ELEKTROPRÜFUNG · BÜRO & VERWALTUNG
DGUV V3 im Büro: Prüfpflicht auch ohne Lager und Werkstatt
Wer an die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 denkt, hat meist Werkhallen und Baustellen vor Augen. Die Vorschrift gilt aber für jeden Betrieb, in dem elektrische Geräte genutzt werden, und damit auch für die Kanzlei mit acht Arbeitsplätzen oder die Agentur, deren Schreibtische voller Netzteile und Dockingstations stehen.
§ 5 der Vorschrift verpflichtet jeden Unternehmer, elektrische Arbeitsmittel regelmäßig von einer Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Bleibt die Prüfung aus, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro nach § 209 SGB VII, und nach einem Schaden fragt die Berufsgenossenschaft zuerst nach dem Prüfprotokoll.
Dabei ist die Prüfung im Büro überschaubarer als ihr Ruf. Bei geringer Fehlerquote reicht ein Prüfabstand von bis zu 24 Monaten, und ein kleiner Gerätebestand ist in wenigen Stunden durch.
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