BARRIEREFREIHEIT · BFSG-AUDIT
Barrierefreiheit Ihrer Website prüfen lassen, bevor es jemand anderes tut
Die Barrierefreiheit Ihrer Website ist seit dem 28. Juni 2025 für viele Betriebe gesetzliche Pflicht. Wer als Unternehmen an Verbraucher verkauft, muss sie nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei anbieten, ohne Übergangsfrist. Die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) kontrolliert seit Anfang 2026 aktiv, und die ersten Abmahnungen laufen seit August 2025.
Die meisten Mängel sind aber bekannt, wiederkehrend und behebbar. Laut der WebAIM-Million-Studie 2025 hatten 94,8 % aller getesteten Startseiten mindestens einen automatisch erkennbaren WCAG-Fehler, im Schnitt 51 pro Seite. Der häufigste davon ist schlicht zu wenig Farbkontrast. Wir wissen, wo wir suchen müssen.
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