LADEINFRASTRUKTUR · WALLBOX UND LADESÄULE

Wallbox und Ladesäule prüfen: was für Ihren Betrieb gilt

Die Wallbox am Firmenparkplatz war ein Projekt für den Elektriker, danach hat sie funktioniert und niemand mehr hingesehen. Genau deshalb taucht sie in keinem Prüfplan auf, obwohl sie seit dem Anschlusstag ein elektrisches Betriebsmittel Ihres Betriebs ist.

Aus § 5 der DGUV Vorschrift 3 folgt die Pflicht, elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederkehrend prüfen zu lassen, und Ladepunkte sind davon nicht ausgenommen. Die Prüfung selbst ist nah an der gewohnten Elektroprüfung, sie hat nur einen Teil mehr. Die Fachkraft simuliert ein Fahrzeug und sieht nach, ob die Ladefunktion im Fehlerfall richtig reagiert.

Zwei weitere Pflichten hängen an Ladepunkten und werden gern damit verwechselt. Rechnen Sie nach Kilowattstunden ab, gilt das Eichrecht, und ist Ihr Ladepunkt öffentlich zugänglich, kommt die Ladesäulenverordnung dazu. Beides erklären wir weiter unten, vermitteln können wir es nicht.

Lotung vermittelt Ihnen eine Elektrofachkraft für die Prüfung Ihrer Ladepunkte nach DGUV V3 und VDE 0122-1. Antwort auf Ihre Anfrage innerhalb von 2 bis 3 Werktagen.

Prüfung der Ladeinfrastruktur anfragen

EINORDNUNG

Drei Pflichten am selben Ladepunkt

An einer Ladesäule können drei Regelwerke gleichzeitig gelten, und sie haben nichts miteinander zu tun. Welche davon Sie treffen, hängt daran, ob Sie abrechnen und wer bei Ihnen laden darf.

Pflicht Grundlage Betrifft Wer macht es
Elektrische Sicherheit DGUV Vorschrift 3 § 5, DIN VDE 0105-100, DIN EN IEC 61851-1 (VDE 0122-1) Jeden Ladepunkt im Betrieb, unabhängig von Abrechnung und Zugang Elektrofachkraft, befähigt nach TRBS 1203
Eichrecht MessEG § 37, Mess- und Eichverordnung Anlage 7 Ladepunkte, an denen nach Kilowattstunden abgerechnet wird Eichbehörde oder staatlich anerkannte Prüfstelle
Ladesäulenverordnung LSV §§ 3 und 4, Fassung ab 01.01.2026 Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Fahrzeuge der Klassen M und N Betreiber selbst, Aufsicht bei der Bundesnetzagentur

Zur Ladesäulenverordnung kursiert viel Veraltetes. Sie wurde zum 1. Januar 2026 neu gefasst, und die Anzeige an die Bundesnetzagentur steht seither in § 4. Merkblätter, die dafür § 5 nennen, beziehen sich auf die Fassung von 2016.

BETRIFFT MICH DAS

Was auf Ihrem Hof unter welche Prüfung fällt

Fest angeschlossene Wallbox oder Ladesäule

Ob an der Hallenwand, im Carport oder frei stehend auf dem Parkplatz, fest angeschlossen zählt der Ladepunkt zur ortsfesten elektrischen Anlage und wird nach DIN VDE 0105-100 geprüft, zusammen mit der Zuleitung und der Absicherung im Verteiler.

Die Ladefunktion selbst

Der Teil, der bei einer gewöhnlichen Anlagenprüfung gern ausfällt. Mit einem Adapter simuliert die Fachkraft ein Fahrzeug und prüft die Ladezustände, die Steckerverriegelung und das Abschalten im Fehlerfall. Dafür braucht sie Messmittel, die nicht jeder Prüfer im Koffer hat.

Mobile Ladekabel und Steckergeräte

Das Mode-2-Kabel im Kofferraum, die mobile Ladeeinrichtung mit CEE-Stecker, das Verlängerungsmaterial in der Werkstatt. Alles ortsveränderlich, deshalb kürzere Abstände und dieselbe Prüfung wie bei den übrigen Geräten. Im selben Termin miterledigt.

Eichrecht und Anzeige an die Bundesnetzagentur

Rechnen Sie Ladestrom ab oder ist Ihr Ladepunkt öffentlich zugänglich, kommen Pflichten dazu, die kein Elektroprüfer erledigt. Nennen Sie uns die Situation trotzdem in der Anfrage, dann ordnen wir sie für Sie ein.

