.

Die DGUV Vorschrift 68 ist an dieser Stelle klar: Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte müssen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden (§37 DGUV Vorschrift 68). Das ist Unternehmerpflicht, und sie gilt unabhängig vom Staplerschein des Fahrers.

Lotung vermittelt Ihnen eine befähigte Person für die UVV-Prüfung Ihrer Flurförderzeuge. Antwort auf Ihre Anfrage innerhalb von 2 bis 3 Werktagen.

Staplerprüfung anfragen

GESETZLICHE PFLICHT

UVV-Prüfung Stapler: Was §37 DGUV Vorschrift 68 verlangt

Wenn an einem Stapler etwas versagt und jemand zu Schaden kommt, fragt die Berufsgenossenschaft nach dem Prüfnachweis. Die Prüfpflicht dafür steht in §37 der DGUV Vorschrift 68 und ist knapp formuliert.

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, „daß Flurförderzeuge, ihre Anbaugeräte sowie die … für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden."

DGUV Vorschrift 68, §37 Abs. 1

Was ein Prüfer dabei durchgeht, gibt die Richtlinie FEM 4.004 vor, die maßgebliche Prüfanleitung für Flurförderzeuge, bei einem Gabelstapler über hundert Prüfpunkte. Bei intensivem Einsatz, etwa im Mehrschichtbetrieb oder im Hochregallager, sind kürzere Intervalle sinnvoll.

Gilt die Pflicht auch für Handhubwagen?

Ja. Auch handbetätigte Hubwagen gelten als Flurförderzeuge und sind mindestens jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Eine Besonderheit gibt es: Bei rein muskelkraftbetriebenen Geräten muss der Prüfnachweis nur auf Verlangen der Berufsgenossenschaft oder Behörde vorgelegt werden. Die Prüfpflicht selbst besteht trotzdem, das ist die herrschende Auffassung, auch wenn einzelne Portale das anders darstellen.

UVV-Prüfung ist nicht der Staplerschein

Zwei Dinge werden oft verwechselt. Die UVV-Prüfung nach §37 betrifft den technischen Zustand des Geräts und macht die befähigte Person. Der Staplerschein nach DGUV Grundsatz 308-001 betrifft die Qualifikation des Fahrers. Das eine ersetzt das andere nicht.

Bleibt die Prüfung aus, drohen Bußgeld nach §209 SGB VII, Regress der Berufsgenossenschaft nach §§110, 111 SGB VII, den die Rechtsprechung für Flurförderzeuge bei grober Fahrlässigkeit ausdrücklich bestätigt hat, Verlust des Versicherungsschutzes und die Außerbetriebnahme bei sicherheitskritischen Mängeln.

UVV-Prüfung Flurförderzeuge: Handhubwagen und Gabelstapler im Lager, beide prüfpflichtig nach DGUV Vorschrift 68
SO LÄUFT ES AB

Wie die UVV-Staplerprüfung abläuft

Die befähigte Person prüft jedes Flurförderzeug nach FEM 4.004, vom Handhubwagen bis zum Gegengewichtsstapler. Am reibungslosesten läuft es, wenn die Geräte am Prüftag verfügbar und nicht im Dauereinsatz sind.

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Gabelzinken, Ketten und Hubmast

Die Gabelzinken werden am Knick auf Verschleiß gemessen: Ab zehn Prozent Materialabtrag (DIN ISO 5057) ist die Zinke auszutauschen, ebenso bei Rissen oder verbogener Spitze. Die Hubketten werden auf Längung geprüft, der Hubmast auf Rollen, Führungen und Sicherheitsanschläge.

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Hydraulik, Bremsen und Schutzeinrichtungen

Die Hydraulik wird auf Dichtheit und Absinken der Last geprüft, dazu Betriebs- und Feststellbremse, Lenkung, Fahrerschutzdach, Rückhaltesystem und Notaus. Bei Dieselstaplern kommt die Abgasmessung nach TRGS 554 dazu, bei Treibgasstaplern die Dichtheits- und Abgasprüfung.

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Prüfbuch und Plakette

Sie erhalten einen Prüfbericht mit allen Prüfpunkten und der Bewertung sowie eine Plakette mit Monat und Jahr der nächsten Fälligkeit. Die Ergebnisse müssen am Einsatzort einsehbar sein, bei gemieteten Geräten genügt eine Kopie des letzten Prüfnachweises.

Vom Handhubwagen bis zum Gegengewichtsstapler prüft der Partner alles an einem Termin, inklusive Anbaugeräten. Eine Anfahrt für den ganzen Lagerfuhrpark.

