BARRIEREFREIHEIT · BFSG-AUDIT

Barrierefreiheit Ihrer Website: prüfen lassen, bevor es jemand anderes tut

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Wer als Unternehmen an Verbraucher verkauft, muss seine Website barrierefrei anbieten, ohne Übergangsfrist. Die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) kontrolliert seit Anfang 2026 aktiv, und die ersten Abmahnungen laufen seit August 2025.

Die meisten Mängel sind aber bekannt, wiederkehrend und behebbar. Laut der WebAIM-Million-Studie 2025 hatten 94,8 % aller getesteten Startseiten mindestens einen automatisch erkennbaren WCAG-Fehler, im Schnitt 51 pro Seite. Der häufigste davon ist schlicht zu wenig Farbkontrast. Wir wissen, wo wir suchen müssen.

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EINORDNUNG

Bin ich überhaupt betroffen?

Zwei Situationen kommen infrage, hier die Antwort für beide.

10+ Beschäftigte oder über 2 Mio. € Umsatz

Sie beschäftigen 10 oder mehr Personen oder machen über 2 Mio. € Jahresumsatz und richten sich mit Ihrer Website an Verbraucher, etwa über Shop, Buchung, Kundenkonto oder Terminvergabe? Dann gilt das BFSG für Sie, seit Juni 2025, ohne Schonfrist für Websites.

Kleinstunternehmen oder reines B2B

Sie sind Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. € Umsatz) oder arbeiten rein B2B? Dann sind Sie nicht verpflichtet. Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem: Ein Teil Ihrer Kundschaft ist über 60, sieht schlechter oder hat eine Farbsehschwäche. Dafür gibt es bei uns einen eigenen, günstigeren Basis-Check.

Die Kleinstunternehmen-Ausnahme greift dabei nur, wenn beide Schwellen unterschritten sind, und nur für Dienstleistungen. Im Zweifel klären Sie die Betroffenheit mit Ihrem Anwalt, wir prüfen die Technik.

WARUM ICH DAS THEMA ERNST NEHME

Kein Prüfpunkt auf einer Liste, sondern Alltag

Porträt von Nils Enders-Brenner

„Mein Hosting-Anbieter hat vor einiger Zeit den Chat mit echten Menschen durch eine KI ersetzt. Einen Menschen erreiche ich seitdem nur noch telefonisch. Für mich als Gehörlosen heißt das: Ich telefoniere über Live-Untertitel am Laptop, mit Verzögerung und voller Konzentration, und rufe vorher zur Sicherheit die Zeitansage an, um zu testen, ob die Untertitel sauber laufen.“

Nils Enders-Brenner

Webdesigner, gehörlos, Gründer von Lotung

Live-Untertitel, mitgehört in Echtzeit

Ein anderes Mal habe ich ein Mediatheken-Abo abgeschlossen und erst danach gemerkt, dass praktisch kein Video Untertitel hatte. Der Widerruf war ein Kampf.

Solche Erfahrungen ändern den Blick: Ich prüfe Ihre Website aus der Sicht von jemandem, der an genau diesen Stellen schon hängen geblieben ist.

Blick über die Schulter auf einen Laptop mit einer Videokonferenz mit mehreren Teilnehmenden
PRÜFPUNKTE

Was geprüft wird

Geprüft wird die gesamte Website, nicht nur die Startseite. Ich gehe von unten nach oben vor: erst die Technik im Hintergrund, dann die Oberfläche. Konkret:

  • Farbkontraste von Text und Bedienelementen, der häufigste Mangel überhaupt
  • Tastaturbedienbarkeit: jede Funktion ohne Maus erreichbar, sichtbarer Fokus, keine Tastaturfalle
  • Alternativtexte für Bilder, korrekt ausgezeichnete Dekoration
  • Überschriftenstruktur und sauberes HTML
  • Formulare: Labels, verständliche Fehlermeldungen, Hilfetexte
  • Screenreader-Tauglichkeit (VoiceOver, NVDA)
  • Zoom bis 400 % ohne Informationsverlust
  • Konsistente Navigation auf allen Seiten
  • Barrierefreiheitserklärung: vorhanden, auffindbar, selbst barrierefrei (Pflicht nach § 14 BFSG)
  • Meldekanal für Barrieren

Maßstab ist die EN 301 549 mit WCAG 2.1 AA, das ist der aktuell gesetzlich geforderte Stand. Geprüft wird bei uns bereits nach WCAG 2.2. Die Aktualisierung der Norm auf 2.2 wird für 2026 erwartet, wer heute danach baut, muss später nicht nacharbeiten.

Automatische Tools allein reichen nicht: Der britische Government Digital Service kam in einem Vergleichstest auf rund 40 % Erkennungsquote beim besten Tool. Deshalb gehört bei jedem Audit manuelle Prüfung dazu – Tastatur, Screenreader, echte Nutzung.

