LEITERPRÜFUNG · DGUV 208-016

Leiterprüfung: Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016

Ein Haarriss im Holm, ein ausgeschlagener Gelenkbeschlag, ein Standfuß ohne Gummi: Solche Mängel sieht man einer Leiter im Regal nicht an, und genau auf so einer Leiter steht kurz darauf jemand in zwei Metern Höhe.

Stürze von Leitern gehören zu den häufigsten Unfallursachen im Betrieb, und sie enden selten glimpflich. Betroffen ist fast immer die Leiter, die täglich benutzt und nie geprüft wird, weil sie noch zu gehen scheint.

Deshalb schreibt die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass tragbare Leitern, Tritte und fahrbare Gerüste regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden, sobald sie im Betrieb beansprucht werden (§14 BetrSichV, konkretisiert durch die DGUV Information 208-016). Diese Prüfung ist Arbeitgeberpflicht und lässt sich nicht beliebig aufschieben.

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GESETZLICHE PFLICHT

Leiterprüfung: Wie oft ist sie Pflicht, und was verlangt die DGUV 208-016?

Wenn nach einem Sturz die Berufsgenossenschaft in den Betrieb kommt, fragt sie zuerst nach dem Prüfnachweis für die betroffene Leiter. Liegt keiner vor, wird aus einem Arbeitsunfall schnell ein Fall von Organisationsverschulden.

Die Grundlage steht in §3 und §14 der Betriebssicherheitsverordnung: Der Arbeitgeber legt auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest, wie oft und in welchem Umfang seine Arbeitsmittel geprüft werden. Für Leitern konkretisiert das die DGUV Information 208-016, ergänzt durch die TRBS 2121 Teil 2. Eine feste Jahresfrist schreibt keines dieser Regelwerke vor, die DGUV formuliert es vorsichtiger.

„Die Zeitabstände richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach Nutzungshäufigkeit und Beanspruchung. Eine mindestens jährliche Prüfung wird empfohlen."

DGUV Information 208-016, Abschnitt 6

Korrekt heißt das also: Die Frist ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung, in der Praxis und laut DGUV-Empfehlung jährlich. Eine selten genutzte Leiter im Büro muss seltener geprüft werden als eine Lagerleiter im Dauereinsatz.

Prüffristen nach Nutzung

Wie oft Sie prüfen lassen, hängt davon ab, was die Leiter den Tag über aushält. Eine Stehleiter im Aktenraum wird ein paar Mal im Monat aufgeklappt, eine Anlegeleiter beim Dachdecker fährt jeden Morgen auf dem Transporter mit und steht abends im Regen. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV hält für jede Gruppe eine Frist fest, die Untergrenze ist die DGUV-Empfehlung von einmal im Jahr.

Die vierte Zeile steht auf keiner Plakette. Kippt eine Leiter im Lager um oder rutscht sie von der Ladefläche, gehört sie vor dem nächsten Einsatz geprüft, auch wenn das Datum auf der Plakette noch Monate hin ist.

Zwei Prüfungen, die man nicht verwechseln darf

  • Vor jeder Benutzung kontrolliert der Nutzer die Leiter selbst auf offensichtliche Mängel (§4 Abs. 5 BetrSichV). Das braucht keine befähigte Person und keine Dokumentation.
  • Die wiederkehrende Prüfung läuft systematisch nach Checkliste durch die befähigte Person, wird dokumentiert und mit einer Prüfplakette abgeschlossen. Erst diese zweite Prüfung erfüllt Ihre Nachweispflicht.

Bleibt die wiederkehrende Prüfung aus, drohen Bußgeld nach §209 SGB VII (bis zu 10.000 Euro in den schwersten Fällen), Regressforderungen der Berufsgenossenschaft nach §§110, 111 SGB VII bei grober Fahrlässigkeit und die persönliche Haftung des Verantwortlichen. Ohne lückenlose Dokumentation gilt eine Prüfung bei einer Kontrolle als nicht nachgewiesen, selbst wenn tatsächlich geprüft wurde.

