TORE & TÜREN · PRÜFUNG

Torprüfung: kraftbetätigte Tore und Türen nach ASR A1.7

Ein Sektionaltor am Wareneingang öffnet und schließt hundertmal am Tag, und irgendwann reagiert die Schließkantensicherung eine Zehntelsekunde später als am ersten Tag. Sehen kann man das nicht, messen schon.

Genau deshalb verlangt die Arbeitsstättenregel ASR A1.7, dass kraftbetätigte Tore und Türen regelmäßig sicherheitstechnisch geprüft werden, und zwar von jemandem, der die Kraft an der Schließkante wirklich misst.

Hier stehen die Rechtsgrundlage, der Prüfumfang und die Kosten. Wenn Sie einen Prüfer brauchen: Lotung vermittelt Sachkundige aus Ihrer Region, Rückmeldung innerhalb von 2 bis 3 Werktagen.

Torprüfung anfragen

Auf einen Blick

  • Frist: mindestens jährlich, dazu vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen
  • Grundlage: ASR A1.7 Punkt 10, BetrSichV § 14, DIN EN 12453 und DIN EN 16005
  • Prüfer: Sachkundige mit Messtechnik für den Kraftverlauf an der Schließkante
  • Richtwert: 100 bis 500 Euro je Tor, stark abhängig von der Stückzahl am Standort
  • Extra: Feststellanlagen an Brandschutztüren monatlich durch Sie, jährlich durch den Sachkundigen
GESETZLICHE PFLICHT

Was ASR A1.7 verlangt

Die Arbeitsstättenregel A1.7 „Türen und Tore" konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung, und ihr Punkt 10 regelt die Instandhaltung samt sicherheitstechnischer Prüfung. Kraftbetätigte Türen und Tore sind danach nach den Vorgaben des Herstellers zu prüfen, und zwar vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend im Betrieb. Für die wiederkehrende Prüfung nennt die Regel mindestens einmal jährlich.

Parallel greift § 14 der Betriebssicherheitsverordnung, weil ein Tor ein Arbeitsmittel ist. Beide Wege führen zum selben Ergebnis, nur wird das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung verbindlich: Ein Hallentor, das dreimal am Tag läuft, braucht ein anderes Intervall als das Tor an einer Verladerampe im Dreischichtbetrieb.

Betroffen sind Sektional- und Rolltore, Schiebetore am Werkstor, Falt- und Schnelllauftore, automatische Schiebe- und Drehtüren im Eingangsbereich sowie Brandschutztore. In der Praxis fallen die Türen im Kundenbereich am häufigsten durchs Raster, weil sie niemand für ein Arbeitsmittel hält.

PRÜFUMFANG

Was der Sachkundige tatsächlich prüft

Kraft an den Schließkanten

Mit einem Kraftmessgerät wird der zeitliche Kraftverlauf an Haupt- und Nebenschließkanten aufgezeichnet und gegen die Grenzwerte der DIN EN 12453 gehalten. Das ist der Kern der Prüfung, und ohne Messwerte gibt es keinen belastbaren Nachweis.

Schutzeinrichtungen

Lichtschranken, Schließkantensicherungen, Induktionsschleifen und Not-Halt werden einzeln ausgelöst und in ihrer Wirkung geprüft. Häufigster Befund im Alltag: eine verstellte oder verschmutzte Lichtschranke, die zwar meldet, aber zu spät.

Mechanik und Aufhängung

Federn, Seile, Ketten, Laufrollen, Führungsschienen und Torblatt kommen auf den Prüfstand, dazu die Absturzsicherung. Gerissene Federpakete und ausgeschlagene Rollen sind die Schäden, die im Betrieb am teuersten enden.

Notentriegelung und Handbetrieb

Bei Stromausfall muss sich das Tor öffnen lassen, gerade wenn es im Flucht- und Rettungsweg liegt. Geprüft wird, ob die Notentriegelung erreichbar, gängig und richtig gekennzeichnet ist.

Am Ende steht ein Prüfprotokoll je Tor mit Standort, Typ, Messwerten und Befunden, dazu ein Aufkleber am Tor. Ein Häkchen auf einer Sammelliste reicht nicht, weil bei einem Unfall genau die Messwerte gefragt sind.

SONDERFALL

Brandschutztüren und Feststellanlagen

Brandschutztüren und -tore hängen zusätzlich an ihrer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, und die schreibt eigene Prüfungen vor. Praktisch wichtig wird das überall dort, wo eine Feststellanlage die Tür im Alltag offen hält: der Magnet an der Wand, der die Tür bei Rauch loslässt.

