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AGB für Unternehmer

Version 1.5 · Juli 2026 · anwaltlich noch nicht geprüft · Verantwortlich: Nils Enders-Brenner, Luswiese 6, 82327 Tutzing

Inhalt

  1. Geltungsbereich
  2. Maklermodell und Leistungsgegenstand
  3. Kein Handelsvertreterverhältnis
  4. Vermittlungsablauf
  5. Vergütung und Provision
  6. Folgeaufträge und Mitteilungspflicht
  7. Bestandsschutz
  8. Reaktionspflicht und Prüfer-Rotation
  9. Kündigung
  10. Datenschutz
  11. Haftung
  12. Steuerliche Hinweise
  13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  14. Salvatorische Klausel
  15. Konditionsänderungen
  16. Inventarportal (Software-Nutzung)

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, die Lotung mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB schließt. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB kommen nicht zustande. Anfragen über das Formular auf lotung.de stehen ausschließlich Unternehmern offen. Die Bestätigung der Unternehmer-Eigenschaft ist Pflichtangabe im Anfrage-Formular.

Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nicht, auch wenn Lotung ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Maklermodell und Leistungsgegenstand

Lotung tritt als Nachweismakler im Sinne von § 652 BGB auf. Lotung weist Betrieben die Gelegenheit zum Abschluss eines Prüfauftrags mit einem von Lotung qualifizierten Prüfer nach. Lotung schuldet keine Inspektionsleistung. Der Prüfvertrag kommt ausschließlich zwischen Betrieb und Prüfer zustande.

Lotung übernimmt keine Garantie für die fachliche Richtigkeit der Prüfung. Die Haftung für die Prüfqualität liegt beim ausführenden Prüfer.

3. Kein Handelsvertreterverhältnis

Lotung handelt als Nachweismakler nach § 652 BGB, nicht als Handelsvertreter im Sinne der §§ 84 ff. HGB. Der Prüfer ist kein Handelsvertreter von Lotung. Es besteht kein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB. Diese Unterscheidung gilt für alle Beteiligten und ist Grundlage des Vermittlungsmodells.

4. Vermittlungsablauf

Anfragen von Betrieben werden über das Formular auf lotung.de erfasst und an den Hauptprüfer der jeweiligen PLZ-Region weitergeleitet. Der Prüfer kann jede Anfrage annehmen oder ablehnen. Lehnt der Hauptprüfer ab oder reagiert er nicht innerhalb von zwei Werktagen, geht die Anfrage an den ersten Backup-Prüfer derselben Region. Lehnt auch dieser ab oder reagiert nicht, an den zweiten Backup.

Lotung übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Prüfer die Anfrage annimmt. Der Betrieb kann die Anfrage jederzeit zurückziehen, solange noch keine vertragliche Bindung mit einem Prüfer besteht.

5. Vergütung und Provision

Der Betrieb zahlt für die Vermittlungsleistung von Lotung kein Honorar. Die Vergütung von Lotung erfolgt ausschließlich durch den Prüfer in Form einer Erfolgsprovision nach den Bedingungen des separaten Prüfer-Standardvertrags.

Prüfer zahlen Lotung wie folgt:

  • Provision: 8 % des Netto-Prüfbetrags ohne Nebenkosten, bei jedem Auftrag, dessen Anbahnung über das Lotung-System läuft. Die Annahme und die Ablehnung von Anfragen sind kostenfrei.
  • Folgeaufträge desselben Betriebs sind provisionspflichtig, solange die Anbahnung über das Lotung-System läuft (Portal-Anfrage, Lotung-Reminder).
  • Backup-Prüfer: Es gelten dieselben Konditionen (8 % Provision).

Fahrt, Übernachtung und Material rechnet der Prüfer ohne Provisionsabzug direkt mit dem Betrieb ab.

Die Provision wird fällig, sobald der Betrieb den Prüfer bezahlt hat. Der Prüfer schickt die Rechnungskopie an Lotung. Lotung stellt darauf eine Provisionsrechnung mit GiroCode-QR und Zahlungsziel 14 Tage. Bleibt die Provisionsrechnung unbegründet unwidersprochen, gilt sie nach 7 Werktagen als akzeptiert und die ausgewiesene Provision als fällig.

Bleibt der Betrieb dem Prüfer die Rechnung schuldig, fällt keine Provision an; der Prüfer schuldet Lotung in diesem Fall nichts. Inkasso ist Sache des Prüfers.

6. Folgeaufträge und Mitteilungspflicht

Der Prüfer ist verpflichtet, jeden Folgeauftrag desselben Betriebs Lotung schriftlich oder über das CMS mitzuteilen. Provisionspflichtig sind Folgeaufträge, deren Anbahnung über das Lotung-System läuft (Abschnitt 5). Bei nachweislichem Verschweigen eines provisionspflichtigen Folgeauftrags fällt eine Vertragsstrafe von 500 Euro zuzüglich der entgangenen Provision an.