RECHTSGRUNDLAGEN

Leitern prüfen: Welche Vorschriften gelten

Eine einzelne Vorschrift für die Leiterprüfung gibt es nicht. Die Pflicht verteilt sich auf die Betriebssicherheitsverordnung, zwei Technische Regeln, eine DGUV-Information und eine Norm; was jede davon regelt, steht in der Tabelle.

WAS DAZUGEHÖRT

Welche Leitern und Tritte zur Prüfung gehören

Prüfpflichtig ist jedes Arbeitsmittel, auf dem jemand steht, um höher zu kommen:

  • Anlegeleitern, einteilig oder als Schiebe- und Seilzugleiter mit Führungen und Haken
  • Stehleitern mit Sprossen oder Stufen, ein- oder beidseitig begehbar, mit Spreizsicherung
  • Mehrzweckleitern mit Gelenken, bei denen jede Verriegelung einzeln geprüft wird
  • Podest- und Plattformleitern, oft mit Rollen und Feststellern
  • Tritte und Tritthocker, auch der Klapptritt im Büro und die Trittleiter in der Teeküche
  • Fahrbare Gerüste und Regalleitern mit Laufschiene, die der Prüfer beim selben Termin mitnimmt

Drei Sorten werden beim Zählen leicht übersehen: die Leiter, die dauerhaft im Firmenwagen liegt, der Tritthocker hinter der Theke und die Leiter, die seit Jahren hinter dem Regal lehnt und gelegentlich doch benutzt wird. Alle drei sind Arbeitsmittel, sobald jemand im Betrieb darauf steht, und gehören deshalb in die Gefährdungsbeurteilung und ins Prüfbuch.

Auf dem Holm steht, was der Prüfer für die Zuordnung braucht: Hersteller, Typ, Baujahr und die zulässige Belastung. Fehlt das Etikett, bleibt die Leiter trotzdem prüfbar, nur läuft die Zuordnung im Prüfbuch dann über die Inventarnummer, die der Prüfer beim ersten Termin vergibt.

SO LÄUFT ES AB

Wie eine Leiterprüfung abläuft

Die befähigte Person kommt in Ihren Betrieb und prüft jede Leiter, jeden Tritt und jedes fahrbare Gerüst einzeln nach der Checkliste aus Anhang 2 der DGUV 208-016. Am schnellsten geht es, wenn die Leitern gesammelt und zugänglich stehen.

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Sicht- und Funktionsprüfung nach Checkliste

Geprüft werden Holme auf Risse und Verformung, Sprossen und Stufen auf festen Sitz, die Spreizsicherung, Verriegelungen bei Schiebe- und Teleskopleitern sowie die Standfüße auf Grip und Abnutzung. Bei Holzleitern zusätzlich Splitterbildung, bei Metallleitern Korrosion.

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Kennzeichnung und Aussortieren

Jede Leiter bekommt eine Inventarnummer, damit sich Prüfungen einer bestimmten Leiter zuordnen lassen. Leitern mit sicherheitsrelevantem Mangel werden aussortiert, denn eine Bandage um einen gebrochenen Holm ist unzulässig und eine durchgefallene Leiter darf nicht weiter benutzt werden.

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Prüfprotokoll und Plakette

Sie erhalten ein Prüfprotokoll je Leiter und eine Plakette am Objekt mit dem Datum der nächsten Prüfung. Die Protokolle lassen sich zu einem Kontrollbuch zusammenfassen, das Sie bei einer Kontrolle der Berufsgenossenschaft direkt vorlegen können.

Weil eine Leiterprüfung pro Stück nur wenige Minuten dauert, lohnt sich die Sammelprüfung: viele Leitern an einem Termin, eine Anfahrt.

NACHWEIS

Dokumentation der Leiterprüfung: Kontrollblatt, Prüfbuch, Plakette

§ 14 Abs. 7 BetrSichV verlangt, dass Sie die Ergebnisse der Prüfung aufzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren. Wie die Aufzeichnung aussieht, schreibt die Verordnung nicht vor. In der Praxis sind es drei Dinge: das Kontrollblatt je Leiter, das Prüfbuch und die Plakette am Holm.

