DGUV V3 erklärt: Pflicht, Fristen, Ablauf | Lotung
RATGEBER · DGUV VORSCHRIFT 3

DGUV V3: Was Ihr Betrieb wirklich prüfen lassen muss

Ein verbreiteter Irrtum unter Geschäftsführern kleiner und mittlerer Betriebe lautet: „DGUV V3 sei freiwillig, solange nichts passiert." Er ist falsch. DGUV Vorschrift 3 ist eine bindende Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften, kein Vorschlag. Sie gilt für jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt und elektrische Anlagen oder Betriebsmittel einsetzt, von der Zwei-Personen-Praxis bis zum Industriebetrieb.

Was das für Ihren Betrieb bedeutet, hängt von Gerätetyp und Einsatzort ab. Dieser Ratgeber ordnet die wichtigsten Punkte: welche Geräte betroffen sind, welche Fristen gelten, wer prüfen darf und was bei einer versäumten Prüfung passiert.

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GESETZLICHE GRUNDLAGE

Woher die Pflicht kommt: BetrSichV und DGUV Vorschrift 3

Die gesetzliche Grundlage liegt an zwei Stellen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet jeden Arbeitgeber, Arbeitsmittel vor der Verwendung auf Gefährdungen zu prüfen und diese Prüfung zu dokumentieren. Nach §4 Abs. 4 BetrSichV dürfen Arbeitsmittel, für die Prüfungen vorgeschrieben sind, nur verwendet werden, wenn diese Prüfungen durchgeführt und dokumentiert wurden.

Für elektrische Anlagen und Betriebsmittel konkretisiert DGUV Vorschrift 3 diese Pflicht im Detail. Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften regelt seit 1979 (vormals als BGV A3), in welchen Abständen geprüft werden muss, wer prüfen darf und welche Dokumentation nötig ist. Sie ist für jedes Mitgliedsunternehmen einer Berufsgenossenschaft bindend, unabhängig von Branche oder Betriebsgröße.

GELTUNGSBEREICH

Welche Geräte und Anlagen betroffen sind

DGUV V3 unterscheidet drei Kategorien, und die Einordnung entscheidet über die passende Prüffrist.

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: bewegen sich während des Betriebs oder lassen sich leicht an einen anderen Platz bringen, während sie am Stromkreis angeschlossen sind. Beispiele: Bohrmaschine, Verlängerungskabel, Laptop-Netzteil, Kaffeemaschine im Pausenraum.
  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel: fest angebracht oder so schwer, dass sie sich nicht leicht bewegen lassen, auch mit beweglichem Anschlusskabel. Beispiele: Verteilerkasten, festinstallierte Beleuchtung, Durchlauferhitzer, Steckdose, CNC-Fräsmaschine, Spritzgussmaschine, gewerbliche Küchenmaschine.
  • Elektrische Anlagen: mehrere Betriebsmittel, die als Ganzes zusammenwirken, etwa die komplette Elektroinstallation eines Gebäudes.

Die Grenze zwischen ortsfest und ortsveränderlich ist nicht immer eindeutig. Bei einem Untertischgerät ohne Stecker entscheidet im Zweifel die zuständige Elektrofachkraft anhand der tatsächlichen Nutzung.

FRISTEN

Prüffristen nach Geräteart

Es gibt keine einzelne feste Frist für alle Geräte. DGUV Vorschrift 3 unterscheidet nach Geräteart und Einsatzort.

Für ortsveränderliche Betriebsmittel gelten Richtwerte, die sich bei nachweislich niedriger Fehlerquote verlängern lassen:

Einsatzort Richtwert Maximalwert bei Fehlerquote unter 2 %
Baustellen 3 Monate 1 Jahr
Werkstatt, Fertigung 6 Monate 1 Jahr
Büro oder vergleichbar 6 Monate 2 Jahre

Der Maximalwert ist keine Formsache: Er setzt voraus, dass bereits mindestens eine Prüfung mit dokumentiert niedrigem Fehleranteil vorliegt.

Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel werden seltener geprüft. Der Regelfall liegt bei 4 Jahren, in Betriebsstätten und Räumen besonderer Art (etwa Feuchträume oder Anlagen mit erhöhten Anforderungen nach DIN VDE 0100 Gruppe 700) bei 1 Jahr.

Ein Sonderfall: Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (FI-Schalter) in nichtstationären Anlagen, etwa auf Baustellen, müssen monatlich auf Wirksamkeit geprüft werden.

QUALIFIKATION

Wer die Prüfung durchführen darf

Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Prüfung liegt immer bei einer Elektrofachkraft. Diese Qualifikation weist in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung nach, etwa als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister oder Elektrogeselle. Auch eine mehrjährige praktische Tätigkeit mit Ausbildung kann als Nachweis gelten, wenn eine Elektrofachkraft sie überprüft hat.

§2 Abs. 6 BetrSichV definiert die zur Prüfung befähigte Person allgemein: Sie verfügt durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die nötigen Kenntnisse. TRBS 1203 konkretisiert diese Anforderungen für die Praxis, DGUV Vorschrift 3 macht daraus für elektrische Anlagen und Betriebsmittel die Elektrofachkraft.

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf einfache Prüfungen ortsveränderlicher Geräte übernehmen, aber nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten. Für ortsfeste Anlagen bleibt die Prüfung Aufgabe der Elektrofachkraft.

In der Praxis ist genau das der Engpass: Viele Betriebe finden keine verfügbare Elektrofachkraft in der eigenen Region, oder der hausinterne Elektriker ist für die formale Prüfung nach DGUV V3 fachlich nicht zuständig.

