Rechtliches
AGB für Unternehmer
Version 1.6 · Juli 2026 · Verantwortlich: Nils Enders-Brenner, Luswiese 6, 82327 Tutzing
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, die Lotung mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB schließt. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB kommen nicht zustande. Anfragen über das Formular auf lotung.de stehen ausschließlich Unternehmern offen. Die Bestätigung der Unternehmer-Eigenschaft ist Pflichtangabe im Anfrage-Formular.
Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nicht, auch wenn Lotung ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Maklermodell und Leistungsgegenstand
Lotung tritt als Nachweismakler im Sinne von § 652 BGB auf. Lotung weist Betrieben die Gelegenheit zum Abschluss eines Prüfauftrags mit einem von Lotung qualifizierten Prüfer nach. Lotung schuldet keine Inspektionsleistung. Der Prüfvertrag kommt ausschließlich zwischen Betrieb und Prüfer zustande.
Lotung übernimmt keine Garantie für die fachliche Richtigkeit der Prüfung. Die Haftung für die Prüfqualität liegt beim ausführenden Prüfer.
3. Kein Handelsvertreterverhältnis
Lotung handelt als Nachweismakler nach § 652 BGB, nicht als Handelsvertreter im Sinne der §§ 84 ff. HGB. Der Prüfer ist kein Handelsvertreter von Lotung. Es besteht kein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB. Diese Unterscheidung gilt für alle Beteiligten und ist Grundlage des Vermittlungsmodells.
4. Vermittlungsablauf
Anfragen von Betrieben werden über das Inventarportal, die Formulare auf lotung.de oder durch direkte Ansprache erfasst und an den Prüfer weitergeleitet, der dem Prüfort am nächsten liegt und die betreffende Prüfart anbietet. Exklusive Regionen gibt es nicht. Der Prüfer kann jede Anfrage annehmen oder ablehnen. Lehnt er ab oder reagiert er nicht innerhalb von zwei Werktagen, geht die Anfrage an den nächstgelegenen weiteren Prüfer. Schweigen nach Ablauf der Frist gilt als Ablehnung und hat für den Prüfer keine weiteren Folgen.
Lotung übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Prüfer die Anfrage annimmt. Der Betrieb kann die Anfrage jederzeit zurückziehen, solange noch keine vertragliche Bindung mit einem Prüfer besteht.
5. Vergütung und Provision
Der Betrieb zahlt für die Vermittlungsleistung von Lotung kein Honorar. Die Vergütung von Lotung erfolgt ausschließlich durch den Prüfer in Form einer Erfolgsprovision nach den Bedingungen des separaten Prüfer-Standardvertrags.
Prüfer zahlen Lotung wie folgt:
- Provision: 8 % des Netto-Prüfbetrags ohne Nebenkosten, bei jedem Auftrag, dessen Anbahnung über das Lotung-System läuft. Die Annahme und die Ablehnung von Anfragen sind kostenfrei.
- Folgeaufträge desselben Betriebs sind provisionspflichtig, solange die Anbahnung über das Lotung-System läuft (Portal-Anfrage, Lotung-Reminder).
- Nach Ablehnung eines anderen Prüfers: Erhält ein Prüfer eine Anfrage erst, nachdem ein anderer abgelehnt hat, gelten dieselben 8 % Provision.
Fahrt, Übernachtung, Material sowie Zusatzleistungen wie Montage, Reparatur oder Demontage rechnet der Prüfer ohne Provisionsabzug direkt mit dem Betrieb ab.
Bringt ein Prüfer einen Betrieb erstmals und nachweislich selbst über das Portal ein, ohne dass zuvor eine Vermittlung durch Lotung erfolgt ist, fällt für dessen Folgeaufträge über das Portal keine Provision an. Stattdessen zahlt der Prüfer je abgewickeltem Folgeauftrag eine Service-Pauschale von 10 Euro netto für die Portalleistung. Wird ein Auftrag dieses Betriebs für eine andere Prüfart an einen anderen Prüfer vermittelt, gilt dafür die reguläre Provision von 8 %.
Die Provision wird fällig, sobald der Betrieb den Prüfer bezahlt hat. Der Prüfer schickt die Rechnungskopie an Lotung. Lotung stellt darauf eine Provisionsrechnung mit GiroCode-QR und Zahlungsziel 14 Tage. Bleibt die Provisionsrechnung unbegründet unwidersprochen, gilt sie nach 7 Werktagen als akzeptiert und die ausgewiesene Provision als fällig.
