Rechtliches
KI-Transparenz
Diese Seite legt offen, wo auf lotung.de künstliche Intelligenz im Einsatz ist: bei den Bildern, bei den Texten und bei einem Wasserzeichen, das Sie nicht sehen können. Sie ergänzt Impressum und Datenschutzerklärung.
Die Bilder sind KI-generiert
Fast alle Fotos auf dieser Website sind mit KI erzeugt. Sie erkennen das an jedem Bild selbst: In der Ecke sitzt der Hinweis „KI-generiert" mit dem KI-Icon der EU-Kommission.
Der Grund ist Diskretion. Echte Fotos aus Prüfeinsätzen würden zeigen, was niemanden außer dem geprüften Betrieb etwas angeht: die Halle, den Bestand und vor allem die Mängel, deretwegen geprüft wird. Ein beschädigtes Regal ist für den Betrieb ein Arbeitsauftrag und kein Werbemotiv.
Auch die Prüfer haben ein berechtigtes Interesse, nicht abgebildet zu werden. Wer regelmäßig bei Kunden ein- und ausgeht, gehört nicht ins Schaufenster einer Website.
Was Sie sehen, sind deshalb typische Situationen aus der Prüfpraxis, keine echten Aufträge. Echt sind nur das Porträt von Nils Enders-Brenner auf der Über-uns-Seite und die Screenshots des Inventarportals.
Die Texte entstehen mit KI-Unterstützung
Die Texte dieser Website werden mit KI-Unterstützung geschrieben und vor der Veröffentlichung von Nils Enders-Brenner geprüft und überarbeitet. Kein Text geht ungelesen online. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei ihm, nicht beim Werkzeug.
Der Grund ist praktisch: Was für Ihren Betrieb an Prüfpflichten gilt, steht verstreut in vielen Einzeldokumenten. Die Regalprüfung regelt DIN EN 15635, die Pflicht dahinter steht in der Betriebssicherheitsverordnung, und für die Elektroprüfung gilt mit der DGUV Vorschrift 3 wieder ein eigenes Regelwerk. Die KI hilft, diese Quellen an einem Ort lesbar zu bündeln, damit Sie nicht selbst durch Normtexte müssen.
Zahlen und Normangaben übernehmen wir dabei nicht ungeprüft. Fristen und Normbezeichnungen werden vor der Veröffentlichung gegen die Originalquellen abgeglichen.
Das Wasserzeichen, das Sie nicht sehen
KI-Text kann inzwischen ein unsichtbares Wasserzeichen tragen. Der Anbieter des von uns genutzten KI-Modells bettet es seit August 2026 beim Erzeugen direkt in die Wortwahl ein. Es übersteht Kopieren und zum Teil auch spätere Bearbeitung; Erkennungswerkzeuge dafür sind angekündigt.
Wir schreiben das hier, weil wir es lieber selbst sagen: Wer einen Text dieser Website eines Tages durch so ein Werkzeug laufen lässt, wird vermutlich fündig. Das ist kein Versehen, sondern die Folge unserer Arbeitsweise, und Sie haben es hier zuerst gelesen.
Was davon Pflicht ist und was freiwillig
Die Kennzeichnung der Bilder ist Pflicht. Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung verlangt seit dem 2. August 2026, dass fotorealistische KI-Bilder offengelegt werden, und zwar direkt am Inhalt. Deshalb steht der Hinweis in der Bildecke und nicht nur auf dieser Seite.
Für die Texte besteht keine solche Pflicht. Sie würde nur greifen, wenn Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ohne menschliche Prüfung veröffentlicht würden, etwa automatisierte Nachrichtenmeldungen. Auf die Inhalte dieser Website trifft beides nicht zu.
Dass wir die KI-Nutzung trotzdem offenlegen, ist eine Entscheidung und keine Auflage. Wir prüfen für Betriebe Websites auf Barrierefreiheit und Datenschutz; da sollte die eigene Website keine offenen Fragen lassen.
Fragen dazu?
Schreiben Sie an nils@lotung.de. Sie bekommen eine Antwort von einem Menschen.