SO LÄUFT ES AB

Was die Elektrofachkraft am Ladepunkt misst

Die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 hat Ihr Errichter gemacht, als die Anlage ans Netz ging. Danach beginnt die Wiederholungsprüfung, und die läuft in drei Schritten.

1

Sichtprüfung an Säule und Zuleitung

Gehäuse, Ladekabel, Stecker und Verriegelung, dazu Kennzeichnung, Absicherung und die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung im Verteiler. Mechanische Schäden aus dem Alltag fallen hier auf, etwa das überfahrene Kabel oder das gerissene Gehäuse nach einem Rangierschaden.

2

Messung nach DIN VDE 0105-100

Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz und die Auslösung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung. Bei Ladepunkten gehört dazu die Kontrolle, ob der Schutz gegen Gleichfehlerströme greift, den DIN VDE 0100-722 für jeden Anschlusspunkt verlangt.

3

Ladefunktion und Protokoll

Mit dem Simulationsadapter fährt die Fachkraft die Ladezustände durch und prüft, ob der Ladepunkt richtig freigibt, verriegelt und abschaltet. Sie erhalten die Messwerte, die Beurteilung und das Datum der nächsten Prüfung als Protokoll.

Ein einzelner Ladepunkt ist in einer knappen Stunde durch, mehrere Punkte an derselben Zuleitung entsprechend schneller. Die Ladeplätze sind währenddessen gesperrt, deshalb lohnt sich ein Termin am Morgen, bevor die Fahrzeuge stehen.

FRISTEN

Vier Jahre oder ein Jahr, was stimmt denn nun

Beide Angaben stehen im Netz, und beide haben einen Ursprung. Für ortsfeste elektrische Anlagen nennt die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 in Tabelle 1A einen Richtwert von vier Jahren. Für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 nennt dieselbe Tabelle ein Jahr.

Die Errichtungsnorm für Ladepunkte heißt DIN VDE 0100-722 und trägt den Titel „Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Stromversorgung von Elektrofahrzeugen". Formal gehört Ladeinfrastruktur damit in die Gruppe 700, und daraus leiten viele Anbieter die Jahresfrist ab. In der Fachpresse ist umstritten, ob die Tabelle das je so gemeint hat, weil sie aus einer Zeit stammt, in der es Ladeinfrastruktur noch nicht gab.

Für Ihre Praxis ändert der Streit wenig, denn verbindlich ist ohnehin die Frist aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV. Ein Ladepunkt im Freien, an dem täglich Fahrzeuge hängen und regelmäßig jemand über das Kabel fährt, braucht einen kürzeren Abstand als eine Wallbox in der Tiefgarage, die zwei Dienstwagen nutzen.

Prüfgegenstand Prüfung Intervall
Fest angeschlossene Wallbox, Ladesäule, Zuleitung Prüfung nach DIN VDE 0105-100 Richtwert 4 Jahre, als Anlage besonderer Art 1 Jahr
Fehlerstrom-Schutzeinrichtung in stationärer Anlage Auslöseprüfung 6 Monate
Mobile Ladeeinrichtung, Mode-2-Kabel, Verlängerung Prüfung nach DIN VDE 0701/0702 Richtwert 6 Monate, bei geringer Fehlerquote länger
Ladepunkt mit Abrechnung nach kWh Eichung des Zählers (MessEG § 37) 8 Jahre, danach keine Verwendung ohne Nacheichung
Öffentlich zugänglicher Ladepunkt Anzeige an die Bundesnetzagentur (LSV § 4) Inbetriebnahme binnen 2 Wochen, Änderungen unverzüglich

Die letzten beiden Zeilen stehen nur zur Einordnung in der Tabelle, weil beide Pflichten an Ladepunkten regelmäßig anfallen und leicht untergehen; vermitteln können wir sie nicht. Über Lotung buchbar sind die Prüfung der Anlage und die Prüfung Ihrer mobilen Ladeausrüstung.

Eine Übersicht über sämtliche Pflichtprüfungen im Betrieb finden Sie in der Prüffristen-Tabelle. Bleibt die Prüfung elektrischer Anlagen ganz aus, ist das eine Ordnungswidrigkeit nach § 209 SGB VII; im Alltag wiegt schwerer, dass nach einem Brand am Ladepunkt ohne Protokoll der Versicherungsschutz wackelt.

