Regalprüfung Checkliste nach DIN EN 15635 | Lotung
REGALPRÜFUNG · CHECKLISTE

Regalprüfung Checkliste: Was wird bei der Inspektion geprüft?

Wenn der Prüfer kommt, schaut er nicht einfach kurz aufs Regal und sagt: passt. Eine Regalprüfung Checkliste nach DIN EN 15635 ist ein systematischer Durchgang – Punkt für Punkt, von der Bodenverankerung bis zum Traglastschild.

Hier sehen Sie, was genau kontrolliert wird, damit Sie am Tag der Prüfung wissen, was auf Sie zukommt.

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8 PRÜFPUNKTE

Die wichtigsten Regalprüfung Prüfpunkte im Überblick

1. Allgemeiner Zustand der Regalanlage

Der Prüfer schaut zuerst, ob das Regal noch so aufgebaut ist, wie es der Hersteller vorgesehen hat. Wurden nachträglich Teile entfernt oder ergänzt, ohne dass jemand das dokumentiert hat? Stimmt die Aufstellung noch mit dem genehmigten Layout überein? Das klingt nach Formalität, führt aber in der Praxis häufig zu gelben oder roten Bewertungen.

2. Ständer und Rahmen

Hier geht es um das Grundgerüst. Stehen die Ständer noch lotrecht, oder hat sich etwas verschoben? Der Prüfer sucht nach Verformungen, Beulen und Rissen, prüft ob der Anfahrschutz vorhanden und intakt ist und kontrolliert, ob die Fußplatten fest mit dem Boden verankert sind. Gerade Stapleranfahrten hinterlassen Schäden, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind.

3. Traversen und Längsträger

Die Traversen sind die Querverbindungen, auf denen die Last liegt. Eine lose Traverse kann unter Last plötzlich aushaken. Der Prüfer kontrolliert, ob sie korrekt eingerastet und gesichert sind, ob sichtbare Durchbiegungen vorliegen und ob die Sicherungsstifte noch vorhanden sind.

4. Diagonalverbände und Aussteifungen

Die Diagonalverbände sorgen dafür, dass das Regal nicht seitlich wegkippt. Der Prüfer kontrolliert, ob alle Verbände vorhanden und unbeschädigt sind und ob Schrauben oder Befestigungen fehlen. Fehlende Aussteifungen sind einer der häufigsten Mängel bei älteren Regalanlagen.

5. Bodenverankerung

Ohne saubere Bodenverankerung kann ein Regal kippen, auch wenn es oben völlig in Ordnung aussieht. Der Prüfer kontrolliert, ob die Dübel ordnungsgemäß sitzen, ob Risse im Boden rund um die Verankerungspunkte vorhanden sind und ob die Dübelanzahl mit der Herstellervorgabe übereinstimmt.

6. Beschilderung und Traglasten

Jedes Regalfeld braucht ein Traglastschild mit aktuellen, lesbaren Werten. Der Prüfer prüft, ob die Schilder vorhanden sind und ob die tatsächliche Beladung mit den angegebenen Traglasten übereinstimmt. Fehlende oder veraltete Schilder sind ein sofortiger Mangel.

7. Beladung und Nutzung

Der Prüfer schaut auch, wie die Regale tatsächlich genutzt werden: ob die zulässigen Traglasten eingehalten werden, ob Ladungen über die Regalfläche hinausragen und ob geeignete Ladungsträger in einwandfreiem Zustand verwendet werden. Überladung ist einer der häufigsten Gründe für Regalunfälle.

8. Bodenzustand

Ein Punkt, den viele vergessen: Der Boden unter dem Regal muss eben, tragfähig und frei von Rissen oder Absenkungen sein. Unebenheiten im Boden können die Standsicherheit der gesamten Regalanlage gefährden, auch wenn das Regal selbst technisch einwandfrei ist.

AMPELSYSTEM

Schadensklassen nach DIN EN 15635

Jeder Schaden, den der Prüfer findet, wird einer von drei Klassen zugeordnet:

Grün – Beobachtung

Leichte Abweichung. Das Regal darf weitergenutzt werden. Der Prüfer dokumentiert den Schaden und kontrolliert ihn beim nächsten Termin erneut.

Gelb – Handlungsbedarf

Reparatur innerhalb einer bestimmten Frist erforderlich. Bis dahin sollte das betroffene Regalfeld entlastet werden.

Rot – Sofortmaßnahme

Akute Gefahr. Das Regalfeld wird sofort gesperrt und entladen. Erst nach Reparatur und erneuter Prüfung durch eine befähigte Person darf es wieder beladen werden.

QUALIFIKATION

Wer darf die Regalinspektion Checkliste abnehmen?

Für die jährliche Expertenprüfung nach §10 BetrSichV ist ausschließlich eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 zugelassen. Befähigt heißt konkret:

  • Fachkenntnisse im Bereich Lagertechnik
  • Kenntnisse der DIN EN 15635
  • Erfahrung in der Beurteilung von Regalschäden

Die wöchentliche Sichtprüfung kann von eigenem Personal übernommen werden, sofern dieses nachweislich eingewiesen wurde.

ANFRAGE

Prüfer anfragen – kostenlos und unverbindlich.

Wenn die letzte Prüfung länger als zwölf Monate zurückliegt, reicht eine kurze Nachricht. Termin wird innerhalb von 2 Werktagen bestätigt.

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Regalprüfung nach DIN EN 15635 – befähigte Person prüft Palettenregal im Lager
HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zur Regalprüfung Checkliste

  • Muss ich die Checkliste selbst vorbereiten?

    Nein. Der Prüfer bringt seine eigene Prüfunterlage mit, die sich an den Vorgaben der DIN EN 15635 orientiert. Sie als Betrieb müssen lediglich den Zugang zu allen Regalanlagen sicherstellen und den letzten Prüfbericht bereithalten, falls einer vorhanden ist.

  • Bekomme ich nach der Prüfung einen Bericht?

    Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie ein schriftliches Protokoll mit allen festgestellten Mängeln, Schadensklassen und Handlungsempfehlungen. Dieses Protokoll sollten Sie für mindestens fünf Jahre aufbewahren.

  • Was passiert, wenn ich nicht prüfen lasse?

    Ohne dokumentierte Prüfung verstoßen Sie gegen §10 der Betriebssicherheitsverordnung. Im Schadensfall haften Sie als Betreiber persönlich, auch wenn ein Mitarbeiter das Regal falsch beladen hat. Die Berufsgenossenschaft kann bei Kontrollen Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängen, und Ihre Versicherung prüft im Ernstfall, ob eine aktuelle Regalinspektion dokumentiert ist.

  • Wie lange dauert eine Regalprüfung?

    Das hängt von der Größe Ihrer Lageranlage ab. Für ein kleines Lager mit bis zu 50 Regalfeldern rechnen Sie mit zwei bis drei Stunden. Bei größeren Anlagen kann die Prüfung einen ganzen Tag in Anspruch nehmen. Ihr Betrieb läuft währenddessen weiter – der Prüfer arbeitet sich feldweise durch, ohne dass Sie den Lagerbereich räumen müssen.

Geschäftsbedingungen

Lotung erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB kommen nicht zustande.

Es gelten unsere AGB für Unternehmer. Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.