Rechtliches
AGB für Unternehmer
Version 1.1 · Mai 2026 · anwaltlich noch nicht geprüft · Verantwortlich: Nils Enders-Brenner, Luswiese 6, 82327 Tutzing
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, die Lotung mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB schließt. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB kommen nicht zustande. Anfragen über das Formular auf lotung.de stehen ausschließlich Unternehmern offen. Die Bestätigung der Unternehmer-Eigenschaft ist Pflichtangabe im Anfrage-Formular.
Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nicht, auch wenn Lotung ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Maklermodell und Leistungsgegenstand
Lotung tritt als Nachweismakler im Sinne von § 652 BGB auf. Lotung weist Betrieben die Gelegenheit zum Abschluss eines Prüfauftrags mit einem von Lotung qualifizierten Prüfer nach. Lotung schuldet keine Inspektionsleistung. Der Prüfvertrag kommt ausschließlich zwischen Betrieb und Prüfer zustande.
Lotung übernimmt keine Garantie für die fachliche Richtigkeit der Prüfung. Die Haftung für die Prüfqualität liegt beim ausführenden Prüfer.
3. Kein Handelsvertreterverhältnis
Lotung handelt als Nachweismakler nach § 652 BGB, nicht als Handelsvertreter im Sinne der §§ 84 ff. HGB. Der Prüfer ist kein Handelsvertreter von Lotung. Es besteht kein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB. Diese Unterscheidung gilt für alle Beteiligten und ist Grundlage des Vermittlungsmodells.
4. Vermittlungsablauf
Anfragen von Betrieben werden über das Formular auf lotung.de erfasst und an den Hauptprüfer der jeweiligen PLZ-Region weitergeleitet. Reagiert der Hauptprüfer nicht innerhalb von zwei Werktagen, geht die Anfrage automatisch an den ersten Backup-Prüfer derselben Region. Reagiert auch dieser nicht, an den zweiten Backup.
Lotung übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Prüfer die Anfrage annimmt. Der Betrieb kann die Anfrage jederzeit zurückziehen, solange noch keine vertragliche Bindung mit einem Prüfer besteht.
5. Vergütung und Provision
Der Betrieb zahlt für die Vermittlungsleistung von Lotung kein Honorar. Die Vergütung von Lotung erfolgt ausschließlich über die Provisionsbeteiligung des Prüfers nach den Bedingungen des separaten Prüfer-Standardvertrags.
Prüfer zahlen Lotung Provision auf den Netto-Prüfbetrag ohne Nebenkosten wie folgt:
- Erstauftrag: 20 % des Netto-Prüfbetrags
- Folgeauftrag (≤ 24 Monate nach Erstprüfung): 10 % des Netto-Prüfbetrags
- Dauer-Provision (> 24 Monate, Reminder aktiv): 5 % des Netto-Prüfbetrags p.a.
Fahrt, Übernachtung und Material rechnet der Prüfer ohne Provisionsabzug direkt mit dem Betrieb ab.
Die Provision wird fällig, sobald der Betrieb den Prüfer bezahlt hat. Der Prüfer schickt die Rechnungskopie an Lotung. Lotung stellt darauf eine Provisionsrechnung mit GiroCode-QR und Zahlungsziel 14 Tage. Bleibt die Provisionsrechnung unbegründet unwidersprochen, gilt sie nach 7 Werktagen als akzeptiert und die ausgewiesene Provision als fällig.
Bleibt der Betrieb dem Prüfer die Rechnung schuldig, fällt keine Provision an. Inkasso ist Sache des Prüfers.
6. Folgeaufträge und Mitteilungspflicht
Der Prüfer ist verpflichtet, jeden Folgeauftrag desselben Betriebs binnen 24 Monaten nach Erstprüfung Lotung schriftlich oder über das CMS mitzuteilen. Bei nachweislichem Verschweigen eines provisionspflichtigen Folgeauftrags fällt eine Vertragsstrafe von 500 Euro zuzüglich der entgangenen Provision an.
7. Reaktionspflicht und Prüfer-Rotation
Der Hauptprüfer einer Region antwortet einem Betrieb innerhalb von zwei Werktagen mit Festpreis und Terminvorschlag. Lehnt ein Prüfer drei Anfragen in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen ohne nachvollziehbare Begründung ab, rückt der Backup-Prüfer mit der besten Reaktionsquote auf die Hauptposition.
8. Kündigung
Der Vermittlungsvertrag zwischen Lotung und Prüfer läuft unbefristet und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist gekündigt werden. Es gibt keine automatische Verlängerung und keine Exit-Gebühr.
Anfragen, die vor Wirksamkeit der Kündigung an den Prüfer weitergeleitet wurden, bleiben provisionspflichtig.
9. Datenschutz
Lotung verarbeitet Daten von Betrieben und Prüfern ausschließlich zur Vermittlung und Abrechnung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO. Details regelt die Datenschutzerklärung.
10. Haftung
Lotung haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für die fachliche Ausführung der Prüfung haftet ausschließlich der Prüfer. Der Prüfer ist verpflichtet, eine gültige Berufshaftpflicht für die Tätigkeit als befähigte Person vorzuhalten.
Die Haftung von Lotung ist auf den Betrag der vereinbarten Provision des konkreten Auftrags begrenzt, höchstens auf 5.000 Euro je Schadensfall.
11. Steuerliche Hinweise
Lotung führt das Gewerbe als Einzelunternehmen nach § 19 UStG (Kleinunternehmer). Auf Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vertragsbeziehung ist der Sitz von Lotung in 82327 Tutzing, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
14. Konditionsänderungen
Konditionsänderungen gelten nur für Aufträge nach schriftlicher Zustimmung des Prüfers. Bestehende Aufträge laufen zu den Bedingungen, die bei Auftragsannahme galten.