ANSCHLAGMITTEL · PRÜFUNG

Anschlagmittel prüfen: Ketten, Seile und Hebebänder

Zwischen Kranhaken und Last hängt oft das billigste Teil der ganzen Kette, und es trägt trotzdem alles. Ein Hebeband für 40 Euro hält eine Tonne, solange sein Gewebe unbeschädigt ist, und niemand sieht ihm an, ob es letzte Woche über eine scharfe Kante gelaufen ist.

Deshalb schreibt die DGUV Regel 109-017 die jährliche Prüfung durch eine befähigte Person vor, für Rundstahlketten zusätzlich alle drei Jahre eine Rissprüfung.

Auf dieser Seite stehen die Fristen, die Ablegekriterien und was die Prüfung kostet. Brauchen Sie einen Prüfer, vermittelt Lotung eine befähigte Person aus Ihrer Region, Rückmeldung innerhalb von 2 bis 3 Werktagen.

Prüfung anfragen

Auf einen Blick

  • Frist: längstens ein Jahr, dazu vor der ersten Verwendung und nach jedem Schadensfall
  • Ketten: zusätzlich alle drei Jahre zerstörungsfreie Rissprüfung
  • Hebebänder: alle drei Jahre besondere physikalisch-technische Prüfung
  • Grundlage: DGUV Regel 109-017 Abschnitt 8, BetrSichV § 14, TRBS 1201
  • Prüfer: zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203
GESETZLICHE PFLICHT

Drei Prüfungen, nicht eine

Die DGUV Regel 109-017 unterscheidet sauber zwischen drei Anlässen. Vor der ersten Verwendung wird geprüft, wenn die Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, etwa bei einer selbst konfektionierten Kettengehänge-Kombination. Wiederkehrend wird in Abständen von längstens einem Jahr geprüft. Und außerordentlich wird geprüft, wenn etwas passiert ist: nach einem Schadensfall, nach einer Instandsetzung oder nach besonderen Vorkommnissen wie einem Sturz der Last.

Für zwei Materialgruppen kommt eine zusätzliche Frist obendrauf. Rundstahlketten sind längstens alle drei Jahre zerstörungsfrei auf Rissfreiheit zu prüfen, in der Hafenarbeit jährlich; Chemiefaser-Hebebänder und Rundschlingen brauchen alle drei Jahre eine besondere physikalisch-technische Prüfung. Diese Termine gehen im Alltag am häufigsten unter, weil sie nicht im Jahresrhythmus liegen.

Ein Hinweis, der in vielen Angeboten falsch steht: Kapitel 2.8 der DGUV Regel 100-500 wurde 2021 zurückgezogen. Wer heute noch danach prüft oder anbietet, arbeitet mit einer Quelle, die es nicht mehr gibt. Maßgeblich ist die DGUV Regel 109-017.

WAS DAZUGEHÖRT

Alles zwischen Haken und Last

Anschlagmittel verbinden die Last mit dem Hebezeug, Lastaufnahmemittel nehmen die Last selbst auf. Beide fallen unter dieselbe Prüfpflicht, und in einem normalen Produktionsbetrieb kommen schnell mehrere Dutzend Stück zusammen.

Anschlagmittel

Rundstahlketten und Kettengehänge, Drahtseile, Chemiefaser-Hebebänder und Rundschlingen, dazu Schäkel, Ösen, Wirbel und Verkürzungshaken. Sie sind der Teil, der am schnellsten verschleißt, weil er täglich über Kanten läuft und im Dreck liegt.

Lastaufnahmemittel

Traversen, Greifer, Klemmen, C-Haken, Gabelzinken-Verlängerungen, Vakuum- und Magnetheber sowie Behälter, die an den Kran gehängt werden. Hier prüft die befähigte Person zusätzlich Tragkonstruktion, Schweißnähte und Sicherungen gegen Herausfallen.

Kennzeichnung

Jedes Mittel braucht ein lesbares Kennzeichen mit Tragfähigkeit und Herstellerangabe. Fehlt es oder ist es unlesbar, lässt sich die zulässige Belastung nicht mehr bestimmen, und das Mittel ist auszusondern, selbst wenn es äußerlich gut aussieht.

ABLEGEREIFE

Wann ein Anschlagmittel raus muss

Ablegereif heißt: aussortieren, sofort und ohne Diskussion, denn ein Anschlagmittel lässt sich nicht nachbessern. Bei Rundstahlketten sind die Kriterien messbar. Ist ein Glied um 5 Prozent innen gelängt, was sich außen als rund 3 Prozent zeigt, oder hat die mittlere Gliedstärke an irgendeiner Stelle um 10 Prozent abgenommen, ist die Kette am Ende. Dazu kommen Anrisse, Verformungen, Aufweitungen am Haken und tiefe Korrosionsnarben.