WARUM LOTUNG

Ladepunkte über Lotung prüfen lassen

Eine Anfrage für den ganzen Betrieb

Ladepunkte, ortsfeste Anlage und die übrigen Geräte laufen über denselben Termin und dasselbe Protokoll, statt über zwei Anbieter mit zwei Anfahrten.

Prüfer mit Ladefunktions-Messtechnik

Wir fragen den Prüfpartner vorab, ob er die Ladefunktion nach VDE 0122-1 mit Simulationsadapter prüft. Ohne diesen Teil ist die Prüfung unvollständig, und genau daran fehlt es bei manchem Angebot.

Qualifikation nachgewiesen

Vor der ersten Vermittlung verlangen wir von jedem Prüfpartner den Nachweis als befähigte Person nach TRBS 1203 für genau diese Prüfart, dazu eine Haftpflicht mit mindestens einer Million Euro Deckung.

Festpreis vor der Beauftragung

Der Prüfpartner kalkuliert nach Anzahl der Ladepunkte und Aufwand und nennt den Preis samt Anfahrt, bevor Sie zusagen. Die Anfrage selbst kostet nichts.

Prüfung der Ladeinfrastruktur anfragen

ABDECKUNG

Wo Sie Ihre Ladepunkte heute über Lotung prüfen lassen können

Für diese Prüfart arbeiten wir zurzeit mit einem Prüfbetrieb im mittleren Schwarzwald zusammen. Er fährt rund 150 Kilometer weit, und das deckt große Teile Baden-Württembergs ab:

  • Freiburg, Emmendingen und der südliche Oberrhein bis Lörrach und Waldshut
  • Offenburg, Lahr und die Ortenau
  • Schwarzwald-Baar mit Villingen-Schwenningen, Donaueschingen, Rottweil und Tuttlingen
  • Konstanz, Singen, Radolfzell und der westliche Bodensee
  • Tübingen, Reutlingen, Balingen und die Zollernalb
  • Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden und Pforzheim
  • der Großraum Stuttgart mit Böblingen, Sindelfingen, Ludwigsburg und Esslingen

Ulm, Heilbronn und der östliche Bodensee liegen am Rand dieses Gebiets. Ob sich die Anfahrt dorthin rechnet, sagt Ihnen der Prüfpartner, bevor Sie beauftragen.

Außerhalb dieses Gebiets vermitteln wir die Prüfung von Ladeinfrastruktur im Moment nicht, weil wir dafür noch keinen Partner unter Vertrag haben. Wir suchen gerade weitere Prüfbetriebe, und eine Anfrage aus Ihrer Region hilft uns dabei, weil sie uns zeigt, wo der Bedarf liegt. Einen Termin bestätigen wir erst, wenn eine qualifizierte Elektrofachkraft in Ihrer Nähe zugesagt hat.

ANFRAGE

Prüfung Ihrer Ladepunkte anfragen.

Sagen Sie uns, wie viele Ladepunkte Sie betreiben und wo sie stehen. Findet sich in Ihrer Region keine passende Elektrofachkraft, sagen wir Ihnen das, statt Sie warten zu lassen. Es entstehen keine Kosten und keine Verpflichtung.

Welche Prüfungen brauchen Sie?

Mehrfachauswahl möglich – Bereich antippen zum Ausklappen.

Lager & Arbeitsmittel (4 Optionen)
Gefahrstoffe (2 Optionen)
Elektroprüfungen (5 Optionen) 1 gewählt
Fahrzeuge & Flurförderzeuge (2 Optionen)
Website & Recht (2 Optionen)
Sonstiges (1 Option)

Anfragen ausschließlich von Gewerbetreibenden, eingetragenen Unternehmen oder Selbstständigen mit Steuernummer. Privatpersonen werden nicht beauftragt. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.

Hilfreich im Nachricht-Feld: Hersteller und Leistung der Ladepunkte, ob sie fest angeschlossen oder gesteckt sind, und ob Sie den Strom abrechnen. Damit kann der Prüfpartner den Aufwand einschätzen, bevor er den Preis nennt.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zur Prüfung von Ladeinfrastruktur

  • Muss eine Wallbox im Betrieb geprüft werden?

    Ja. Eine Wallbox am Firmenparkplatz ist ein elektrisches Betriebsmittel, und § 5 DGUV Vorschrift 3 verpflichtet jeden Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederkehrend durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Ob Ihre Mitarbeiter, Ihr Fuhrpark oder Ihre Kunden dort laden, ändert daran nichts.

