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Sichtprüfung aller Geräte und Anlagen
Die Elektrofachkraft kontrolliert jedes Gerät auf äußerlich erkennbare Schäden: beschädigte Gehäuse, brüchige Kabel, fehlende Abdeckungen, unsachgemäße Installationen.
Ein Wackelkontakt in der Steckdosenleiste, ein brüchiges Kabel hinter der Werkbank: Beides fällt oft niemandem auf, bis daraus ein Schwelbrand wird, der tagelang unbemerkt schwelt und irgendwann offen ausbricht.
Nach der Brandursachenstatistik des IFS wird rund jeder dritte Brand in Deutschland durch Elektrizität ausgelöst, häufiger als durch jede andere Ursache. In Betrieben trifft es am häufigsten genau die Geräte und Anlagen, die niemand im Blick hat: alte Leitungen, überlastete Mehrfachsteckdosen, Kabel mit beschädigter Isolierung.
Deshalb ist die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 keine freiwillige Wartung, die sich beliebig aufschieben lässt: Jedes elektrische Arbeitsmittel im Betrieb muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Instandsetzung und danach in regelmäßigen Abständen von einer Elektrofachkraft geprüft werden – gesetzliche Pflicht nach §5 DGUV Vorschrift 3.
Lotung vermittelt Ihnen eine qualifizierte Elektrofachkraft in Ihrer Region. Antwort auf Ihre Anfrage innerhalb von 2 Werktagen.
Wenn in Ihrem Betrieb ein Gerät einen Brand oder einen Stromunfall auslöst, fragt die Berufsgenossenschaft zuerst nicht, wie alt das Gerät war, sondern ob ein gültiges Prüfprotokoll vorliegt.
§5 der DGUV Vorschrift 3 verpflichtet jeden Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Änderung oder Instandsetzung und danach in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen. Eine einzelne feste Frist für alle Geräte schreibt die Vorschrift nicht vor: Maßgeblich ist, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden, bevor sie zur Gefahr werden. In der Praxis haben sich dafür Richtwerte etabliert, die sich nach Geräteart und Einsatzort richten.
| Einsatzbereich | Typische Geräte | Richtwert |
|---|---|---|
| Baustelle, Werkstatt | Handmaschinen, Kabeltrommeln, Verlängerungsleitungen | alle 6 Monate |
| Büro, Verwaltung | PC, Monitor, Drucker, Netzteile | alle 24 Monate |
| Ortsfeste Anlagen | Verteilerkästen, fest installierte Maschinen | alle 4 Jahre |
Diese Werte sind Richtwerte, keine Garantie. Die tatsächliche Frist legt Ihre Gefährdungsbeurteilung fest, abhängig davon, wie stark ein Gerät beansprucht wird.
Ein Hinweis zur Abgrenzung: Im privaten Haushalt ist der sogenannte E-Check freiwillig. Im gewerblichen Bereich ist die Elektroprüfung nach DGUV V3 das nicht, sie ist Betreiberpflicht, unabhängig von der Betriebsgröße.
Bleibt die Prüfung aus, drohen zwei Ebenen von Konsequenzen. Verstöße gegen die Prüfpflicht aus §5 sind laut §9 DGUV Vorschrift 3 eine Ordnungswidrigkeit nach §209 SGB VII, geahndet mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro. Wird die Prüfung bewusst unterlassen, etwa aus Kostengründen, und kommt es dadurch zu einem Arbeitsunfall, kann aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat werden. Zusätzlich kann die Versicherung die Leistung im Schadensfall kürzen oder ganz verweigern, und die Berufsgenossenschaft kann Regress von den Verantwortlichen fordern.
Eine Elektroprüfung kostet bei einem überschaubaren Gerätebestand oft nur wenige hundert Euro. Ein Brand ohne gültiges Protokoll kostet ein Vielfaches davon, in Bußgeld, Regress und Betriebsausfall zusammen.
Die Elektrofachkraft kommt in Ihren Betrieb und braucht drei Dinge: Zugang zu allen zu prüfenden Geräten und Anlagen, die letzten Prüfprotokolle, falls vorhanden, und wenn möglich eine grobe Geräteliste.
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Sichtprüfung aller Geräte und Anlagen
Die Elektrofachkraft kontrolliert jedes Gerät auf äußerlich erkennbare Schäden: beschädigte Gehäuse, brüchige Kabel, fehlende Abdeckungen, unsachgemäße Installationen.
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Messung nach DIN VDE 0701-0702
Je nach Gerät werden Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand sowie Ableit- oder Berührungsstrom gemessen, dazu eine Funktionsprüfung im normalen Betrieb.
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Prüfprotokoll mit Messwerten
Sie erhalten nach der Prüfung ein schriftliches Prüfprotokoll mit allen Messwerten und dem Ergebnis je Gerät, archivierbar für die nächste Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft. Geräte mit Mangel dürfen laut §3 Abs. 2 DGUV Vorschrift 3 bis zur Reparatur nicht weiter verwendet werden.
