MEDIZINTECHNIK · PRAXEN, PFLEGE UND LABORE

Medizintechnik prüfen: welche Pflicht für Ihre Geräte wirklich gilt

Sind Sie in Ihrer Praxis für die Technik zuständig, bekommen Sie zu diesem Thema meist widersprüchliche Auskünfte. Der eine Anbieter spricht von der sicherheitstechnischen Kontrolle, der nächste von der VDE-Prüfung, und am Ende bleibt offen, was davon für Ihr Ultraschallgerät oder Ihre Behandlungsliege überhaupt vorgeschrieben ist.

Für den weitaus größten Teil Ihres Gerätebestands gilt die Wiederholungsprüfung nach DIN EN 62353 zusammen mit der DGUV Vorschrift 3, und beides erledigt eine Elektrofachkraft in einem Termin.

Die sicherheitstechnische Kontrolle nach § 12 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung greift dagegen nur bei den Geräten aus Anlage 1 der Verordnung, also bei Defibrillatoren, Beatmungs- und Anästhesiegeräten, Infusionspumpen oder Säuglingsinkubatoren. In einer Haus-, Zahnarzt- oder Physiopraxis steht davon meist kein einziges Gerät.

Lotung vermittelt Ihnen eine Elektrofachkraft für die Prüfung nach DIN EN 62353 und die DGUV-V3-Prüfung Ihrer übrigen Geräte. Antwort auf Ihre Anfrage innerhalb von 2 bis 3 Werktagen.

Prüfung der Medizintechnik anfragen

EINORDNUNG

Drei Prüfungen, die gern verwechselt werden

Hinter den Kürzeln stecken drei Pflichten mit je eigener Rechtsgrundlage und eigenem Fachpersonal. Sobald Sie die drei auseinanderhalten, erkennen Sie schnell, welches Angebot zu Ihrem Gerätebestand passt.

Prüfung Grundlage Betrifft Wer prüft
Elektrische Sicherheit DGUV Vorschrift 3, DIN EN 62353 (VDE 0751-1) Alle medizinischen elektrischen Geräte, für die keine STK vorgeschrieben ist Elektrofachkraft, befähigt nach TRBS 1203
Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) § 12 MPBetreibV, Anlage 1 Defibrillatoren, Beatmung und Anästhesie, Infusionspumpen, HF-Chirurgie, MRT, Inkubatoren Fachperson nach § 5 MPBetreibV, meist herstellerqualifiziert
Messtechnische Kontrolle (MTK) § 15 MPBetreibV, Anlage 2 Blutdruckmessgeräte, Elektrothermometer, Augentonometer, Ergometer, Audiometer Eichbehörde oder Anbieter mit rückführbaren Messnormalen

Zur Paragraphenzählung steht im Netz viel Veraltetes. Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung wurde im Februar 2025 geändert, und dabei ist die sicherheitstechnische Kontrolle von § 11 auf § 12 gerückt, die messtechnische von § 14 auf § 15. Angebote und Merkblätter, die noch § 11 zitieren, beziehen sich auf die alte Fassung.

BETRIFFT MICH DAS

Was in Ihren Räumen unter welche Prüfung fällt

Geräte am und für den Patienten

Ultraschall- und EKG-Geräte, Absaugpumpen, Inhalatoren, Behandlungsleuchten, elektrisch verstellbare Liegen, Zahnarztstuhl samt Einheit und die Geräte der physikalischen Therapie. Geprüft wird nach DIN EN 62353, weil dort zusätzlich zum Schutzleiter die Ableitströme am Patientenanschluss gemessen werden.

Alles andere mit Stecker

Rechner an der Anmeldung, Drucker, Kartenlesegeräte, Kühlschrank für Impfstoffe, Sterilisator und Autoklav in der Aufbereitung, dazu die Kaffeemaschine im Sozialraum. Diese Geräte laufen nach DIN VDE 0701/0702 und werden im selben Termin miterledigt, sodass Sie den Betrieb nur einmal unterbrechen.

Die Installation im Behandlungsraum

Ortsfeste Anlagen haben normalerweise einen Richtwert von vier Jahren. In medizinisch genutzten Bereichen nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 verkürzt er sich auf ein Jahr, weil dort Patienten mit angeschlossenen Geräten liegen und ein Fehler unmittelbar wirkt.

