Handgeführte Hubwagen
Der Elektro-Hubwagen im Wareneingang ist das Gerät, das am häufigsten durch die Prüfung fällt, weil ihn niemand als Flurförderzeug wahrnimmt. Die DGUV Vorschrift 68 macht bei der jährlichen Prüfpflicht aber keinen Unterschied zwischen ihm und dem Frontstapler.