SO LÄUFT ES AB

Ablauf und Dauer

1

Anfrage senden

Sie senden die Anfrage mit Ihrer Website-Adresse. Antwort innerhalb von 2 Werktagen, schriftlich.

2

Festpreis-Angebot

Sie erhalten ein Festpreis-Angebot nach Umfang Ihrer Website, gerechnet in Seitentypen, nicht Einzelseiten.

3

Prüfung und Bericht

Innerhalb von 5 bis 7 Werktagen: priorisierte Mängelliste mit Normbezug und konkreten Handlungsempfehlungen.

4

Umsetzung (auf Wunsch)

Der Audit-Preis wird bei Beauftragung der Umsetzung voll angerechnet.

5

Re-Test

Nach der Umsetzung mit Vorher-Nachher-Vergleich, im Komplett-Audit inklusive.

KOSTEN

Drei Pakete, ein Festpreis

Kleinstunternehmen, freiwillig

Basis-Check

149 € netto

Startseite + bis 3 Seitentypen. Kurzbericht mit Top-Findings.

Für BFSG-pflichtige Betriebe

Standard

Standard-Audit

390 € netto

Bis 6 Seitentypen, vollständige Prüfung. Bericht + Entwurf der Barrierefreiheitserklärung.

Shops, Buchungsstrecken

Komplett-Audit

ab 690 € netto

Alle Seitentypen inkl. Formulare, Screenreader-Test. Re-Test nach Umsetzung inklusive.

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus. Bei Beauftragung der Umsetzung wird der Audit-Preis vollständig angerechnet, Sie zahlen die Prüfung also nur dann separat, wenn Sie die Behebung selbst übernehmen.

Festpreis für Ihre Website anfordern

WARUM LOTUNG

Warum Lotung

  • Ein Ansprechpartner statt drei Anbieter: Regalprüfung, Elektroprüfung und Website-Prüfungen laufen über dieselbe Stelle.
  • Festpreis nach Umfang, keine versteckten Kosten.
  • Geprüft wird manuell und mit Tools, nicht nur per Scanner.
  • Bericht mit Normbezug, den auch Ihr Webentwickler direkt umsetzen kann.
  • Kontakt schriftlich, Antwort innerhalb von 2 Werktagen. Kein Telefonzwang – aus Überzeugung.
ANFRAGE

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Sie erhalten die Antwort direkt von mir, schriftlich, innerhalb von 2 Werktagen.

Welche Prüfungen brauchen Sie?

Anfragen ausschließlich von Gewerbetreibenden, eingetragenen Unternehmen oder Selbstständigen mit Steuernummer. Privatpersonen werden nicht beauftragt. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.

Die häufigste Einzelursache für Barrieren ist zu geringer Farbkontrast. Genau der lässt sich meist ohne Redesign beheben.

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen

  • Ab wann gilt das BFSG für Websites?

    Seit dem 28. Juni 2025, ohne Übergangsfrist für Websites und Onlineshops. Die 2030er-Frist betrifft nur Dienstleistungen mit Bestandsprodukten und Altverträge.

  • Welche Bußgelder drohen?

    Bis 10.000 € bei formalen Verstößen wie einer fehlenden Barrierefreiheitserklärung, bis 100.000 € bei einem tatsächlich nicht barrierefreien Angebot (§ 37 BFSG). Das sind Höchstbeträge, die Behörde setzt zunächst Fristen zur Nachbesserung.

  • Reicht ein Overlay-Tool nicht aus?

    Nein. Overlay-Widgets gelten unter Fachleuten und bei der Marktüberwachung nicht als BFSG-konform, weil sie die Mängel im Code nicht beheben.

  • Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

    Ein Pflichtdokument nach § 14 BFSG, ähnlich der Datenschutzerklärung: Es beschreibt, wie Ihre Website die Anforderungen erfüllt, nennt die zuständige Behörde und einen Meldeweg für Barrieren. Wir liefern einen technischen Entwurf, den finalen Wortlaut verantwortet Ihr Betrieb bzw. Ihr Anwalt.

  • Meine Website ist rein B2B. Muss ich etwas tun?

    Verpflichtet sind Sie dann in der Regel nicht. Barrierefreiheit bringt trotzdem messbar mehr Reichweite, weil sie Kunden mit Seheinschränkungen und ältere Nutzer nicht aussperrt.

NÄCHSTER SCHRITT

Der technische DSGVO-Website-Check lässt sich im selben Durchgang erledigen.

Oder direkt anschreiben: nils@lotung.de

Rechtshinweis: Dieses Audit ist eine technische Prüfung zum Prüfzeitpunkt. Es ersetzt keine Rechtsberatung, die rechtliche Bewertung der BFSG-Betroffenheit und die finale Konformitätsbeurteilung sind einem Rechtsanwalt vorbehalten.