Es gibt eine Prüfung mit Datum
Der Text nennt Datum, Prüfgrundlage und Ergebnis. War das Ergebnis „teilweise vereinbar", listet er die offenen Punkte und den Zeitraum der Behebung. Das ist die Form, die auch der Prüfbericht eines Audits liefert.
Wer als Unternehmen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt, muss auf seiner Website „Informationen zur Barrierefreiheit" veröffentlichen. Das ist der Text, den die meisten unter dem Namen Barrierefreiheitserklärung suchen. Die Generatoren dafür gibt es bisher für Behörden oder gegen Abo, deshalb steht hier einer für Unternehmen, kostenlos und ohne Registrierung.
Sie tragen ein, was Sie anbieten, wie es genutzt wird und wie es um die Barrierefreiheit steht. Der Generator setzt daraus den Text mit allen Angaben nach Anlage 3 BFSG zusammen, inklusive der zuständigen Behörde. Alles läuft in Ihrem Browser, nichts wird gespeichert.
§ 14 Abs. 1 BFSG verweist für den Inhalt auf Anlage 3 des Gesetzes. Die verlangt vier Angaben in verständlicher Sprache, keine Norm-Tabelle und kein Prüfsiegel. Der Generator fragt genau diese vier ab.
Was die Dienstleistung ist, also Shop, Buchung, Portal oder Terminvergabe, für wen und in welcher Sprache. In einem barrierefreien Format, deshalb als Text auf einer Seite und nicht als PDF.
Wie der Ablauf funktioniert: auswählen, bestellen, bezahlen, Bestätigung erhalten. Wer das Angebot mit Hilfstechnik nutzt, weiß so vorher, was auf ihn zukommt.
Das ist der Teil, an dem die meisten hängen, weil er eine Aussage zum tatsächlichen Stand verlangt. Dazu unten mehr.
Für Dienstleistungen nach dem BFSG ist das bundesweit die MLBF in Magdeburg, die gemeinsame Stelle der Länder, seit Herbst 2025 als Vollzugsbehörde zuständig. Sie steht im Generator fest drin.
Ein Meldeweg für Barrieren steht nicht ausdrücklich in Anlage 3. Er gehört trotzdem in jeden dieser Texte, weil eine Beschwerde sonst direkt bei der Behörde landet statt bei Ihnen. Das Muster sieht ihn deshalb vor, mit einer Antwortzusage, die Sie einhalten können.
Wer nach „Barrierefreiheitserklärung Muster" sucht, findet zuerst die Generatoren für Behörden. Die erzeugen die Erklärung nach BITV 2.0 und § 12b BGG, mit Feedback-Mechanismus, Durchsetzungsverfahren bei der Schlichtungsstelle und einem Aufbau, der für öffentliche Stellen vorgeschrieben ist. Für ein Unternehmen ist das der falsche Rahmen. Sie unterliegen dem BFSG, dort heißt der Text „Informationen zur Barrierefreiheit", und die Pflichtangaben stehen in Anlage 3, nicht in der BITV.
In der Praxis vermischen sich die Begriffe, und das ist kein Fehler. Die Überschrift im Muster nennt beide, damit Kundinnen und Kunden den Text unter dem Namen finden, den sie kennen, und die Behörde ihn unter dem Namen, den das Gesetz verwendet. Der Inhalt folgt dem BFSG.
Der Generator lässt weg, was die Behördenvorlage nur für öffentliche Stellen vorsieht. Zwei Dinge daraus sind auch für Unternehmen sinnvoll, obwohl das BFSG sie nicht vorschreibt, der Meldeweg und der Hinweis auf die Schlichtungsstelle; der zweite ist deshalb ein Häkchen und keine Pflicht.
Die meisten Vorlagen bieten nur einen Satz an: „Unsere Website ist barrierefrei." Wer den übernimmt, ohne geprüft zu haben, macht eine Angabe, die er nicht belegen kann, und genau diese Angabe liest die Behörde zuerst. Der Generator kennt deshalb drei Zustände, und alle drei ergeben einen veröffentlichungsfähigen Text.
Es gibt eine Prüfung mit Datum
Der Text nennt Datum, Prüfgrundlage und Ergebnis. War das Ergebnis „teilweise vereinbar", listet er die offenen Punkte und den Zeitraum der Behebung. Das ist die Form, die auch der Prüfbericht eines Audits liefert.