STK und messtechnische Kontrolle

Haben Sie ein Gerät aus Anlage 1 der MPBetreibV oder ein Blutdruckmessgerät, das zur messtechnischen Kontrolle ansteht, brauchen Sie dafür einen eigenen Anbieter. Nennen Sie uns diese Geräte trotzdem in der Anfrage, dann ordnen wir sie für Sie ein.

SO LÄUFT ES AB

Was die Elektrofachkraft an einem Praxistag misst

DIN EN 62353 unterscheidet sich von der gewöhnlichen Geräteprüfung vor allem durch die Messgrößen. Bei einem Gerät mit Anwendungsteil misst die Fachkraft zusätzlich, wie viel Strom im Fehlerfall über den Patientenanschluss fließen könnte, und genau dafür braucht sie ein Messgerät, das diese Norm abbildet.

1

Sichtprüfung und Bestandsaufnahme

Gehäuse, Netzkabel, Stecker, Anwendungsteile und Beschriftung werden kontrolliert, dazu die Angaben aus der Gebrauchsanweisung. Geräte ohne Prüfkennzeichen oder mit unklarer Historie fallen dabei sofort auf.

2

Messung nach DIN EN 62353

Gemessen werden Schutzleiterwiderstand, Geräteableitstrom und Patientenableitstrom, je nach Gerät im Ersatzableitstrom- oder Differenzstromverfahren. Anschließend läuft eine Funktionsprüfung im normalen Betrieb.

3

Protokoll mit Messwerten

Sie erhalten für jedes Gerät die gemessenen Werte, die Beurteilung und das Datum der nächsten Prüfung. Das Protokoll ist der Nachweis, nach dem Berufsgenossenschaft, Aufsichtsbehörde und im Schadensfall auch der Versicherer fragen.

Pro Gerät dauert das wenige Minuten, sodass eine Praxis mit überschaubarem Bestand an einem Vormittag durch ist. Die Prüfung lässt sich in Randzeiten oder an einen Schließtag legen, damit Ihr Sprechbetrieb weiterläuft.

FRISTEN

Wie oft geprüft werden muss

Eine einzelne Zahl, die für alles gilt, gibt es nicht. DIN EN 62353 verweist auf die Angabe des Herstellers und auf die tatsächliche Beanspruchung, und die verbindliche Frist für Ihren Betrieb ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die folgenden Werte sind die üblichen Anhaltspunkte.

Prüfgegenstand Prüfung Intervall
Medizinische elektrische Geräte Wiederholungsprüfung nach DIN EN 62353 Herstellerangabe, üblich 12 bis 24 Monate
Geräte aus Anlage 1 MPBetreibV Sicherheitstechnische Kontrolle (§ 12) spätestens alle 2 Jahre
Übrige ortsveränderliche Geräte Prüfung nach DIN VDE 0701/0702 Richtwert 6 Monate, bei geringer Fehlerquote länger
Anlage in medizinisch genutzten Räumen Prüfung nach DIN VDE 0105-100 1 Jahr statt der sonst üblichen 4 Jahre
Blutdruckmessgerät, Thermometer, Tonometer Messtechnische Kontrolle (§ 15) 2 Jahre, Audiometer und Infrarot-Thermometer 1 Jahr

Die sicherheitstechnische und die messtechnische Kontrolle stehen nur zur Einordnung in der Tabelle, weil beide in Praxen regelmäßig anfallen und leicht übersehen werden; vermitteln können wir sie nicht. Über Lotung buchbar sind die Prüfung nach DIN EN 62353 und die Prüfung der übrigen Geräte nach DIN VDE 0701/0702. Ob Ihr Prüfpartner auch die Anlage im medizinisch genutzten Bereich übernimmt, klärt er vor dem Termin, weil dafür je nach Raumgruppe zusätzliche Anforderungen nach DIN VDE 0100-710 gelten.

Eine Übersicht über sämtliche Pflichtprüfungen im Betrieb finden Sie in der Prüffristen-Tabelle. Bleibt die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel ganz aus, ist das eine Ordnungswidrigkeit nach § 209 SGB VII; im Alltag wiegt schwerer, dass nach einem Schaden ohne Protokoll der Versicherungsschutz wackelt.

WARUM LOTUNG

Medizintechnik über Lotung prüfen lassen

Eine Anfrage für den ganzen Bestand

Die Geräte nach EN 62353 und die übrige Elektrik nach DGUV V3 laufen über denselben Termin und dasselbe Protokoll, statt über zwei Anbieter mit zwei Anfahrten.