SO LÄUFT ES AB

Ablauf der Prüfung und Inhalt des Protokolls

Eine Prüfung nach DGUV V3 läuft in drei Schritten ab.

Zuerst die Sichtprüfung: Die Elektrofachkraft kontrolliert Gehäuse, Stecker, Kabel und Anschlüsse auf äußere Schäden. Die meisten Mängel fallen bereits hier auf. Dann die Messung: bei ortsveränderlichen Geräten nach DIN VDE 0701-0702, bei ortsfesten Anlagen nach den einschlägigen VDE-Bestimmungen. Gemessen werden unter anderem Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Ableitstrom.

Zuletzt die Funktionsprüfung, auch Erprobung genannt: Schutzeinrichtungen wie Fehlerstrom-Schutzschalter müssen im Belastungsfall tatsächlich auslösen.

Den Abschluss bildet das Prüfprotokoll. Es dokumentiert Datum, geprüfte Geräte, Messwerte und das Ergebnis. Bei Mängeln vermerkt das Protokoll, welches Gerät gesperrt wurde und welche Nachbesserung nötig ist. Ohne dieses Protokoll gilt eine Prüfung im Ernstfall als nicht nachgewiesen, selbst wenn sie tatsächlich stattgefunden hat.

Für den Ablauf vor Ort zahlt sich eine vorbereitete Geräteliste aus. Wer vorab notiert, welche ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel im Einsatz sind, verkürzt die Prüfung spürbar und reduziert das Risiko, ein Gerät zu übersehen.

RISIKO

Haftung, wenn die Prüfung fehlt

Rund ein Drittel aller in Deutschland untersuchten Brände zwischen 2015 und 2024 war elektrisch bedingt, so die Auswertung des IFS Institut für Schadenverhütung. Eine fehlende oder überfällige Prüfung ist damit kein theoretisches Risiko.

Rechtlich drohen zwei Ebenen. Nach §9 DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit §209 SGB VII ist eine unterlassene oder verspätete Prüfung eine Ordnungswidrigkeit. Die Berufsgenossenschaft kann ein Bußgeld bis 10.000 Euro verhängen. Kommt es zu einem Personen- oder Sachschaden, prüft sie als Erstes, ob ein gültiges Prüfprotokoll vorliegt.

Fehlt es, kann auch die Versicherung Leistungen kürzen oder verweigern, weil die Organisationspflicht verletzt wurde. Die Geschäftsführung haftet in diesem Fall persönlich, wenn sich zeigt, dass die Prüfung nicht organisiert war, obwohl sie hätte organisiert werden müssen.

NÄCHSTER SCHRITT

Der nächste Schritt

Die Fristen-Tabelle oben zeigt, wann geprüft werden muss. Der schwierigere Teil ist meist, überhaupt eine verfügbare Elektrofachkraft zu finden, gerade außerhalb der großen Städte. Lotung vermittelt Ihnen einen qualifizierten Prüfpartner für die Elektroprüfung nach DGUV V3, mit Festpreis vor Beauftragung und Rückmeldung innerhalb von 2 Werktagen.

Betriebe mit mehreren Pflichtprüfungen, etwa zusätzlich zur Regalprüfung nach DIN EN 15635, koordinieren beides über einen Ansprechpartner statt über zwei getrennte Suchen.

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Eine Prüffristen-Checkliste zum Download stellt Lotung in Kürze bereit.

Anfragen ausschließlich von Gewerbetreibenden, eingetragenen Unternehmen oder Selbstständigen mit Steuernummer. Privatpersonen werden nicht beauftragt.

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zu DGUV V3

  • Muss jedes Unternehmen eine Prüfung nach DGUV V3 durchführen lassen?

    Ja. Die Vorschrift gilt für jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt und elektrische Anlagen oder Betriebsmittel einsetzt, unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Ausgenommen sind nur Privathaushalte ohne Beschäftigte.

  • Was passiert, wenn eine Prüffrist überschritten wird?

    Das betroffene Gerät gilt formal als nicht mehr einsatzbereit, bis die Prüfung nachgeholt ist. Nach §4 Abs. 4 BetrSichV dürfen Arbeitsmittel, für die Prüfungen vorgeschrieben sind, nur verwendet werden, wenn diese durchgeführt und dokumentiert wurden.

  • Was muss im Prüfprotokoll dokumentiert sein?

    Mindestens Datum, geprüfte Geräte oder Anlagenteile, Messwerte und das Ergebnis der Prüfung. Bei festgestellten Mängeln vermerkt das Protokoll zusätzlich, welche Maßnahme erfolgt ist.

  • Darf ein Mitarbeiter die Prüfung selbst durchführen?

    Nur als elektrotechnisch unterwiesene Person und nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten. Die Verantwortung für das Ergebnis bleibt bei der Elektrofachkraft.

  • Was unterscheidet DGUV V3 von einem E-Check?

    Der E-Check ist eine Marke des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke für die Sicherheitsprüfung elektrischer Anlagen, vor allem im privaten und kleingewerblichen Bereich. DGUV V3 ist die gesetzlich bindende Unfallverhütungsvorschrift, die für Betriebe grundsätzlich gilt und mit einem Prüfprotokoll nach den DGUV-Vorgaben endet.

  • Gibt es eine Checkliste für die DGUV V3 Prüfung?

    Eine Geräteliste mit Fristen und Prüfstatus erleichtert die Vorbereitung erheblich, gerade bei größerem Gerätebestand. Lotung stellt in Kürze eine DGUV V3 Checkliste zum Download bereit.

Geschäftsbedingungen

Lotung erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB kommen nicht zustande.

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