Wie lange die Prüfung dauert, hängt von der Anzahl der Geräte ab: von wenigen Stunden in einem kleinen Büro bis zu mehreren Tagen in einer großen Produktionshalle. Ihr Betrieb läuft währenddessen weiter.
Nicht jede technisch versierte Person darf eine Elektroprüfung nach DGUV V3 durchführen, und auch nicht jeder Elektriker automatisch. Das darf ausschließlich eine Elektrofachkraft im Sinne von §2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3, oder jemand, der unter ihrer Leitung und Aufsicht arbeitet. Elektrofachkraft heißt konkret:
Die Ausbildung allein reicht nicht. Die Elektrofachkraft-Eigenschaft bezieht sich auf die konkreten Arbeiten, die beurteilt werden müssen: Wer die Ausbildung hat, aber seit Jahren nicht mehr in diesem Bereich geprüft hat, erfüllt die Anforderung an aktuelle Erfahrung nicht automatisch.
In der Praxis scheitert es bei vielen Betrieben an der Verfügbarkeit: Die meisten Elektrofachkräfte sind mit Montage und Reparatur ausgelastet, wiederkehrende Prüfungen laufen nebenbei mit. Bis ein Termin steht, vergehen oft Wochen.
Lotung arbeitet ausschließlich mit Partnern zusammen, die ihre Qualifikation als Elektrofachkraft nachweisen können. Wenn ein Partner nicht innerhalb der vereinbarten Frist reagiert, übernimmt automatisch ein Backup-Partner.
Hier ist das Problem, wenn Sie selbst nach einer Elektrofachkraft für die Prüfung suchen: Die meisten sind ausgebucht, ein Rückruf dauert Tage, und wenn dann ein Termin steht, ist er oft der einzige in den nächsten Wochen. Ihre Prüffrist läuft in der Zwischenzeit einfach weiter.
Den Festpreis für die Prüfung kennen Sie vor der Beauftragung. Anfahrtskosten werden separat und vorab vom Prüfer angegeben, keine Überraschungen auf der Rechnung.
Fällt ein Partner kurzfristig aus, übernimmt automatisch ein Backup-Partner, qualifiziert als Elektrofachkraft. Ihr Termin bleibt bestehen.
Viele Betriebe haben neben der Elektroprüfung auch die Regalprüfung nach DIN EN 15635 auf der Liste. Lotung koordiniert beides über einen Ansprechpartner – ein Termin, ein Protokoll-Eingang.
Sie erhalten nach der Prüfung ein schriftliches Prüfprotokoll mit allen Messwerten und dem Ergebnis je Gerät, archivierbar für die nächste Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft.
Ihr Prüftermin wird innerhalb von 2 Werktagen nach Ihrer Anfrage bestätigt.
Eine Anfrage, kein Risiko. Wenn keine passende Elektrofachkraft verfügbar ist, sagen wir Ihnen das. Es entstehen keine Kosten und keine Verpflichtung.
Das hängt vom Gerät und seinem Einsatzort ab, denn §5 DGUV Vorschrift 3 schreibt keine einzelne feste Frist vor, sondern verlangt, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden. In der Praxis heißt das: ortsveränderliche Geräte auf Baustellen und in Werkstätten alle 6 Monate, im Büro alle 24 Monate, ortsfeste Anlagen wie Verteilerkästen in der Regel alle 4 Jahre. Die genaue Frist legt die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs fest.
Das hängt von der Anzahl und Art Ihrer Geräte ab. Ortsveränderliche Geräte wie Computer oder Kaffeemaschinen werden meist im niedrigen Euro-Bereich pro Gerät geprüft, ortsfeste Anlagen wie Schaltschränke kosten pro Prüfpunkt deutlich mehr, weil Messung und Dokumentation aufwendiger sind. Über Lotung erhalten Sie ein Festpreisangebot vom Prüfpartner, bevor Sie sich entscheiden.
Ein mangelhaftes Gerät darf laut §3 Abs. 2 DGUV Vorschrift 3 nicht weiter verwendet werden, solange die Gefahr besteht. Der Prüfer kennzeichnet das betroffene Gerät und hält den Mangel im Prüfprotokoll fest. Nach der Reparatur und einer erneuten Prüfung darf es wieder in Betrieb genommen werden.
Der Unternehmer haftet persönlich. Verstöße gegen die Prüfpflicht aus §5 DGUV Vorschrift 3 sind laut §9 der Vorschrift eine Ordnungswidrigkeit nach §209 SGB VII, geahndet mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro. Kommt es durch die unterlassene Prüfung zu einem Unfall, kann daraus eine Straftat werden, zusätzlich drohen Kürzung des Versicherungsschutzes und Regressforderungen der Berufsgenossenschaft.
Nicht zwingend, aber es beschleunigt den Termin erheblich. Wenn der Prüfer vorab weiß, wie viele ortsveränderliche Geräte und ortsfeste Anlagen nach DIN VDE 0701-0702 geprüft werden müssen, kann er Zeit und Preis genauer kalkulieren. Eine grobe Liste mit Standort und Gerätetyp reicht dafür meist aus.