Prüffristen-Tabelle: Welche Pflichtprüfung wann fällig ist
Jede Pflichtprüfung hat ihre eigene Norm, ihre eigene Frist und ihre eigene zuständige Person. Diese Tabelle führt alle gängigen Prüfarten im Betrieb auf, von der Regalprüfung bis zur Notbeleuchtung, jede mit Rechtsgrundlage und Prüferqualifikation.
Wichtiger als die Zahl ist der Frist-Typ: Ob „jährlich" eine gesetzliche Höchstfrist ist, eine verbindliche UVV-Vorgabe oder ein Richtwert, den Ihre Gefährdungsbeurteilung anpassen darf, steht deshalb in einer eigenen Spalte.
Fristen im Überblick
| Prüfart | Intervall | Frist-Typ | Wer prüft | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| Regalprüfung (Lagereinrichtungen) Experteninspektion mit Schadensklassen (grün/orange/rot); dazu regelmäßige Sichtkontrolle durch eingewiesenes Personal | Experteninspektion in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten; Sichtkontrolle wöchentlich; nach Anfahrschaden sofort | Richtwert, Frist per Gefährdungsbeurteilung | befähigte Person (TRBS 1203) / Regalinspekteur | DIN EN 15635; DGUV Information 208-061; BetrSichV §§ 3, 10, 14Frist per Gefährdungsbeurteilung anpassbar, bei starker Beanspruchung kürzer. |
| Elektrische Betriebsmittel, ortsveränderlich Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0701/0702: Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung (Handmaschinen, Kabeltrommeln, IT-Geräte) | Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate; bei Fehlerquote unter 2 %: Werkstatt/Fertigung/Baustelle max. 1 Jahr, Büro/Verwaltung max. 2 Jahre | Richtwert, Frist per Gefährdungsbeurteilung | Elektrofachkraft | DGUV Vorschrift 3 § 5 mit DA Tabelle 1B; TRBS 1201; DIN VDE 0701/0702Alles Richtwerte, die konkrete Frist legt die Gefährdungsbeurteilung fest. |
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105-100: Besichtigen, Messen, Erproben (Verteilungen, fest installierte Maschinen) | Richtwert 4 Jahre; Räume besonderer Art (Feuchträume, Baustellen, medizinische Bereiche) 1 Jahr; RCD-Auslösetest 6 Monate | Richtwert, Frist per Gefährdungsbeurteilung | Elektrofachkraft | DGUV Vorschrift 3 § 5 mit DA Tabelle 1A; DIN VDE 0105-100; TRBS 12014 Jahre ist Richtwert, keine Höchstfrist, die Gefährdungsbeurteilung kann kürzere Abstände festlegen. |
| Leitern und Tritte Wiederkehrende Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand (Holme, Sprossen, Beschläge, Füße); Sicht-Check durch Benutzer vor jeder Verwendung | Empfehlung mindestens jährlich; kürzer bei intensiver Nutzung | Richtwert, Frist per Gefährdungsbeurteilung | befähigte Person (TRBS 1203) | DGUV Information 208-016; BetrSichV §§ 3, 14; TRBS 2121 Teil 2Keine gesetzliche Fixfrist, die Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. |
| Flurförderzeuge / Stapler UVV-Prüfung auf betriebssicheren Zustand (Fahrwerk, Bremse, Hydraulik, Hubgerüst, Sicherheitseinrichtungen) nach FEM 4.004; täglicher Einsatz-Check durch Fahrer | Längstens 1 Jahr; kürzer bei Mehrschicht- oder Intensivbetrieb (Praxis: Zwischeninspektion nach ca. 500 bis 600 Betriebsstunden) | UVV-Frist (verbindlich für Mitgliedsbetriebe) | Sachkundiger / befähigte Person | DGUV Vorschrift 68 § 37; FEM 4.004; BetrSichVGilt auch für handbetriebene Hubwagen, dort ist der Nachweis nur auf Verlangen vorzulegen. |
| Fahrzeuge (betrieblich genutzt) UVV-Prüfung auf verkehrs- und arbeitssicheren Zustand (Pkw, Transporter, Lkw, Anhänger); Ergebnis schriftlich, Aufbewahrung bis zur nächsten Prüfung | Bei Bedarf, mindestens jährlich | UVV-Frist (verbindlich für Mitgliedsbetriebe) | Sachkundiger (Kfz-Technik) | DGUV Vorschrift 70 § 57; DGUV Grundsatz 314-003Die HU ersetzt die UVV-Prüfung nicht. Ladebordwand, Ladekran und Winde haben eigene jährliche Prüfpflichten. |