    Die verbindliche Frist legt Ihre Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV fest. Für Wallboxen im privaten Haushalt gilt das alles nicht, dort gibt es keine Prüfpflicht dieser Art.

  • Wie oft muss eine Ladestation geprüft werden, alle vier Jahre oder jährlich?

    Beide Zahlen stehen im Netz, und beide haben einen Ursprung. Für ortsfeste elektrische Anlagen nennt die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 in Tabelle 1A einen Richtwert von vier Jahren. Für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 nennt dieselbe Tabelle ein Jahr, und die Errichtungsnorm für Ladepunkte, DIN VDE 0100-722, gehört formal zu dieser Gruppe.

    In der Fachdiskussion ist strittig, ob die Jahresfrist für Ladeinfrastruktur so gemeint war. Verbindlich ist ohnehin die Frist aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung, und die fällt bei einem stark genutzten Ladepunkt im Freien kürzer aus als bei einer Wallbox in der Tiefgarage.

  • Was wird bei der Prüfung einer Ladestation gemessen?

    Nach der Sichtprüfung misst die Elektrofachkraft Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz und die Auslösung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung. Dazu kommt die Funktionsprüfung der Ladefunktion nach DIN EN IEC 61851-1 (VDE 0122-1). Mit einem Adapter simuliert die Fachkraft ein Fahrzeug und prüft, ob Ladezustände, Verriegelung und Abschaltung im Fehlerfall richtig arbeiten.

    Ohne diesen Teil ist eine Ladestation nicht vollständig geprüft, und er ist der Grund, warum nicht jede Elektrofachkraft Ladepunkte anbietet.

  • Fällt eine Wallbox unter das Eichrecht?

    Sobald Sie den Ladestrom nach Kilowattstunden abrechnen, ja. Nach § 37 MessEG dürfen Messgeräte nicht ungeeicht verwendet werden, nachdem die Eichfrist abgelaufen ist, und für elektronische Elektrizitätszähler beträgt sie nach Anlage 7 der Mess- und Eichverordnung acht Jahre.

    Laden Ihre Mitarbeiter kostenlos oder rechnen Sie pauschal ab, greift das Eichrecht nicht. Die eichrechtliche Seite vermittelt Lotung nicht, dafür ist die Eichbehörde oder ein staatlich anerkannter Prüfstellenbetreiber zuständig.

  • Was gilt für öffentlich zugängliche Ladepunkte?

    Dann kommt die Ladesäulenverordnung dazu, die seit dem 1. Januar 2026 in neuer Fassung gilt. Sie verlangt in § 3 technische Mindestanforderungen und in § 4 die elektronische Anzeige an die Bundesnetzagentur: die Inbetriebnahme eines Ladepunktes binnen zwei Wochen, Außerbetriebnahme und Betreiberwechsel unverzüglich.

    Achten Sie auf das Datum Ihrer Quelle, denn viele Merkblätter nennen für die Anzeige noch § 5, das ist die alte Fassung. Diese Anzeige machen Sie selbst, sie ersetzt keine Prüfung und wird von keiner ersetzt.

  • Muss auch das mobile Ladekabel geprüft werden?

    Ja, und zwar häufiger als die feste Wallbox. Ein Mode-2-Ladekabel mit Steuergerät oder eine mobile Ladeeinrichtung mit CEE-Stecker gilt als ortsveränderliches Betriebsmittel und wird nach DIN VDE 0701/0702 geprüft, Richtwert alle sechs Monate. Liegt die Fehlerquote nachweislich unter zwei Prozent, lässt sich der Abstand strecken.

    Kabel im Firmenwagen sind besonders anfällig, weil sie eingeklemmt und überfahren werden. Legen Sie sie bei der Prüfung mit dazu, das kostet kaum Zeit.

  • Wer darf Ladestationen prüfen?

    Eine Elektrofachkraft, die als zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 qualifiziert ist und über die passenden Messmittel verfügt. Für Ladeinfrastruktur gehört dazu ein Adapter zur Fahrzeugsimulation nach VDE 0122-1, den ein gewöhnlicher Installationstester nicht mitbringt.

    Fragen Sie deshalb vor der Beauftragung, ob die Ladefunktion mitgeprüft wird. Bei Anfragen über Lotung klären wir das mit dem Prüfpartner, bevor Sie ein Angebot bekommen.