Bleibt der Betrieb dem Prüfer die Rechnung schuldig, fällt keine Provision an; der Prüfer schuldet Lotung in diesem Fall nichts. Inkasso ist Sache des Prüfers.
6. Folgeaufträge und Mitteilungspflicht
Der Prüfer teilt Lotung innerhalb von 14 Tagen nach seiner Rechnungsstellung an den Betrieb mit, dass ein vermittelter Folgeauftrag zustande gekommen ist, und übermittelt eine Rechnungskopie. Provisionspflichtig sind Folgeaufträge, deren Anbahnung über das Lotung-System läuft (Abschnitt 5).
7. Bestandsschutz
Hat ein Prüfer einen Betrieb über Lotung bereits erfolgreich geprüft und ist der Betrieb mit der Leistung zufrieden, werden dessen Folgeanfragen bevorzugt diesem Prüfer zugeleitet, solange die Entfernung das zulässt. Das gilt nicht, wenn der Betrieb ausdrücklich einen anderen Prüfer wünscht oder der Prüfer nicht innerhalb von zwei Werktagen reagiert.
8. Reaktionsfrist und Festpreis
Der Prüfer, der eine Anfrage annimmt, antwortet dem Betrieb innerhalb von zwei Werktagen mit Festpreis und Terminvorschlag, sofern die Auftragsdaten Anzahl und Art der Prüfobjekte sowie die Standortadresse enthalten. Reagiert ein Prüfer nicht innerhalb dieser Frist oder lehnt er ab, geht die Anfrage an den nächstgelegenen weiteren Prüfer; weitere Folgen hat die Ablehnung nicht.
9. Kündigung
Der Vermittlungsvertrag zwischen Lotung und Prüfer läuft unbefristet und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist gekündigt werden. Es gibt keine automatische Verlängerung und keine Exit-Gebühr.
Anfragen, die vor Wirksamkeit der Kündigung an den Prüfer weitergeleitet wurden, bleiben provisionspflichtig.
10. Datenschutz
Lotung verarbeitet Daten von Betrieben und Prüfern ausschließlich zur Vermittlung und Abrechnung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO. Details regelt die Datenschutzerklärung.
11. Haftung
Lotung haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für die fachliche Ausführung der Prüfung haftet ausschließlich der Prüfer. Der Prüfer ist verpflichtet, eine gültige Berufshaftpflicht für die Tätigkeit als befähigte Person vorzuhalten.
Die Haftung von Lotung ist auf den Betrag der vereinbarten Provision des konkreten Auftrags begrenzt, höchstens auf 5.000 Euro je Schadensfall.
12. Steuerliche Hinweise
Lotung führt das Gewerbe als Einzelunternehmen nach § 19 UStG (Kleinunternehmer). Auf Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vertragsbeziehung ist der Sitz von Lotung in 82327 Tutzing, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
15. Konditionsänderungen
Konditionsänderungen gelten nur für Aufträge nach schriftlicher Zustimmung des Prüfers. Bestehende Aufträge laufen zu den Bedingungen, die bei Auftragsannahme galten.
16. Inventarportal (Software-Nutzung)
Lotung stellt unter lotung.de ein Online-Tool bereit, mit dem Betriebe prüfpflichtiges Inventar erfassen und verwalten (Inventarportal). Das Inventarportal ist eine eigenständige Leistung und keine Vermittlungsleistung im Sinne von Abschnitt 2. Die Vermittlung von Prüfaufträgen bleibt für Betriebe kostenlos.
