GEFAHRSTOFFSCHRANK · PRÜFUNG

Gefahrstoffschrank-Prüfung: Wer prüfen muss, wie oft, und was es kostet

Ihr Sicherheitsschrank steht seit Jahren im Labor oder in der Werkstatt und tut, was er soll. Ob die Türschließung im Brandfall noch auslöst, sieht man ihm von außen aber nicht an, und genau darin liegt das Problem.

Deshalb verlangt die Betriebssicherheitsverordnung, dass Sie den Schrank regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen lassen. In der Praxis heißt das: einmal im Jahr, 30 bis 45 Minuten pro Schrank, danach Prüfprotokoll und Plakette.

Auf dieser Seite finden Sie die Rechtsgrundlage, die Prüfpunkte und die Kosten. Und wenn Sie einen Prüfer suchen: Lotung vermittelt Ihnen eine befähigte Person aus Ihrer Region, Rückmeldung innerhalb von 2 Werktagen.

Prüfung anfragen

GESETZLICHE PFLICHT

Ist die Gefahrstoffschrank-Prüfung Pflicht?

Ja, die Prüfung ist Pflicht, allerdings anders, als viele Anbieter es darstellen. Es gibt keinen Paragraphen, in dem „Sicherheitsschränke sind jährlich zu prüfen" steht.

Die Pflicht ergibt sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Vorschriften: Ihr Sicherheitsschrank ist ein Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (§§ 3 und 14 BetrSichV) und zugleich eine Sicherheitseinrichtung nach Arbeitsstättenverordnung (§ 4 Abs. 3 ArbStättV). Beides verpflichtet Sie als Arbeitgeber, Prüfart, Prüfumfang und Prüffrist in Ihrer Gefährdungsbeurteilung festzulegen und die Prüfung durch eine befähigte Person durchführen zu lassen.

Das jährliche Intervall stammt aus der DGUV Information 213-850 und der TRGS 526. Dort steht wörtlich: „Es wird empfohlen, die Prüfungen im Abstand von nicht mehr als einem Jahr vorzunehmen." Die Hersteller (asecos, Düperthal, DENIOS) geben ebenfalls 12 Monate als Wartungsintervall vor. Verbindlich wird das Intervall über Ihre Gefährdungsbeurteilung, in der Praxis läuft es fast immer auf die jährliche Prüfung hinaus, bei intensiver Nutzung auch kürzer.

Wer Ihnen pauschal „gesetzlich jährlich vorgeschrieben" verkauft, verkürzt damit die Rechtslage. Die Prüfpflicht selbst ist eindeutig, das Intervall legen Sie fest, und der jährliche Turnus ist der anerkannte Stand der Technik.

HAFTUNG

Was passiert, wenn Sie nicht prüfen lassen?

Brennt es im Betrieb und der Sicherheitsschrank versagt, weil die Thermoauslösung der Türen seit Jahren ungeprüft war, prüft der Sachversicherer als Erstes, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit kann er die Leistung kürzen oder verweigern. Dazu kommt die persönliche Haftung des Arbeitgebers oder der verantwortlichen Führungskraft.

Auch ohne Schadensfall fällt eine fehlende Prüfdokumentation bei der nächsten Begehung durch Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht auf. Das Prüfprotokoll ist Ihr Nachweis, dass Sie Ihrer Betreiberpflicht nachgekommen sind.

PRÜFPUNKTE

Was wird bei der Gefahrstoffschrank-Prüfung geprüft?

Die Prüfung orientiert sich an TRGS 510 (Anhang 1), TRGS 526 und den Herstellervorgaben. Typische Prüfpunkte:

  • Türschließmechanismus: Selbstschluss, Schließfolge, Verriegelung
  • Thermoauslöseelemente, die im Brandfall die automatische Türschließung auslösen
  • Brandschutzdichtungen und Brandschutztellerventile
  • Auffangwanne und Inneneinrichtung (Böden, Auszüge)
  • Kennzeichnung und Typangabe (Feuerwiderstandsklasse)
  • Aufstellbedingungen und Lagergut nach TRGS 510
  • Bei technischer Entlüftung: Messung des Abluft-Volumenstroms

Am Ende erhalten Sie ein Prüfprotokoll und eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin. Das Protokoll bewahren Sie als Betreiber auf, es ist Ihr Nachweis gegenüber Versicherer und Aufsicht.

Die Prüfung dauert nach Angaben etablierter Prüfdienstleister 30 bis 45 Minuten pro Schrank. Der Schrank muss während der Prüfung zugänglich sein, danach können Sie ihn sofort wieder nutzen.

QUALIFIKATION

Wer darf den Sicherheitsschrank prüfen?

Eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV und TRBS 1203. Das ist jemand mit passender Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher Tätigkeit im Bereich der Schrank- und Brandschutztechnik. Es muss nicht der Hersteller-Service sein.

Hersteller wie asecos und Düperthal koppeln ihre Gewährleistungs- und Garantieverlängerung allerdings an die Prüfung durch eigene zertifizierte Servicetechniker. Ist Ihr Schrank noch in der Garantiephase und Sie wollen diese verlängern, sprechen Sie zuerst mit dem Hersteller. Für ältere Schränke außerhalb der Garantie erfüllt jede qualifizierte befähigte Person die rechtlichen Anforderungen, unabhängig von der Schrankmarke.

