LEITERPRÜFUNG · DGUV 208-016
Leiterprüfung nach DGUV Information 208-016
Ein Haarriss im Holm, ein ausgeschlagener Gelenkbeschlag, ein Standfuß ohne Gummi: Solche Mängel sieht man einer Leiter im Regal nicht an, und genau auf so einer Leiter steht kurz darauf jemand in zwei Metern Höhe.
Stürze von Leitern gehören zu den häufigsten Unfallursachen im Betrieb, und sie enden selten glimpflich. Betroffen ist fast immer die Leiter, die täglich benutzt und nie geprüft wird, weil sie noch zu gehen scheint.
Deshalb schreibt die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass tragbare Leitern, Tritte und fahrbare Gerüste regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden, sobald sie im Betrieb beansprucht werden (§14 BetrSichV, konkretisiert durch die DGUV Information 208-016). Diese Prüfung ist Arbeitgeberpflicht und lässt sich nicht beliebig aufschieben.
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