QUALIFIKATION

Wer darf Stapler prüfen

Die UVV-Prüfung darf nur eine befähigte Person nach TRBS 1203 mit Fachkenntnis in Flurförderzeugtechnik durchführen. Das sind Dienstmonteure der Hersteller, Servicetechniker, Betriebsingenieure oder externe Prüfdienste.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Fahrer: Der Fahrer macht vor Arbeitsbeginn eine tägliche Sicht- und Funktionsprüfung an Gabelzinken, Reifen, Bremsen, Hydraulik und Warneinrichtungen. Diese Einsatzprüfung braucht keine befähigte Person und keine Dokumentation, ersetzt aber die jährliche UVV-Prüfung nicht.

Lotung arbeitet mit Partnern, die ihre Qualifikation als befähigte Person nachweisen. Reagiert ein Partner nicht innerhalb der vereinbarten Frist, übernimmt automatisch ein Backup-Partner.

WARUM LOTUNG

Staplerprüfung über Lotung anfragen

Im Lager stehen selten nur Stapler, dazu kommen Hubwagen, Elektro-Ameisen und Anbaugeräte, jedes mit eigener Frist. Lotung bündelt die UVV-Prüfung dafür auf eine Anfrage.

Ganzer Fuhrpark, ein Termin

Vom Handhubwagen bis zum Gegengewichtsstapler prüft der Partner alles an einem Termin, inklusive Anbaugeräten.

Festpreis vor der Beauftragung

Sie kennen den Preis je Gerätetyp und die Anfahrt, bevor Sie zusagen. Für Schubmast- und Hochregalstapler nennt der Partner den Preis nach Sichtung.

Zusatzprüfungen mitgedacht

Abgasmessung bei Diesel- und Treibgasstaplern und die Ladegerätprüfung plant der Partner auf Wunsch gleich mit ein.

Backup-Partner bei Ausfall

Fällt ein Partner kurzfristig aus, übernimmt automatisch ein zweiter. Ihr Termin bleibt bestehen.

Staplerprüfung anfragen

Ihre Anfrage beantworten wir innerhalb von 2 bis 3 Werktagen.

ANFRAGE

Staplerprüfung anfragen.

Eine Anfrage, kein Risiko. Wenn keine passende befähigte Person verfügbar ist, sagen wir Ihnen das. Es entstehen keine Kosten und keine Verpflichtung.

Welche Prüfungen brauchen Sie?

Mehrfachauswahl möglich – Bereich antippen zum Ausklappen.

Lager & Arbeitsmittel
Elektro & Fahrzeuge 1
Website & Recht
Sonstiges

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HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zur UVV-Staplerprüfung

  • Wie oft muss ein Stapler UVV-geprüft werden?

    Mindestens einmal jährlich, so §37 DGUV Vorschrift 68 (in Abständen von längstens einem Jahr). Bei intensivem Einsatz im Mehrschichtbetrieb oder im Hochregallager sind kürzere Intervalle sinnvoll, oft ergänzt durch kleinere Zwischenprüfungen nach einigen hundert Betriebsstunden.

  • Müssen auch Handhubwagen und Elektro-Ameisen geprüft werden?

    Ja. Auch handbetriebene Hubwagen und Elektro-Niederhubwagen gelten als Flurförderzeuge und sind jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Bei rein muskelkraftbetriebenen Geräten muss der Nachweis nur auf Verlangen vorgelegt werden, die Prüfpflicht selbst bleibt bestehen.

  • Ist die UVV-Prüfung dasselbe wie der Staplerschein?

    Nein. Der Staplerschein nach DGUV Grundsatz 308-001 qualifiziert den Fahrer, die UVV-Prüfung nach §37 DGUV Vorschrift 68 prüft den technischen Zustand des Geräts durch eine befähigte Person. Beide brauchen Sie, das eine ersetzt das andere nicht.

  • Was wird bei der Staplerprüfung geprüft?

    Der Prüfer geht das Gerät nach FEM 4.004 durch: Gabelzinken auf Verschleiß (Austausch ab zehn Prozent Materialabtrag), Hubketten auf Längung, Hubmast, Hydraulik auf Dichtheit, Bremsen, Lenkung, Fahrerschutzdach und Warneinrichtungen. Bei Diesel- und Treibgasstaplern kommt die Abgasmessung dazu.

  • Gilt die Prüfpflicht auch für gemietete Stapler?

    Ja. Auch gemietete oder geliehene Flurförderzeuge müssen geprüft sein. Bei gemieteten Geräten genügt am Einsatzort eine Kopie des letzten Prüfnachweises, den Nachweis müssen Sie aber vorlegen können.