Kontrollblatt je Leiter

Die DGUV Information 208-016 liefert im Anhang eine Prüfliste, die sich als Kontrollblatt für jede Leiter verwenden lässt. Darauf stehen die Leiter mit Inventarnummer, Typ und Baujahr, das Prüfdatum, der Name der befähigten Person, die geprüften Punkte mit Ergebnis, die gefundenen Mängel, die Entscheidung (weiter nutzen, instand setzen oder aussondern) und der Termin der nächsten Prüfung.

Prüfbuch statt Zettelsammlung

Aus den Kontrollblättern wird das Prüfbuch. Ob Ordner oder Datei, ist Ihre Sache; es muss sich nur für jede Leiter nachvollziehen lassen, wann sie zuletzt geprüft wurde und mit welchem Ergebnis. Wer den Bestand im Inventarportal führt, hat Leiter, Frist und Protokoll an einer Stelle, und das Portal zeigt die nächste Fälligkeit an.

Plakette

Die Prüfplakette am Holm schreibt keine Vorschrift vor. Sie zeigt jedem Nutzer auf einen Blick, ob die Leiter geprüft ist und wann die nächste Prüfung ansteht. Das Kontrollblatt ersetzt sie nicht, weil sie weder Prüfer noch Befund nennt. Umgekehrt reicht das Kontrollblatt allein, wenn es sich der Leiter über die Inventarnummer zuordnen lässt.

Eine Vorlage für die Fristenübersicht über alle Prüfarten finden Sie unter Prüffristen-Vorlage, die Prüfpunkte im Einzelnen auf der Seite zur Leiterprüfung-Checkliste.

BEFUNDE

Typische Mängel: Was bei der Leiterprüfung durchfällt

Was in den Prüfprotokollen immer wieder steht:

  • Abgelaufene oder fehlende Fußkappen: Die Leiter steht nicht mehr rutschsicher. Das gehört zu den häufigsten Befunden und ist der billigste, Ersatzkappen gibt es vom Hersteller.
  • Verbogene Holme oder Sprossen, meist nach einem Sturz der Leiter oder einem Anfahren im Lager. Richten ist nicht zulässig, die Leiter wird ausgesondert.
  • Spreizsicherung gerissen, Kette oder Gurt fehlt, die Stehleiter kann unter Last aufklappen.
  • Lose Beschläge, ausgeschlagene Gelenke bei Mehrzweckleitern, Verriegelungen, die nicht mehr einrasten.
  • Holzleitern mit Rissen oder deckendem Anstrich; ein Anstrich, der die Maserung verdeckt, ist unzulässig, weil er Risse verbirgt.
  • Fehlende Kennzeichnung: kein Sicherheitsmangel, aber ohne Inventarnummer lässt sich die Prüfung im Prüfbuch keiner Leiter zuordnen.

Ersetzen lassen sich Fußkappen, Spreizgurte und einzelne Beschläge; Holm, Sprosse oder Gelenk in der Regel nicht. Eine ausgesonderte Leiter bekommt eine Sperrmarkierung und wird aus dem Betrieb entfernt, damit sie nicht aus Gewohnheit wieder in Gebrauch kommt.

QUALIFIKATION

Wer darf Leitern prüfen

Prüfen darf nur eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne der TRBS 1203, und ein Mitarbeiter erfüllt das nicht schon dadurch, dass er die Leitern täglich benutzt. Befähigte Person ist ein aufgabenbezogener Status, der immer für ein bestimmtes Arbeitsmittel gilt. Wer für Leitern befähigt ist, ist damit noch lange nicht für Krane oder Stapler befähigt.

Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen:

  • eine passende technische Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation
  • Berufserfahrung mit den typischen Mängelbildern an Leitern
  • eine zeitnahe, regelmäßige Prüftätigkeit

Der Arbeitgeber bestellt die befähigte Person und muss dabei Interessenkonflikte ausschließen, etwa wenn dieselbe Person für Beschaffung und Prüfung zuständig wäre. Genau hier liegt für viele Betriebe der Haken: Intern fehlt die Zeit oder die aktuelle Prüferfahrung, und ein externer Prüfer muss erst gefunden werden.

Lotung arbeitet mit Partnern, die ihre Qualifikation als befähigte Person nachweisen. Reagiert ein Partner nicht innerhalb von zwei Werktagen, geht Ihre Anfrage an den nächsten Prüfer in der Nähe.

