MEDIZINTECHNIK · PRAXEN, PFLEGE UND LABORE
Medizintechnik prüfen: welche Pflicht für Ihre Geräte wirklich gilt
Sind Sie in Ihrer Praxis für die Technik zuständig, bekommen Sie zu diesem Thema meist widersprüchliche Auskünfte. Der eine Anbieter spricht von der sicherheitstechnischen Kontrolle, der nächste von der VDE-Prüfung, und am Ende bleibt offen, was davon für Ihr Ultraschallgerät oder Ihre Behandlungsliege überhaupt vorgeschrieben ist.
Für den weitaus größten Teil Ihres Gerätebestands gilt die Wiederholungsprüfung nach DIN EN 62353 zusammen mit der DGUV Vorschrift 3, und beides erledigt eine Elektrofachkraft in einem Termin.
Die sicherheitstechnische Kontrolle nach § 12 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung greift dagegen nur bei den Geräten aus Anlage 1 der Verordnung, also bei Defibrillatoren, Beatmungs- und Anästhesiegeräten, Infusionspumpen oder Säuglingsinkubatoren. In einer Haus-, Zahnarzt- oder Physiopraxis steht davon meist kein einziges Gerät.
Lotung vermittelt Ihnen eine Elektrofachkraft für die Prüfung nach DIN EN 62353 und die DGUV-V3-Prüfung Ihrer übrigen Geräte. Antwort auf Ihre Anfrage innerhalb von 2 bis 3 Werktagen.
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