| Kraftbetätigte Tore, Türen und Fenster Sicherheitstechnische Prüfung (Schutzeinrichtungen, Schließkraftmessung); vor Erstinbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung, wiederkehrend | Mindestens jährlich; öfter, wenn der Hersteller es vorgibt | ASR-Frist (Vermutungswirkung) | Sachkundiger mit geeigneter Messtechnik / befähigte Person (TRBS 1203) | ASR A1.7 Kap. 10; DGUV Information 208-022; DIN EN 12453 / DIN EN 16005; ArbStättVErgebnisse aufzeichnen und in der Arbeitsstätte aufbewahren. |
| Feuerlöscher (tragbar) Instandhaltung und Funktionsprüfung durch Sachkundigen; als Druckbehälter zusätzlich innere Prüfung und Festigkeitsprüfung | Sachkunde-Prüfung max. 2 Jahre; innere Prüfung 5 Jahre; Festigkeitsprüfung 10 Jahre (CO2-/Gaslöscher: innere Prüfung 10 Jahre) | ASR-Frist (Vermutungswirkung) | Sachkundiger nach DIN 14406-4 | ASR A2.2 Kap. 6; DIN 14406-4; BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4Wartungsmarkt läuft über Wartungsverträge, Lotung vermittelt hier nicht. |
| Gefahrstoffschränke / Sicherheitsschränke Prüfung der sicherheitstechnischen Einrichtungen: Türschließung, Lüftung, Auffangwanne, Feuerwiderstands-Komponenten | Empfehlung: Abstand von nicht mehr als 1 Jahr; verbindlich über die Gefährdungsbeurteilung | Richtwert, Frist per Gefährdungsbeurteilung | befähigte Person (TRBS 1203), in der Praxis oft herstellergeschult | BetrSichV §§ 3, 14; TRGS 510 Anlage 3 / TRGS 526; DGUV Information 213-850; DIN EN 14470-1 (Bau-/Typnorm)DIN EN 14470-1 regelt die Bauart, nicht die Frist. Das Jahresintervall stammt aus DGUV-I 213-850 / TRGS 526. |
| PSA gegen Absturz Sachkundige Sicht- und Funktionsprüfung von Gurten, Verbindungsmitteln, Höhensicherungsgeräten; nach jeder Absturzbeanspruchung sofort ablegen und prüfen | Mindestens alle 12 Monate; bei intensiver Nutzung öfter; Herstellervorgaben (max. Gebrauchsdauer, Revisionen) binden zusätzlich | Richtwert, Frist per Gefährdungsbeurteilung | Sachkundiger nach DGUV Grundsatz 312-906 | DGUV Regel 112-198 / 112-199; DGUV Grundsatz 312-906; PSA-Benutzungsverordnung; BetrSichVKategorie-III-PSA, dokumentationspflichtig; Ablegereife-Kriterien sind herstellerspezifisch. |
| Anschlagmittel / Lastaufnahmemittel Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand (Ketten, Hebebänder, Seile, Schäkel, Haken); Rundstahlketten zusätzlich zerstörungsfreie Rissprüfung | Mindestens 1× jährlich; Rundstahlketten-Rissprüfung längstens alle 3 Jahre (Fixfrist, nicht per Gefährdungsbeurteilung verlängerbar) | Richtwert, Frist per Gefährdungsbeurteilung | Sachkundiger / befähigte Person | DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8; DGUV Regel 109-017; BetrSichV § 10Die 3-Jahres-Rissfrist ist die Ausnahme von der GBU-Anpassbarkeit. |
| Hubarbeitsbühnen Wiederkehrende Prüfung von Tragkonstruktion, Hydraulik und Sicherheitseinrichtungen; außerordentliche Prüfung nach Unfall oder konstruktiver Änderung | Längstens 1 Jahr | Richtwert, Frist per Gefährdungsbeurteilung | befähigte Person (nach Änderung/Unfall: befähigte Person oder Sachverständiger) | DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10; DGUV Grundsatz 308-002; BetrSichV § 14 |
| Krane (Brücken-, Portal-, Schwenkkrane) Wiederkehrende Prüfung auf betriebssicheren Zustand; Turmdrehkrane zusätzlich nach jeder Aufstellung | Mindestens jährlich durch befähigte Person; Sachverständigen-Prüfung: Turmdrehkrane im 14. und 16. Betriebsjahr, danach jährlich; Fahrzeugkrane ab dem 13. Betriebsjahr jährlich; Lkw-Anbaukrane alle 4 Betriebsjahre | UVV-Frist (verbindlich für Mitgliedsbetriebe) | befähigte Person; Sonderprüfungen: Prüfsachverständiger (keine ZÜS) | DGUV Vorschrift 52 § 26; BetrSichV Anhang 3; DGUV Grundsatz 309-001Die Anhang-3-Fristen sind gesetzliche Höchstfristen; das Kran-Betriebsjahr entscheidet über Zusatzprüfungen. |
