LEITERPRÜFUNG · CHECKLISTE

Leiterprüfung Checkliste: Diese Prüfpunkte kontrolliert die befähigte Person

Eine Leiter sieht auf den ersten Blick fast immer in Ordnung aus. Die Leiterprüfung Checkliste nach DGUV Information 208-016 geht deshalb systematisch durch jedes Bauteil, von den Holmen über die Sprossen bis zur Spreizsicherung, denn genau an diesen Stellen entstehen die Mängel, die im Alltag niemandem auffallen.

Hier sehen Sie, was bei der wiederkehrenden Prüfung kontrolliert wird und welche Regeln für die Nutzung danach gelten.

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7 PRÜFPUNKTE

Die wichtigsten Prüfpunkte der Leiterprüfung im Überblick

1. Holme

Die beiden Längsträger tragen die gesamte Last. Die befähigte Person sucht nach Verformungen, Rissen, Quetschungen und scharfen Kanten. Ein verbogener Holm lässt sich nicht zurückbiegen, ohne das Material zu schwächen, und macht die Leiter in aller Regel zum Entsorgungsfall.

2. Sprossen und Stufen

Jede Sprosse und jede Stufe muss fest im Holm sitzen, unbeschädigt und trittsicher sein. Kontrolliert wird auch, ob rutschhemmende Beläge noch greifen und ob einzelne Sprossen verbogen sind, etwa weil die Leiter einmal umgestürzt ist.

3. Leiterfüße

Die Fußkappen sind ein unscheinbares Bauteil mit großer Wirkung: Fehlen sie oder sind sie abgelaufen, steht die Leiter nicht mehr rutschsicher. Abgenutzte Füße gehören zu den häufigsten Befunden und lassen sich meist günstig ersetzen.

4. Spreizsicherung

Bei Stehleitern kontrolliert die befähigte Person Spreizschutz, Gurte oder Ketten: vorhanden, unbeschädigt, in voller Länge wirksam. Eine Stehleiter ohne funktionierende Spreizsicherung kann unter Last zusammenklappen.

5. Beschläge, Gelenke und Verbindungen

Nieten, Schrauben, Scharniere und bei Mehrzweckleitern die Gelenkverriegelungen werden auf festen Sitz und Funktion geprüft. Bei Schiebe- und Seilzugleitern kommen Führungen, Haken und Seile dazu.

6. Zubehör und Rollen

Podestleitern und fahrbare Tritte haben Rollen mit Feststellern, manche Leitern Einhängehaken oder Traversen. Auch diese Teile gehören zur Prüfung, denn mit gelöstem oder defektem Feststeller kann der Tritt beim Aufsteigen wegrollen.

7. Kennzeichnung

Zum Schluss kontrolliert die befähigte Person die Kennzeichnung: Ist die Leiter eindeutig identifizierbar, etwa über eine Inventarnummer, und trägt sie eine lesbare Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin? Ohne Kennzeichnung lässt sich im Prüfbuch nicht nachvollziehen, welche Leiter wann geprüft wurde.

ZWEI KONTROLLEN

Sicht-Check vor der Benutzung ersetzt die Prüfung nicht

Die BetrSichV kennt zwei getrennte Kontrollen, die im Alltag gern verwechselt werden. Vor jeder Verwendung wirft der Beschäftigte selbst einen Blick auf die Leiter (§ 4 Abs. 5 BetrSichV): offensichtliche Schäden, lose Teile, verschmutzte Sprossen. Das dauert Sekunden und braucht keine besondere Qualifikation, nur eine Einweisung.

Davon getrennt läuft die wiederkehrende Prüfung nach § 14 BetrSichV durch eine befähigte Person nach TRBS 1203, in der Praxis und laut DGUV-Empfehlung jährlich. Erst sie arbeitet die Checkliste oben vollständig ab, dokumentiert das Ergebnis und vergibt die Plakette. Der tägliche Sicht-Check ersetzt diese Prüfung nicht, und umgekehrt macht die Jahresprüfung den Sicht-Check nicht überflüssig.