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Kontrollbuch inklusive

Sie erhalten Prüfprotokoll und Plakette je Leiter, archivierbar für die nächste Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft.

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HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zur Leiterprüfung

  • Wie oft muss eine Leiter geprüft werden – ist jährlich Pflicht?

    Eine feste gesetzliche Jahresfrist gibt es nicht. Die BetrSichV verlangt, dass Sie Umfang und Häufigkeit aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten, und die DGUV Information 208-016 empfiehlt dafür mindestens einmal jährlich. Eine stark beanspruchte Lagerleiter prüfen Sie eher häufiger, eine selten genutzte Leiter reicht meist jährlich.

  • Wer darf Leitern prüfen – darf das jeder Mitarbeiter?

    Die wiederkehrende Prüfung darf nur eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 durchführen, also jemand mit passender Ausbildung, Erfahrung mit Leitern und regelmäßiger Prüfpraxis. Die kurze Sichtkontrolle vor jeder Benutzung dagegen macht jeder Nutzer selbst.

  • Was wird bei der Leiterprüfung geprüft?

    Der Prüfer geht die Leiter nach Checkliste durch: Holme auf Risse und Verformung, Sprossen und Stufen auf festen Sitz, Spreizsicherung und Verriegelungen, Standfüße auf Grip sowie die Lesbarkeit der Sicherheitskennzeichnung. Bei Holzleitern kommt die Prüfung auf Splitter dazu, bei Metallleitern die auf Korrosion.

  • Brauche ich eine Prüfplakette und ein Prüfprotokoll?

    Das Prüfprotokoll ist Pflicht, denn ohne Aufzeichnung gilt die Prüfung bei einer Kontrolle als nicht nachgewiesen (§ 14 Abs. 7 BetrSichV). Die Plakette schreibt keine Vorschrift vor, Sie bekommen sie trotzdem je Leiter dazu, damit jeder Nutzer den Stand direkt am Holm sieht.

  • Gilt die Prüfpflicht auch für Tritte und Tritthocker?

    Ja. Tritte, Tritthocker und fahrbare Gerüste sind Arbeitsmittel wie Leitern und fallen unter dieselbe Prüfpflicht nach BetrSichV. Der Prüfer nimmt sie beim selben Termin mit.

  • Was ist der Unterschied zwischen BGI 694 und DGUV Information 208-016?

    Es ist dieselbe Handlungsanleitung unter neuem Namen. 2014 wurden die BG-Informationen in die DGUV-Nummerierung überführt, aus der BGI 694 wurde die DGUV Information 208-016. Die DGUV schreibt das Dokument seitdem fort; eine Prüfvorlage mit der alten Nummer gleichen Sie deshalb gegen die aktuelle Fassung ab.

  • Muss ich ein Prüfbuch für Leitern führen?

    § 14 Abs. 7 BetrSichV verlangt, dass Sie die Ergebnisse jeder Prüfung aufzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren. Die Form ist frei: ein Kontrollblatt je Leiter im Ordner, eine Tabelle oder das Inventarportal. Jede Prüfung muss sich einer bestimmten Leiter zuordnen lassen, deshalb bekommt jede Leiter eine Inventarnummer.

  • Die Leiter ist umgestürzt, die Plakette gilt noch. Muss neu geprüft werden?

    Ja. Die Plakette nennt nur den Termin der letzten planmäßigen Prüfung. Nach einem Sturz, einem Anfahren oder einer Reparatur verlangt § 14 BetrSichV eine Prüfung vor der nächsten Benutzung, unabhängig vom Datum auf der Plakette. Bis dahin bleibt die Leiter gesperrt.

  • Wie oft müssen Leitern auf der Baustelle geprüft werden?

    Häufiger als im Büro. Die DGUV-Empfehlung von einmal im Jahr ist die Untergrenze; für Leitern, die täglich auf dem Transporter mitfahren und im Freien stehen, legt die Gefährdungsbeurteilung eine kürzere Frist fest. Auf der Baustelle bietet sich der Termin der Elektroprüfung an, die dort ohnehin alle 6 Monate fällig ist, so deckt eine Anfahrt beides ab.