LADEINFRASTRUKTUR · WALLBOX UND LADESÄULE
Wallbox und Ladesäule prüfen: was für Ihren Betrieb gilt
Die Wallbox am Firmenparkplatz war ein Projekt für den Elektriker, danach hat sie funktioniert und niemand mehr hingesehen. Genau deshalb taucht sie in keinem Prüfplan auf, obwohl sie seit dem Anschlusstag ein elektrisches Betriebsmittel Ihres Betriebs ist.
Aus § 5 der DGUV Vorschrift 3 folgt die Pflicht, elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederkehrend prüfen zu lassen, und Ladepunkte sind davon nicht ausgenommen. Die Prüfung selbst ist nah an der gewohnten Elektroprüfung, sie hat nur einen Teil mehr. Die Fachkraft simuliert ein Fahrzeug und sieht nach, ob die Ladefunktion im Fehlerfall richtig reagiert.
Zwei weitere Pflichten hängen an Ladepunkten und werden gern damit verwechselt. Rechnen Sie nach Kilowattstunden ab, gilt das Eichrecht, und ist Ihr Ladepunkt öffentlich zugänglich, kommt die Ladesäulenverordnung dazu. Beides erklären wir weiter unten, vermitteln können wir es nicht.
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