Für diese Anlagen gilt eine doppelte Pflicht. Der Betreiber kontrolliert monatlich, ob die Anlage auslöst und die Tür vollständig ins Schloss fällt, und einmal jährlich prüft eine sachkundige Person die gesamte Anlage samt Rauchmelder und Auslösevorrichtung. Wer die monatliche Kontrolle nicht dokumentiert, steht bei der Begehung schlechter da als jemand, der sie mit einem Kürzel in einer einfachen Liste festhält.

WER PRÜFEN DARF

Sachkundig heißt: mit Messgerät

Prüfen darf, wer die Schutzeinrichtungen fachlich beurteilen kann und über geeignete Messtechnik verfügt. Die DGUV beschreibt die sachkundige Person über Ausbildung und Erfahrung im Fachgebiet, üblicherweise eine abgeschlossene einschlägige Ausbildung mit mehreren Jahren Praxis an kraftbetätigten Toren, etwa als Tormonteur, Mechatroniker oder Servicetechniker.

Der eigene Hausmeister erfüllt das in aller Regel nicht, auch wenn er die Tore besser kennt als jeder externe Prüfer. Er kann die tägliche Sichtkontrolle übernehmen, die jährliche sicherheitstechnische Prüfung braucht die Messung. Lotung fragt bei jedem Partner den Qualifikationsnachweis ab, bevor eine Anfrage weitergeht.

ANFRAGE

Torprüfung anfragen.

Sagen Sie uns Standort und Anzahl der Tore, den Rest übernehmen wir. Wenn in Ihrer Nähe niemand frei ist, sagen wir Ihnen das, und es entstehen keine Kosten.

Welche Prüfungen brauchen Sie?

Mehrfachauswahl möglich – Bereich antippen zum Ausklappen.

Lager & Arbeitsmittel (4 Optionen) 1 gewählt
Gefahrstoffe (2 Optionen)
Elektroprüfungen (5 Optionen)
Fahrzeuge & Flurförderzeuge (2 Optionen)
Website & Recht (2 Optionen)
Sonstiges (1 Option)

Anfragen ausschließlich von Gewerbetreibenden, eingetragenen Unternehmen oder Selbstständigen mit Steuernummer. Privatpersonen werden nicht beauftragt. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.

Für ein belastbares Angebot hilft die Zahl der Tore je Standort und die Bauart, also Sektionaltor, Rolltor, Schiebetor oder automatische Tür.

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zur Torprüfung

  • Wie oft muss ein kraftbetätigtes Tor geprüft werden?

    ASR A1.7 Punkt 10 verlangt die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend, und für die wiederkehrende Prüfung gilt mindestens einmal jährlich. Bei einem Tor mit hundert Zyklen am Tag legen Sie über die Gefährdungsbeurteilung ein kürzeres Intervall fest.

  • Gilt die Pflicht auch für Handtore ohne Antrieb?

    Die sicherheitstechnische Prüfung nach ASR A1.7 zielt auf kraftbetätigte Tore. Ein handbetätigtes Tor bleibt trotzdem ein Arbeitsmittel und ist nach BetrSichV auf sicheren Zustand zu prüfen, vor allem Federn, Seile und Aufhängung. Der Umfang ist kleiner, die Pflicht bleibt.

  • Was misst der Sachkundige genau?

    Den zeitlichen Kraftverlauf an den Schließkanten. DIN EN 12453 setzt Grenzwerte für Höhe und Dauer der Kraft, und nur mit Messgerät lässt sich zeigen, dass die Abschaltung rechtzeitig kommt. Eine reine Sichtprüfung genügt der Anforderung nicht.

  • Was kostet die Prüfung pro Tor?

    Rechnen Sie mit 100 bis 500 Euro je Tor, abhängig von Bauart, Antrieb und Zahl der Schutzeinrichtungen. Den größten Unterschied macht die Stückzahl am Standort, weil die Anfahrt nur einmal anfällt. Den Festpreis nennen wir Ihnen vor der Beauftragung.

  • Wir haben eine Feststellanlage an der Brandschutztür. Reicht die jährliche Prüfung?

    Nein, dazu kommt Ihre eigene monatliche Kontrolle. Sie lösen die Anlage aus und sehen nach, ob die Tür vollständig schließt; einmal im Jahr prüft der Sachkundige die Anlage komplett. Halten Sie die monatliche Kontrolle schriftlich fest, das ist bei einer Begehung das erste, wonach gefragt wird.

  • Kann die Torprüfung mit anderen Prüfungen zusammengelegt werden?

    Ja, und das lohnt sich. Regalprüfung, Leitern, Flurförderzeuge und Tore darf dieselbe befähigte Person abdecken, wenn sie für jede Kategorie qualifiziert ist. In der Oberpfalz ist genau das der Fall, dort läuft alles vier über einen Partner und einen Termin.

Geschäftsbedingungen

Lotung erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB kommen nicht zustande.

Es gelten unsere AGB für Unternehmer. Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.