Qualifikation nachgewiesen

Vor der ersten Vermittlung verlangen wir von jedem Prüfpartner den Nachweis als befähigte Person nach TRBS 1203 für genau diese Prüfart, dazu eine Haftpflicht mit mindestens einer Million Euro Deckung.

Wir sagen, wo unsere Grenze liegt

Braucht eines Ihrer Geräte eine STK oder eine messtechnische Kontrolle, erfahren Sie das von uns, bevor Sie beauftragen. Für diese beiden Prüfungen wenden Sie sich an einen gesondert qualifizierten Anbieter.

Festpreis vor der Beauftragung

Der Prüfpartner kalkuliert nach Geräteanzahl und Aufwand und nennt den Preis samt Anfahrt, bevor Sie zusagen. Die Anfrage selbst kostet nichts.

Prüfung der Medizintechnik anfragen

ABDECKUNG

Wo Sie Ihre Medizintechnik heute über Lotung prüfen lassen können

Für diese Prüfart arbeiten wir zurzeit mit einem Prüfbetrieb im mittleren Schwarzwald zusammen. Er fährt rund 150 Kilometer weit, und das deckt große Teile Baden-Württembergs ab:

  • Freiburg, Emmendingen und der südliche Oberrhein bis Lörrach und Waldshut
  • Offenburg, Lahr und die Ortenau
  • Schwarzwald-Baar mit Villingen-Schwenningen, Donaueschingen, Rottweil und Tuttlingen
  • Konstanz, Singen, Radolfzell und der westliche Bodensee
  • Tübingen, Reutlingen, Balingen und die Zollernalb
  • Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden und Pforzheim
  • der Großraum Stuttgart mit Böblingen, Sindelfingen, Ludwigsburg und Esslingen

Ulm, Heilbronn und der östliche Bodensee liegen am Rand dieses Gebiets. Ob sich die Anfahrt dorthin rechnet, sagt Ihnen der Prüfpartner, bevor Sie beauftragen.

Außerhalb dieses Gebiets vermitteln wir die Prüfung nach DIN EN 62353 im Moment nicht, weil wir dafür noch keinen Partner unter Vertrag haben. Wir suchen gerade weitere Prüfbetriebe für die Medizintechnik, und eine Anfrage aus Ihrer Region hilft uns dabei, weil sie uns zeigt, wo der Bedarf liegt. Einen Termin bestätigen wir erst, wenn eine qualifizierte Elektrofachkraft in Ihrer Nähe zugesagt hat.

ANFRAGE

Prüfung Ihrer Medizintechnik anfragen.

Sagen Sie uns, welche Geräte bei Ihnen stehen und wo Ihre Praxis liegt. Findet sich in Ihrer Region keine passende Elektrofachkraft, sagen wir Ihnen das, statt Sie warten zu lassen. Es entstehen keine Kosten und keine Verpflichtung.

Welche Prüfungen brauchen Sie?

Mehrfachauswahl möglich – Bereich antippen zum Ausklappen.

Lager & Arbeitsmittel (4 Optionen)
Gefahrstoffe (2 Optionen)
Elektroprüfungen (5 Optionen) 1 gewählt
Fahrzeuge & Flurförderzeuge (2 Optionen)
Website & Recht (2 Optionen)
Sonstiges (1 Option)

Anfragen ausschließlich von Gewerbetreibenden, eingetragenen Unternehmen oder Selbstständigen mit Steuernummer. Privatpersonen werden nicht beauftragt. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.

Eine grobe Geräteliste im Nachricht-Feld beschleunigt das Angebot. Nennen Sie darin auch Geräte, bei denen Sie unsicher sind, ob sie eine STK brauchen; der Prüfpartner ordnet das vor dem Termin ein.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zur Prüfung medizinischer Geräte

  • Muss ich meine Praxisgeräte prüfen lassen?

    Ja. § 5 DGUV Vorschrift 3 verpflichtet jeden Unternehmer, elektrische Arbeitsmittel wiederkehrend prüfen zu lassen, und eine Praxis ist davon genauso erfasst wie jeder andere Betrieb. Für medizinische elektrische Geräte beschreibt DIN EN 62353 (VDE 0751-1) das dafür passende Prüfverfahren, weil dort zusätzlich die Ableitströme am Patientenanschluss gemessen werden.

  • Was ist der Unterschied zwischen EN 62353 und einer STK?