Bei Drahtseilen zählt vor allem die Zahl der sichtbaren Drahtbrüche auf einer bestimmten Länge, dazu Korbbildung, Quetschungen und Knicke. Hebebänder und Rundschlingen fallen aus, sobald das Gewebe eingeschnitten, angeschmolzen oder chemisch angegriffen ist, und ebenso, wenn das Etikett fehlt.

Der häufigste Befund im Betrieb ist trotzdem keiner davon, sondern das fehlende Kennzeichen. Wer eine Kiste mit gemischten Hebebändern ohne Etiketten im Lager stehen hat, kann sie beim nächsten Termin gleich zur Aussonderung bereitlegen.

ABLAUF

Wie die Prüfung läuft

Die befähigte Person geht den Bestand Stück für Stück durch, sichtet, misst nach und trennt aus. Für den Termin sollten alle Mittel an einem Ort liegen und nicht über drei Hallen verteilt sein, das ist der größte Zeitfaktor. Rechnen Sie bei einem gut sortierten Bestand mit wenigen Minuten je Stück.

Das Ergebnis ist aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Sinnvoll ist eine Bestandsliste, in der jedes Mittel mit Kennzeichen, Tragfähigkeit, Prüfdatum und Befund steht, sonst weiß im nächsten Jahr niemand mehr, welche Kette geprüft war und welche neu dazukam. Wer seine Ausrüstung im Inventarportal führt, bekommt die nächste Frist automatisch angezeigt.

Aussortierte Mittel müssen der Benutzung sicher entzogen werden. In der Praxis heißt das: sofort durchtrennen oder das Kennzeichen entfernen, nicht „zur Seite legen", weil sie sonst innerhalb weniger Wochen wieder am Haken hängen.

ANFRAGE

Anschlagmittel prüfen lassen.

Nennen Sie uns Standort und ungefähre Stückzahl, wir suchen die passende befähigte Person. Wenn niemand in Reichweite frei ist, sagen wir Ihnen das, und es entstehen keine Kosten.

Welche Prüfungen brauchen Sie?

Mehrfachauswahl möglich – Bereich antippen zum Ausklappen.

Lager & Arbeitsmittel (4 Optionen) 1 gewählt
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Anfragen ausschließlich von Gewerbetreibenden, eingetragenen Unternehmen oder Selbstständigen mit Steuernummer. Privatpersonen werden nicht beauftragt. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.

Hilfreich für das Angebot: ungefähre Stückzahl und Art der Mittel, also Ketten, Drahtseile, Hebebänder oder Traversen.

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zur Prüfung von Anschlagmitteln

  • Wie oft müssen Anschlagmittel geprüft werden?

    Längstens einmal im Jahr durch eine zur Prüfung befähigte Person. Rundstahlketten kommen zusätzlich längstens alle drei Jahre zur zerstörungsfreien Rissprüfung, Hebebänder und Rundschlingen alle drei Jahre zu einer besonderen physikalisch-technischen Prüfung.

  • Gilt die DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 noch?

    Nein, sie wurde 2021 zurückgezogen. Maßgeblich ist die DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb". Inhaltlich sind die Kernpflichten gleich geblieben, aber wer die alte Regel zitiert, verweist auf eine zurückgezogene Quelle.

  • Wann ist eine Kette ablegereif?

    Bei 5 Prozent Innenlängung eines Glieds, außen als rund 3 Prozent messbar, oder wenn die mittlere Gliedstärke an einer Stelle um 10 Prozent abgenommen hat. Dazu Anrisse, Verformungen, aufgeweitete Haken und fehlende Kennzeichnung.

  • Reicht es, wenn unser Kranführer vor dem Einsatz hinschaut?

    Die Kontrolle vor jeder Benutzung ist Pflicht und fängt offensichtliche Schäden ab, ersetzt die wiederkehrende Prüfung aber nicht. Die befähigte Person misst Verschleiß, beurteilt systematisch und dokumentiert, und genau dieses Protokoll wird nach einem Unfall verlangt.

  • Prüfen Sie auch Krane und Hebezeuge?

    Nein. Krane sind eine eigene Kategorie mit eigener Prüfpflicht, und dafür haben wir derzeit keinen Partner unter Vertrag. Wir vermitteln die Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln, also allem zwischen Kranhaken und Last.

  • Was kostet die Prüfung?

    Je Stück sind die Kosten gering, den Ausschlag gibt die Stückzahl und die Anfahrt. Deshalb lohnt es sich, den kompletten Bestand an einem Termin prüfen zu lassen und andere fällige Prüfungen dazuzulegen. Den Festpreis nennen wir vor der Beauftragung.

Geschäftsbedingungen

Lotung erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB kommen nicht zustande.

Es gelten unsere AGB für Unternehmer. Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.