Der Free-Plan ist kostenlos und umfasst bis zu 10 Objekte. Kostenpflichtige Pläne: Basis (19 Euro pro Monat, bis 150 Objekte), Standard (39 Euro pro Monat, bis 500 Objekte), Pro (79 Euro pro Monat, bis 1.500 Objekte). Werden im Tarif Pro mehr als 1.500 Objekte erfasst, erhöht sich das monatliche Entgelt um 20 Euro je angefangene 500 zusätzliche Objekte. Maßgeblich ist die zum jeweiligen Abrechnungsstichtag erfasste Objektanzahl. Ab 10.000 Objekten erfolgt die Preisgestaltung nach individueller Vereinbarung. Bei jährlicher Zahlung entspricht der Jahrespreis dem zehnfachen Monatspreis, zwei Monatsbeträge sind frei. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Das Portal erzeugt auf Wunsch druckbare QR-Etiketten, über die der Prüfstatus eines Objekts ohne Anmeldung abrufbar ist und Mängel gemeldet werden können. Im Free-Plan stehen QR-Etiketten für bis zu 5 Objekte zur Verfügung (die zuerst angelegten), in den kostenpflichtigen Plänen für den gesamten Bestand. Bereits gedruckte Etiketten bleiben auch nach einem Planwechsel abrufbar, solange das jeweilige Objekt und der Portal-Zugang bestehen und der Betrieb die Codes nicht über die Sicherheitsfunktion neu erzeugt hat.
Ein kostenpflichtiger Plan kommt zustande, indem der Betrieb über das Portal ein Upgrade anfragt und Lotung den Plan freischaltet. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung mit Zahlungsziel 14 Tage. Es erfolgt keine automatische Abbuchung.
Monatlich gezahlte Pläne sind jederzeit zum Ende des Abrechnungsmonats kündbar, jährlich gezahlte zum Ende des bezahlten Jahres. Eine Kündigung ist formlos per E-Mail möglich. Nach Ende eines kostenpflichtigen Plans gilt der Free-Plan: vorhandene Daten bleiben erhalten und exportierbar, es gelten dann wieder die Grenzen des Free-Plans (keine neuen Objekte oberhalb des Objektlimits, QR-Etiketten-Druck nur im Free-Umfang).
Der Betrieb kann seine Daten jederzeit als CSV exportieren, auch im Free-Plan. Die Account-Löschung im Portal entfernt Inventardaten, Fotos und Firmenprofil.
Die im Portal berechneten Prüffristen und Erinnerungen sind eine Rechenhilfe auf Basis der vom Betrieb eingegebenen Daten. Die Verantwortung für die fristgerechte Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen bleibt beim Betrieb. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung in Abschnitt 11.
17. Prüf-Abo (Service-Paket)
Das Prüf-Abo ist eine eigenständige, kostenpflichtige Serviceleistung: Lotung überwacht die im Inventarportal erfassten Prüffristen des Betriebs und organisiert für jede fällig werdende Prüfung die Vermittlung eines qualifizierten Prüfers nach Abschnitt 2 und 4. Die Nutzung des Inventarportals im Umfang des gebuchten Pakets ist enthalten, einschließlich QR-Etiketten für den gesamten Bestand.
Die Prüfleistung selbst ist nicht Bestandteil des Prüf-Abos. Der Prüfvertrag kommt ausschließlich zwischen Betrieb und Prüfer zustande (Abschnitt 2); der Prüfer rechnet seine Leistung direkt mit dem Betrieb ab. Ob eine vermittelte Prüfung beauftragt wird, entscheidet der Betrieb je Einzelfall; eine Ablehnung hat keine Folgen für das Prüf-Abo.
Pakete und Preise: Werkstatt (bis 25 Objekte, 279 Euro pro Jahr), Lager (bis 75 Objekte, 449 Euro pro Jahr), Mehrstandort (bis 150 Objekte, 699 Euro pro Jahr). Für Gemeinden und größere Bestände gilt ein individuell vereinbarter Jahresfestpreis. Maßgeblich ist die zum Abrechnungsstichtag im Portal erfasste Objektanzahl; wächst der Bestand über die Paketgrenze, wechselt das Abo zum nächsten Stichtag in das passende Paket. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Die Laufzeit beträgt zwölf Monate. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus per Rechnung mit Zahlungsziel 14 Tage; es erfolgt keine automatische Abbuchung. Das Prüf-Abo verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn es nicht spätestens vier Wochen vor Laufzeitende gekündigt wird. Eine Kündigung ist formlos per E-Mail möglich. Nach Vertragsende gilt für das Inventarportal Abschnitt 16; Daten bleiben erhalten und exportierbar.
Die Fristenüberwachung erfolgt auf Basis der im Portal erfassten Daten. Der letzte Absatz von Abschnitt 16 und die Haftungsregelung in Abschnitt 11 gelten entsprechend; die Verantwortung für die fristgerechte Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen bleibt beim Betrieb.