7. Bestandsschutz

Anfragen eines Betriebs, für den der Prüfer bereits einen Auftrag über Lotung ausgeführt hat, werden vorrangig diesem Prüfer zugeleitet, unabhängig von der aktuellen Besetzung der Region. Dies gilt nicht, wenn der Betrieb ausdrücklich einen anderen Prüfer wünscht oder der Prüfer nicht innerhalb von zwei Werktagen reagiert.

8. Reaktionspflicht und Prüfer-Rotation

Der Hauptprüfer einer Region antwortet einem Betrieb innerhalb von zwei Werktagen mit Festpreis und Terminvorschlag. Lehnt ein Prüfer drei Anfragen in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen ohne nachvollziehbare Begründung ab, rückt der Backup-Prüfer mit der besten Reaktionsquote auf die Hauptposition.

9. Kündigung

Der Vermittlungsvertrag zwischen Lotung und Prüfer läuft unbefristet und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist gekündigt werden. Es gibt keine automatische Verlängerung und keine Exit-Gebühr.

Anfragen, die vor Wirksamkeit der Kündigung an den Prüfer weitergeleitet wurden, bleiben provisionspflichtig.

10. Datenschutz

Lotung verarbeitet Daten von Betrieben und Prüfern ausschließlich zur Vermittlung und Abrechnung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO. Details regelt die Datenschutzerklärung.

11. Haftung

Lotung haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für die fachliche Ausführung der Prüfung haftet ausschließlich der Prüfer. Der Prüfer ist verpflichtet, eine gültige Berufshaftpflicht für die Tätigkeit als befähigte Person vorzuhalten.

Die Haftung von Lotung ist auf den Betrag der vereinbarten Provision des konkreten Auftrags begrenzt, höchstens auf 5.000 Euro je Schadensfall.

12. Steuerliche Hinweise

Lotung führt das Gewerbe als Einzelunternehmen nach § 19 UStG (Kleinunternehmer). Auf Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vertragsbeziehung ist der Sitz von Lotung in 82327 Tutzing, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

15. Konditionsänderungen

Konditionsänderungen gelten nur für Aufträge nach schriftlicher Zustimmung des Prüfers. Bestehende Aufträge laufen zu den Bedingungen, die bei Auftragsannahme galten.

16. Inventarportal (Software-Nutzung)

Lotung stellt unter lotung.de ein Online-Tool bereit, mit dem Betriebe prüfpflichtiges Inventar erfassen und verwalten (Inventarportal). Das Inventarportal ist eine eigenständige Leistung und keine Vermittlungsleistung im Sinne von Abschnitt 2. Die Vermittlung von Prüfaufträgen bleibt für Betriebe kostenlos.

Der Free-Plan ist kostenlos und umfasst bis zu 25 Objekte. Kostenpflichtige Pläne: Basis (19 Euro pro Monat, bis 150 Objekte), Standard (39 Euro pro Monat, bis 500 Objekte), Pro (79 Euro pro Monat, bis 1.500 Objekte). Werden im Tarif Pro mehr als 1.500 Objekte erfasst, erhöht sich das monatliche Entgelt um 20 Euro je angefangene 500 zusätzliche Objekte. Maßgeblich ist die zum jeweiligen Abrechnungsstichtag erfasste Objektanzahl. Ab 10.000 Objekten erfolgt die Preisgestaltung nach individueller Vereinbarung. Bei jährlicher Zahlung entspricht der Jahrespreis dem zehnfachen Monatspreis, zwei Monatsbeträge sind frei. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Ein kostenpflichtiger Plan kommt zustande, indem der Betrieb über das Portal ein Upgrade anfragt und Lotung den Plan freischaltet. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung mit Zahlungsziel 14 Tage. Es erfolgt keine automatische Abbuchung.

Monatlich gezahlte Pläne sind jederzeit zum Ende des Abrechnungsmonats kündbar, jährlich gezahlte zum Ende des bezahlten Jahres. Eine Kündigung ist formlos per E-Mail möglich. Nach Ende eines kostenpflichtigen Plans gilt der Free-Plan: vorhandene Daten bleiben erhalten und exportierbar, oberhalb des Free-Limits können lediglich keine neuen Objekte angelegt werden.

Der Betrieb kann seine Daten jederzeit als CSV exportieren, auch im Free-Plan. Die Account-Löschung im Portal entfernt Inventardaten, Fotos und Firmenprofil.

Die im Portal berechneten Prüffristen und Erinnerungen sind eine Rechenhilfe auf Basis der vom Betrieb eingegebenen Daten. Die Verantwortung für die fristgerechte Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen bleibt beim Betrieb. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung in Abschnitt 11.

Version 1.5 · Juli 2026 · anwaltlich noch nicht geprüft

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