LEITERPRÜFUNG · DGUV 208-016

Leiterprüfung nach DGUV Information 208-016

Ein Haarriss im Holm, ein ausgeschlagener Gelenkbeschlag, ein Standfuß ohne Gummi: Solche Mängel sieht man einer Leiter im Regal nicht an, und genau auf so einer Leiter steht kurz darauf jemand in zwei Metern Höhe.

Stürze von Leitern gehören zu den häufigsten Unfallursachen im Betrieb, und sie enden selten glimpflich. Betroffen ist fast immer die Leiter, die täglich benutzt und nie geprüft wird, weil sie noch zu gehen scheint.

Deshalb schreibt die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass tragbare Leitern, Tritte und fahrbare Gerüste regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden, sobald sie im Betrieb beansprucht werden (§14 BetrSichV, konkretisiert durch die DGUV Information 208-016). Diese Prüfung ist Arbeitgeberpflicht und lässt sich nicht beliebig aufschieben.

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GESETZLICHE PFLICHT

Leiterprüfung Pflicht: Was die DGUV 208-016 verlangt

Wenn nach einem Sturz die Berufsgenossenschaft in den Betrieb kommt, fragt sie zuerst nach dem Prüfnachweis für die betroffene Leiter. Liegt keiner vor, wird aus einem Arbeitsunfall schnell ein Fall von Organisationsverschulden.

Die Grundlage steht in §3 und §14 der Betriebssicherheitsverordnung: Der Arbeitgeber legt auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest, wie oft und in welchem Umfang seine Arbeitsmittel geprüft werden. Für Leitern konkretisiert das die DGUV Information 208-016, ergänzt durch die TRBS 2121 Teil 2. Eine feste Jahresfrist schreibt keines dieser Regelwerke vor, die DGUV formuliert es vorsichtiger.

„Die Zeitabstände richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach Nutzungshäufigkeit und Beanspruchung. Eine mindestens jährliche Prüfung wird empfohlen."

DGUV Information 208-016, Abschnitt 6

Korrekt heißt das also: Die Frist ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung, in der Praxis und laut DGUV-Empfehlung jährlich. Eine selten genutzte Bürolleiter braucht seltener geprüft zu werden als eine Lagerleiter im Dauereinsatz.

Zwei Prüfungen, die man nicht verwechseln darf

  • Vor jeder Benutzung kontrolliert der Nutzer die Leiter selbst auf offensichtliche Mängel (§4 Abs. 5 BetrSichV). Das braucht keine befähigte Person und keine Dokumentation.
  • Die wiederkehrende Prüfung läuft systematisch nach Checkliste durch die befähigte Person, wird dokumentiert und mit einer Prüfplakette abgeschlossen. Erst diese zweite Prüfung erfüllt Ihre Nachweispflicht.

Bleibt die wiederkehrende Prüfung aus, drohen Bußgeld nach §209 SGB VII (bis zu 10.000 Euro in den schwersten Fällen), Regressforderungen der Berufsgenossenschaft nach §§110, 111 SGB VII bei grober Fahrlässigkeit und die persönliche Haftung des Verantwortlichen. Ohne lückenlose Dokumentation gilt eine Prüfung bei einer Kontrolle als nicht nachgewiesen, selbst wenn tatsächlich geprüft wurde.

Leiterprüfung als Sammelprüfung: nummerierte Leitern und Tritte im Lager vor der wiederkehrenden Prüfung durch eine befähigte Person
SO LÄUFT ES AB

Wie eine Leiterprüfung abläuft

Die befähigte Person kommt in Ihren Betrieb und prüft jede Leiter, jeden Tritt und jedes fahrbare Gerüst einzeln nach der Checkliste aus Anhang 2 der DGUV 208-016. Am schnellsten geht es, wenn die Leitern gesammelt und zugänglich stehen.

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Sicht- und Funktionsprüfung nach Checkliste

Geprüft werden Holme auf Risse und Verformung, Sprossen und Stufen auf festen Sitz, die Spreizsicherung, Verriegelungen bei Schiebe- und Teleskopleitern sowie die Standfüße auf Grip und Abnutzung. Bei Holzleitern zusätzlich Splitterbildung, bei Metallleitern Korrosion.

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Kennzeichnung und Aussortieren

Jede Leiter bekommt eine Inventarnummer, damit sich Prüfungen einer bestimmten Leiter zuordnen lassen. Leitern mit sicherheitsrelevantem Mangel werden aussortiert, denn eine Bandage um einen gebrochenen Holm ist unzulässig und eine durchgefallene Leiter darf nicht weiter benutzt werden.