    Die Prüfung nach DIN EN 62353 betrifft die elektrische Sicherheit und gilt für alle medizinischen elektrischen Geräte. Die sicherheitstechnische Kontrolle nach § 12 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung ist eine zusätzliche Pflicht, die nur für die Geräte aus Anlage 1 der Verordnung greift, etwa Defibrillatoren, Beatmungs- und Anästhesiegeräte, Infusionspumpen oder Säuglingsinkubatoren.

    Der Gerätebestand einer normalen Praxis fällt in aller Regel nicht darunter. Schlafapnoe-Therapiegeräte sind in Anlage 1 sogar ausdrücklich ausgenommen, obwohl sie zur Beatmung zählen.

  • Wie oft muss Medizintechnik geprüft werden?

    DIN EN 62353 nennt keine feste Frist. Maßgeblich sind die Angabe des Herstellers und die tatsächliche Beanspruchung, üblich sind Abstände zwischen 12 und 24 Monaten. Ist eine sicherheitstechnische Kontrolle vorgeschrieben, gilt nach § 12 MPBetreibV spätestens alle zwei Jahre, gerechnet ab Ablauf des Monats der Inbetriebnahme oder der letzten Kontrolle.

    Die verbindliche Frist für Ihre Geräte legt Ihre Gefährdungsbeurteilung zusammen mit der Gebrauchsanweisung fest.

  • Warum gilt für die Elektroinstallation im Behandlungsraum eine kürzere Frist?

    Ortsfeste elektrische Anlagen haben nach der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 (Tabelle 1A) einen Richtwert von vier Jahren. Für Betriebsstätten und Räume besonderer Art nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 verkürzt sich dieser Richtwert auf ein Jahr, und medizinisch genutzte Bereiche zählen ausdrücklich dazu. Behandlungs- und Eingriffsräume werden damit jährlich geprüft.

  • Vermittelt Lotung auch messtechnische Kontrollen für Blutdruckmessgeräte?

    Nein. Die messtechnische Kontrolle nach § 15 MPBetreibV betrifft unter anderem nichtinvasive Blutdruckmessgeräte, medizinische Elektrothermometer, Augentonometer und Tretkurbelergometer. Sie prüft die Messrichtigkeit und setzt rückführbare Messnormale voraus, weshalb sie über die für das Messwesen zuständige Behörde oder einen darauf spezialisierten Anbieter läuft.

    Lotung vermittelt ausschließlich die elektrische Sicherheitsprüfung. Wir sagen Ihnen aber, welche Ihrer Geräte in Anlage 2 der Verordnung stehen, damit Sie die Frist nicht übersehen.

  • In welchen Regionen vermittelt Lotung die Prüfung nach EN 62353?

    Zurzeit in Baden-Württemberg und am Oberrhein, im Umkreis von rund 150 Kilometern um den mittleren Schwarzwald. Das reicht von Freiburg, Offenburg und Karlsruhe über Villingen-Schwenningen, Rottweil und Tuttlingen bis Konstanz, Reutlingen und in den Großraum Stuttgart.

    Für andere Regionen suchen wir gerade Prüfbetriebe, die medizinische Geräte nach DIN EN 62353 messen. Bis dahin sagen wir Ihnen offen, dass wir dort niemanden vermitteln können, statt Sie auf einen Termin warten zu lassen.

  • Welche Geräte in einer Praxis werden nach EN 62353 geprüft?

    Alles, was am Patienten oder in der Behandlung eingesetzt wird und einen Netzanschluss hat: Ultraschall- und EKG-Geräte, Absaugpumpen, Behandlungsleuchten und höhenverstellbare Liegen, Inhalationsgeräte, Zahnarztstühle samt Einheit sowie Geräte in der physikalischen Therapie. Geräte ohne Patientenkontakt wie Sterilisator, Kühlschrank oder Rechner an der Anmeldung werden im selben Termin nach DGUV Vorschrift 3 geprüft.

  • Wer darf medizinische Geräte prüfen?

    Die Prüfung nach DIN EN 62353 führt eine Elektrofachkraft durch, die als befähigte Person nach TRBS 1203 qualifiziert ist und über geeignete Messgeräte verfügt. Für die sicherheitstechnische und die messtechnische Kontrolle gilt zusätzlich § 5 MPBetreibV: Dort werden aktuelle Fachkenntnisse, Weisungsfreiheit bei der fachlichen Beurteilung und passende Prüfeinrichtungen verlangt, was in der Praxis meist auf herstellerqualifizierte Techniker hinausläuft.