| Sicherheits- und Notbeleuchtung Gestaffelte Prüfung: Sichtkontrolle der Anzeigen zentraler Stromversorgungen, Funktionstest jeder Leuchte, Bemessungsbetriebsdauertest, Prüfbuch | Täglich Sichtkontrolle (Zentralanlagen), monatlich Funktionstest, jährlich Betriebsdauertest, alle 5 Jahre vertiefte Prüfung; baurechtlich je Bundesland zusätzlich Sachverständigen-Prüfung (oft alle 3 Jahre) | Richtwert, Frist per Gefährdungsbeurteilung | Elektrofachkraft / befähigte Person; baurechtlicher Teil: anerkannter Sachverständiger | DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10; ASR A3.4; DGUV Vorschrift 3Normumstellung läuft: bis 27.05.2027 ist die Vorgängernorm von 2018 parallel anwendbar. |
| Erste-Hilfe-Kästen Kontrolle auf Vollständigkeit, Unversehrtheit und Verfallsdaten (Sterilgüter, Desinfektion); Ergänzung nach Verbrauch | Empfehlung: mindestens jährlich kontrollieren und dokumentieren (kein gesetzliches Intervall) | Selbstkontrolle im Betrieb | Betrieb selbst (Ersthelfer / Sicherheitsbeauftragter) | ASR A4.3; DIN 13157 / DIN 13169; DGUV Vorschrift 1Keine externe Prüfpflicht, aber ein typischer Fall für Verfallsdaten-Erinnerungen. |
| Aufzugsanlagen ZÜS Hauptprüfung und Zwischenprüfung (mittig zwischen zwei Hauptprüfungen) durch eine Zugelassene Überwachungsstelle | Hauptprüfung höchstens alle 2 Jahre, Zwischenprüfung versetzt dazwischen, faktisch also jährlich ein ZÜS-Termin | ZÜS-pflichtig | ZÜS (TÜV, DEKRA u. a.), auch die Zwischenprüfung | BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2; TRBS 3121Nicht über Lotung. Ausnahme: reine Güteraufzüge ohne Personenbeförderung gelten als Arbeitsmittel und sind bP-fähig. |
| Druckbehälter / Druckanlagen ZÜS Äußere Prüfung, innere Prüfung, Festigkeitsprüfung; Prüferstufe abhängig vom Druckinhaltsprodukt (bar·Liter) | Grundraster: äußere Prüfung ca. 2 Jahre, innere max. 5 Jahre, Festigkeit max. 10 Jahre (Details je nach Druckinhaltsprodukt und Fluid) | gesetzliche Höchstfrist | Bis 1.000 bar·l befähigte Person möglich, darüber ZÜS | BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4Kleine Kompressor-Kessel sind bP-fähig; erst oberhalb 1.000 bar·l gilt: ZÜS, nicht über Lotung. |
| Dampfkesselanlagen ZÜS Äußere und innere Prüfung, Festigkeitsprüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle | Äußere Prüfung jährlich, innere alle 3 Jahre, Festigkeitsprüfung alle 9 Jahre | ZÜS-pflichtig | ZÜS | BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4Nicht über Lotung. |
Die verbindliche Frist für Ihren Betrieb legt Ihre Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV fest. Diese Übersicht zeigt gesetzliche Höchstfristen und den anerkannten Stand der Technik. Grau hinterlegte Zeilen sind Anlagen, die eine Zugelassene Überwachungsstelle prüfen muss (TÜV, DEKRA u. a.), diese Prüfungen vermittelt Lotung nicht.
Datenstand: 2026-07-30. Quellen: DGUV-Vorschriften, -Regeln und -Informationen, BetrSichV mit Anhängen, Arbeitsstättenregeln (ASR), im Detail z. B. bei der DGUV.
Fristen mitnehmen, verwalten oder gleich prüfen lassen
Dieselben Fristen gibt es als Excel-Prüfplan mit Ampel-Status zum Herunterladen. Und wer sich Termine gar nicht erst selbst merken will: Im Inventarportal erfassen Sie Ihre Objekte einmal und werden vor Ablauf jeder Frist erinnert, kostenlos bis 25 Objekte.
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