KOSTEN

Was kostet die Gefahrstoffschrank-Prüfung?

Die meisten Anbieter nennen ihre Preise nur auf Anfrage. Die wenigen öffentlich publizierten Zahlen geben eine Orientierung: Ein Prüfdienstleister berechnet 79 Euro netto pro Schrank zuzüglich Fahrtkosten, ein anderer eine Anfahrtspauschale von 70 Euro netto pro Einsatz. Kommt ein Umluftfilteraufsatz mit Filterwechsel dazu, liegen die jährlichen Gesamtkosten bei rund 180 Euro pro Schrank.

Drei Faktoren bestimmen Ihren Preis:

  • Anzahl der Schränke am Standort
  • Technische Entlüftung (Volumenstrommessung ja/nein)
  • Die Anfahrt

Gerade bei der Anfahrt lohnt sich ein Prüfer aus Ihrer Region: Bei marktüblichen 0,50 Euro pro Kilometer oder Pauschalen bis 155 Euro für weite Anfahrten macht die Entfernung schnell den Unterschied zwischen einem günstigen und einem teuren Prüftermin.

Über Lotung erhalten Sie einen Festpreis nach Prüfart und Umfang, keine versteckten Kosten.

Festpreis für Ihren Standort anfordern

SO LÄUFT ES AB

So läuft die Prüfung über Lotung ab

1

Anfrage stellen

Sie nennen uns Standort, Anzahl und Art der Schränke, mit oder ohne technische Entlüftung. Dauert 3 Minuten.

2

Rückmeldung innerhalb von 2 Werktagen

Sie erhalten einen Festpreis und einen Terminvorschlag von einem Prüfpartner aus Ihrer Region.

3

Prüfung vor Ort

30 bis 45 Minuten pro Schrank, im laufenden Betrieb.

4

Protokoll und Plakette

Sie erhalten das Prüfprotokoll digital, dazu die Plakette mit dem nächsten Prüftermin.

Steht bei Ihnen auch die Regalprüfung nach DIN EN 15635 oder die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 an, koordinieren wir die Termine über dieselbe Anfrage, ein Ansprechpartner statt drei Anbieter. Und falls ein Prüfpartner nicht reagiert, übernimmt ein zweiter.

ANFRAGE

Prüfung anfragen.

Eine Anfrage, kein Risiko. Wenn kein passender Prüfer verfügbar ist, sagen wir Ihnen das. Es entstehen keine Kosten und keine Verpflichtung.

Welche Prüfungen brauchen Sie?

Anfragen ausschließlich von Gewerbetreibenden, eingetragenen Unternehmen oder Selbstständigen mit Steuernummer. Privatpersonen werden nicht beauftragt. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.

Die meisten Betriebe erhalten ihr Protokoll am selben Tag der Prüfung.

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zur Gefahrstoffschrank-Prüfung

  • Wie oft muss ein Gefahrstoffschrank geprüft werden?

    Die DGUV Information 213-850 empfiehlt einen Abstand von nicht mehr als einem Jahr, die Hersteller geben 12 Monate als Wartungsintervall vor. Verbindlich festgelegt wird das Intervall in Ihrer Gefährdungsbeurteilung, bei intensiver Nutzung auch kürzer.

  • Muss der Schrank für die Prüfung leergeräumt werden?

    Während der aktiven Prüfung muss der Schrank zugänglich und leer sein. Direkt danach können Sie ihn wieder normal nutzen. Planen Sie pro Schrank 30 bis 45 Minuten ein.

  • Gilt die Prüfpflicht auch für Chemikalienschränke ohne Feuerwiderstand?

    Ja. Umwelt-, Chemikalien- und Säuren-Laugen-Schränke ohne Klassifizierung nach DIN EN 14470-1 sind ebenfalls Arbeitsmittel und Sicherheitseinrichtungen. Geprüft werden dort vor allem Auffangwanne, Mechanik, Kennzeichnung und gegebenenfalls die Entlüftung. Der Aufwand ist geringer als beim Brandschutzschrank, die Pflicht bleibt.

  • Was ist der Unterschied zwischen Typ 30 und Typ 90?

    Die Zahl steht für den Feuerwiderstand in Minuten nach DIN EN 14470-1. Typ 90 gilt nach TRGS 510 als Stand der Technik und als eigener Brandabschnitt. Typ 30 ist nur unter Zusatzbedingungen zulässig, etwa mit vorhandener Brandmeldeanlage. Die wiederkehrende Prüfung läuft bei beiden Typen im Grundsatz gleich ab.

  • Gehört die Prüfung von Druckgasflaschenschränken dazu?

    Druckgasflaschenschränke nach DIN EN 14470-2 folgen derselben Prüflogik. Zusätzlich gelten dort deutlich höhere Anforderungen an den Luftwechsel, die bei der Volumenstrommessung berücksichtigt werden.

  • Wer dokumentiert die Prüfung?

    Der Prüfer erstellt das Prüfprotokoll und bringt die Prüfplakette an. Die Aufbewahrung des Protokolls liegt bei Ihnen als Betreiber. Im Inventarportal können Sie Ihre Schränke mit Prüfterminen erfassen und werden vor Ablauf der Frist erinnert.