UVV FLURFÖRDERZEUGE · DGUV V68
UVV-Prüfung für Stapler und Flurförderzeuge
Eine Gabelzinke mit zehn Prozent Verschleiß am Knick sieht fast aus wie neu, trägt aber schon rund ein Fünftel weniger Last. Reißt sie unter Last, steht der Fahrer im Fallbereich, und die Palette kommt dazu.
Solche Mängel findet keine Sichtkontrolle im Vorbeigehen, sondern nur die jährliche UVV-Prüfung nach festgelegten Verschleißgrenzen. Sie gilt für den Gegengewichtsstapler ebenso wie für den Elektro-Niederhubwagen und den handbetriebenen Hubwagen.
Die DGUV Vorschrift 68 ist an dieser Stelle klar: Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte müssen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden (§37 DGUV Vorschrift 68). Das ist Unternehmerpflicht, und sie gilt unabhängig vom Staplerschein des Fahrers.
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