NACH DER PRÜFUNG

Geprüfte Leiter, klare Regeln: Was die TRBS 2121-2 zur Nutzung sagt

Die Prüfplakette sagt, dass die Leiter in Ordnung ist. Wofür sie eingesetzt werden darf, regelt die TRBS 2121 Teil 2, und die Regeln sind strenger, als viele Betriebe wissen:

  • Als Arbeitsplatz ist eine Leiter nur bis 2 Meter Standhöhe uneingeschränkt erlaubt.
  • Zwischen 2 und 5 Metern Standhöhe sind nur zeitweilige Arbeiten zulässig, längstens 2 Stunden je Arbeitsschicht.
  • Beim Arbeiten von der Leiter muss der Beschäftigte auf einer Stufe (Standfläche mindestens 80 mm) oder Plattform stehen, nicht auf einer Sprosse. Arbeiten von der Sprossenleiter sind nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt, dokumentiert in der Gefährdungsbeurteilung.
  • Als reiner Auf- und Abstieg sind Leitern bis 5 Meter Höhenunterschied zulässig.

Für die Praxis heißt das: Wer regelmäßig länger in der Höhe arbeitet, braucht statt der Sprossenleiter eine Stufenleiter, ein Podest oder ein anderes Arbeitsmittel. Die Gefährdungsbeurteilung hält fest, was wo eingesetzt wird.

QUALIFIKATION

Wer darf die Leiterprüfung Checkliste abnehmen?

Die wiederkehrende Prüfung nach § 14 BetrSichV darf nur eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 durchführen. Befähigt heißt konkret:

  • einschlägige Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation
  • Kenntnis der DGUV Information 208-016 und der einschlägigen Leiternormen
  • Erfahrung in der Beurteilung von Leiterschäden und zeitnahe Prüfpraxis

Das kann ein geschulter eigener Mitarbeiter sein oder ein externer Prüfer. Was sich für Ihren Bestand rechnet, steht auf der Seite zu den Leiterprüfung Kosten.

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Wenn die letzte Leiterprüfung länger als zwölf Monate zurückliegt oder nie stattgefunden hat, reicht eine kurze Nachricht mit der ungefähren Stückzahl. Termin wird innerhalb von 2 bis 3 Werktagen bestätigt.

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HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zur Leiterprüfung Checkliste

  • Kann ich die Leiterprüfung mit dieser Checkliste selbst durchführen?

    Für die wiederkehrende Prüfung nach § 14 BetrSichV nicht, die braucht eine befähigte Person nach TRBS 1203. Die Checkliste hilft Ihnen aber doppelt: für die Sicht-Kontrolle, die Beschäftigte vor jeder Verwendung machen (§ 4 Abs. 5 BetrSichV), und um zu wissen, was der Prüfer am Termin kontrolliert.

  • Was passiert mit Leitern, die bei der Prüfung durchfallen?

    Die Leiter wird gekennzeichnet und der Benutzung entzogen, bis der Mangel behoben ist. Repariert werden darf nur fachgerecht nach Herstellervorgaben; bei tragenden Teilen wie verbogenen Holmen ist die Leiter in der Regel ein Fall für die Entsorgung, nicht für die Werkbank.

  • Was gehört ins Leiterprüfbuch?

    Je Leiter eine Inventarnummer, das Prüfdatum, das Ergebnis mit festgestellten Mängeln und der Name der befähigten Person. Zusammen mit der Prüfplakette an der Leiter ist das Ihr Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft.

  • Darf nach bestandener Prüfung jede Leiter für jede Arbeit genutzt werden?

    Nein. Die Prüfung bestätigt den Zustand der Leiter, die TRBS 2121 Teil 2 regelt zusätzlich die Nutzung: Als Arbeitsplatz sind Leitern nur bis 2 Meter Standhöhe uneingeschränkt erlaubt, zwischen 2 und 5 Metern nur für zeitweilige Arbeiten bis 2 Stunden je Schicht, und der Nutzer muss dabei auf einer Stufe oder Plattform stehen, nicht auf einer Sprosse.

Leiterprüfung Checkliste in der Praxis – Leitern mit Inventarnummern bei der Sammelprüfung im Lager