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Prüfprotokoll und Plakette

Sie erhalten ein Prüfprotokoll je Leiter und eine Plakette am Objekt mit dem Datum der nächsten Prüfung. Die Protokolle lassen sich zu einem Kontrollbuch zusammenfassen, das Sie bei einer Kontrolle der Berufsgenossenschaft direkt vorlegen können.

Weil eine Leiterprüfung pro Stück nur wenige Minuten dauert, lohnt sich die Sammelprüfung: viele Leitern an einem Termin, eine Anfahrt.

QUALIFIKATION

Wer darf Leitern prüfen

Leitern prüfen darf nicht jeder Mitarbeiter, sondern nur eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne der TRBS 1203. Das ist kein geschützter Titel, sondern ein aufgabenbezogener Status: Wer für Leitern befähigt ist, ist damit nicht automatisch für Krane oder Stapler befähigt.

Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen:

  • eine passende technische Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation
  • Berufserfahrung mit den typischen Mängelbildern an Leitern
  • eine zeitnahe, regelmäßige Prüftätigkeit

Der Arbeitgeber bestellt die befähigte Person und muss dabei Interessenkonflikte ausschließen, etwa wenn dieselbe Person für Beschaffung und Prüfung zuständig wäre. Genau hier liegt für viele Betriebe der Haken: Intern fehlt die Zeit oder die aktuelle Prüferfahrung, und ein externer Prüfer muss erst gefunden werden.

Lotung arbeitet mit Partnern, die ihre Qualifikation als befähigte Person nachweisen. Reagiert ein Partner nicht innerhalb der vereinbarten Frist, übernimmt automatisch ein Backup-Partner.

WARUM LOTUNG

Leiterprüfung über Lotung anfragen

Viele Betriebe schieben die Leiterprüfung vor sich her, weil der Aufwand pro Leiter klein wirkt, das Suchen nach einem Prüfer aber nicht. Genau diesen Teil nimmt Ihnen Lotung ab.

Festpreis vor der Beauftragung

Den Preis pro Leiter und die Anfahrt kennen Sie, bevor Sie zusagen. Keine Überraschung auf der Rechnung.

Sammelprüfung senkt den Stückpreis

Der Prüfer nimmt alle Leitern, Tritte und fahrbaren Gerüste an einem Termin mit. Eine Anfahrt für den ganzen Bestand.

Kontrollbuch inklusive

Sie erhalten Prüfprotokoll und Plakette je Leiter, archivierbar für die nächste Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft.

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Ihre Anfrage beantworten wir innerhalb von 2 bis 3 Werktagen.

ANFRAGE

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Eine Anfrage, kein Risiko. Wenn keine passende befähigte Person verfügbar ist, sagen wir Ihnen das. Es entstehen keine Kosten und keine Verpflichtung.

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HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zur Leiterprüfung

  • Wie oft muss eine Leiter geprüft werden – ist jährlich Pflicht?

    Eine feste gesetzliche Jahresfrist gibt es nicht. Die BetrSichV verlangt, dass Sie Umfang und Häufigkeit aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten, und die DGUV Information 208-016 empfiehlt dafür mindestens einmal jährlich. Eine stark beanspruchte Lagerleiter prüfen Sie eher häufiger, eine selten genutzte Leiter reicht meist jährlich.

  • Wer darf Leitern prüfen – darf das jeder Mitarbeiter?

    Die wiederkehrende Prüfung darf nur eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 durchführen, also jemand mit passender Ausbildung, Erfahrung mit Leitern und regelmäßiger Prüfpraxis. Die kurze Sichtkontrolle vor jeder Benutzung dagegen macht jeder Nutzer selbst.

  • Was wird bei der Leiterprüfung geprüft?

    Der Prüfer geht die Leiter nach Checkliste durch: Holme auf Risse und Verformung, Sprossen und Stufen auf festen Sitz, Spreizsicherung und Verriegelungen, Standfüße auf Grip sowie die Lesbarkeit der Sicherheitskennzeichnung. Bei Holzleitern kommt die Prüfung auf Splitter dazu, bei Metallleitern die auf Korrosion.

  • Brauche ich eine Prüfplakette und ein Prüfprotokoll?

    Ja, denn ohne Dokumentation gilt die Prüfung bei einer Kontrolle als nicht durchgeführt. Sie erhalten je Leiter ein Prüfprotokoll und eine Plakette mit dem Datum der nächsten Prüfung, idealerweise zusammengefasst in einem Kontrollbuch.

  • Gilt die Prüfpflicht auch für Tritte und Tritthocker?

    Ja. Tritte, Tritthocker und fahrbare Gerüste sind Arbeitsmittel wie Leitern und fallen unter dieselbe Prüfpflicht nach BetrSichV. Der Prüfer nimmt sie beim selben Termin mit.