EXCEL-VORLAGE · PRÜFFRISTEN

Prüffristen-Vorlage für Excel: alle Pflichtprüfungen in einem Prüfplan

Regale spätestens alle 12 Monate, Stapler längstens jährlich, Elektrogeräte je nach Einsatzort alle 3 bis 24 Monate: Wer die Fristen seines Betriebs im Kopf oder in fünf verschiedenen Ordnern verwaltet, merkt die überfällige Prüfung oft erst, wenn die Berufsgenossenschaft danach fragt. Diese Excel-Vorlage legt alle Termine in eine Tabelle, die selbst rechnet.

Sie tragen Objekt, Prüfart und letztes Prüfdatum ein. Die Vorlage füllt das Intervall aus einer hinterlegten Fristen-Referenz vor, rechnet die nächste Fälligkeit aus und zeigt den Stand als Ampel, rot für überfällig, gelb für fällig in den nächsten 30 Tagen, grün für erledigt.

Vorlage anfordern Nur die Fristen ansehen

INHALT

Was in der Prüffristen-Vorlage steckt

Die Datei besteht aus drei Blättern, gebaut für den Alltag im Lager und im Büro:

  • Der Prüfplan ist Ihre Arbeitstabelle mit Platz für 200 Objekte. Prüfart per Dropdown wählen, letztes Prüfdatum eintragen, den Rest rechnen Formeln: Intervall, nächste Fälligkeit, Ampel-Status. Zwei Kennzahlen im Kopf zeigen sofort, wie viele Prüfungen überfällig oder in den nächsten 30 Tagen fällig sind.
  • Die Fristen-Referenz führt 18 Prüfarten von Regal bis Sicherheitsbeleuchtung, jede mit Prüfumfang, Intervall, Prüferqualifikation und Rechtsgrundlage. Sie unterscheidet sauber, ob eine Frist gesetzliche Höchstfrist, verbindliche UVV-Vorgabe, ASR-Frist oder Richtwert per Gefährdungsbeurteilung ist, und markiert ZÜS-pflichtige Anlagen wie Aufzüge.
  • Die Anleitung bringt Sie in fünf Schritten zum laufenden Prüfplan und sagt dazu, wo Excel aufhört und ein Erinnerungssystem anfängt.

So sieht der Prüfplan aus (Ausschnitt, Vorschau):

Bezeichnung Prüfart Letzte Prüfung Nächste Fälligkeit Status
Palettenregal Reihe A Regal (Experteninspektion) 12.05.2025 12.05.2026 überfällig
Elektrostapler Stapler / Flurförderzeug (UVV) 15.08.2025 15.08.2026 fällig ≤ 30 Tage
Kaffeemaschine Teeküche Elektrogeräte ortsveränderlich (Büro) 02.06.2026 02.06.2028 OK

Alle Fristen Stand Juli 2026. Die verbindliche Frist für Ihren Betrieb legt Ihre Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV fest.

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Prüffristen-Vorlage anfordern

Die Vorlage gibt es im Tausch gegen Ihre E-Mail-Adresse: Sie melden sich für Hinweise von Lotung an und bekommen dafür das Werkzeug. Wenn Sie das nicht möchten, finden Sie dieselben Fristen frei zugänglich in der Prüffristen-Tabelle, nur eben ohne Prüfplan, Formeln und Ampel.

Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen (§ 14 BGB). Wie wir mit Ihren Daten umgehen, welche Nachweise wir zum Double-Opt-in speichern und wann gelöscht wird, steht in der Datenschutzerklärung.

Nach dem Absenden bekommen Sie eine kurze Bestätigungs-Mail ohne jede Werbung. Erst wenn Sie den Link darin klicken, ist die Anmeldung wirksam, und auf der Bestätigungsseite wartet dann direkt der Download.

FRAGEN

Häufige Fragen zur Prüffristen-Vorlage

Was kostet die Vorlage?

Kein Geld, aber Ihre E-Mail-Adresse. Sie melden sich für Hinweise von Lotung an (etwa 1 bis 2 E-Mails pro Monat zu Prüffristen, Betriebsprüfungen, dem Inventarportal und vermittelten Prüf-Dienstleistungen) und erhalten dafür die Datei. Abmelden geht jederzeit mit einem Klick in jeder E-Mail.

Wie aktuell und belastbar sind die Fristen?

Stand Juli 2026, jede Frist trägt ihre Rechtsgrundlage (DGUV-Vorschriften und -Regeln, BetrSichV, ASR) und einen Frist-Typ. Die meisten kostenlosen Vorlagen hören genau da auf und unterscheiden nicht, ob „jährlich" eine gesetzliche Höchstfrist ist oder ein Richtwert, den Ihre Gefährdungsbeurteilung anpassen darf.

Gibt es die Fristen auch ohne Anmeldung?

Ja. Die reine Übersicht steht ohne Gegenleistung in der Prüffristen-Tabelle. Das E-Mail-Gate betrifft nur das Excel-Werkzeug.

Reicht Excel für den Prüfnachweis?

Excel plant, aber es erinnert nicht, archiviert keine Protokolle und kennt keine Zuständigkeiten. Sobald mehrere Personen oder Standorte beteiligt sind, lohnt der Blick auf das Inventarportal: Objekte einmal erfassen, automatische Erinnerung vor jeder Frist, Prüfhistorie als Nachweis, kostenlos bis 25 Objekte.

Anfragen ausschließlich von Gewerbetreibenden, eingetragenen Unternehmen oder Selbstständigen mit Steuernummer. Privatpersonen werden nicht beauftragt.