Sie kennen Lücken, geprüft hat niemand
Videos ohne Untertitel, der PDF-Katalog, das Buchungs-Widget vom Drittanbieter. Der Text nennt, was Sie wissen, und wann es behoben sein soll. Er behauptet keine Prüfung, die es nicht gab.
Noch nichts geprüft
Der Text sagt das offen und nennt, ob eine Prüfung geplant oder beauftragt ist und bis wann. Nach der Prüfung lässt sich der Abschnitt in einer Minute aktualisieren.
Für den zweiten und dritten Zustand fehlt Ihnen meist die Liste der Punkte. Dafür gibt es den kostenlosen Kurzcheck: drei Seiten Ihres Auftritts, von Hand geprüft, mit den Funden, die in diesen Text gehören. Wer die komplette Liste braucht, beauftragt das Audit, dort ist der fertige Entwurf dieser Informationen Teil des Berichts.
Das Beispiel stammt aus einem echten Audit vom September 2026, anonymisiert. Ein Onlineshop, extern geprüft, Ergebnis „teilweise vereinbar" mit fünf offenen Punkten. Im Generator lädt „Beispiel laden" denselben Fall.
Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Die Muster Geschenke GmbH stellt diese Informationen nach § 14 Absatz 1 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit Anlage 3 zur Verfügung. Sie gelten für den Onlineshop unter https://www.muster-geschenke.example/de/.
Wir verkaufen Weihnachtsschmuck, Holzfiguren und Dekoration aus eigener Fertigung und von Partnerwerkstätten an Privatkundinnen und -kunden in Deutschland. Der Shop ist auf Deutsch und Englisch verfügbar; diese Informationen gelten für die deutsche Fassung.
Kundinnen und Kunden wählen Produkte aus, legen sie in den Warenkorb und schließen die Bestellung nach Eingabe von Liefer- und Zahlungsdaten ab. Eine Bestellung ist mit und ohne Kundenkonto möglich. Bestellbestätigung und Rechnung kommen per E-Mail.
Das Angebot wurde am 8. September 2026 durch eine externe Prüfung nach WCAG 2.2, Stufe AA untersucht. Es ist teilweise mit den Anforderungen vereinbar. Die nicht barrierefreien Inhalte sind im Folgenden aufgeführt.
Die genannten Punkte werden voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2027 behoben. Diese Informationen werden danach aktualisiert.
Wenn Sie beim Nutzen des Angebots auf eine Barriere stoßen oder Inhalte in einer barrierefreien Form benötigen, schreiben Sie an service@muster-geschenke.example. Wir antworten innerhalb von 14 Tagen.
Zuständig für die Überwachung der Barrierefreiheit von Dienstleistungen nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, kontakt@mlbf-barrierefrei.de, www.mlbf-barrierefrei.de. Wird Ihre Rückmeldung an uns nicht zufriedenstellend beantwortet, können Sie sich an diese Stelle wenden.
Unabhängig davon können Sie ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beantragen.
Erstellt am 16. September 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung, gestützt auf eine Prüfung vom 8. September 2026.
Auf eine eigene Seite, so wie Impressum und Datenschutzerklärung, und von jeder Seite der Website aus erreichbar. Üblich ist ein Link im Fußbereich mit dem Text „Barrierefreiheit"; der Linktext sollte auf allen Seiten gleich sein, weil das selbst ein Prüfkriterium ist (WCAG 3.2.4). Beim Onlineshop gehört der Text zusätzlich dorthin, wo Kundinnen und Kunden die Informationen vor dem Kauf sehen, also in die Nähe von AGB und Versandbedingungen.
Die Seite selbst muss barrierefrei sein: Überschriften als echte Überschriften, keine Bild-Datei mit Text, kein PDF. Wer „Als HTML kopieren" nutzt, bekommt genau diese Struktur. Und nach jeder Prüfung, jedem Relaunch und jeder Behebung wird der Abschnitt „Stand der Barrierefreiheit" nachgezogen, sonst beschreibt der Text einen Zustand, den es nicht mehr gibt.
Für Unternehmen verlangt § 14 Abs. 1 BFSG „Informationen zur Barrierefreiheit" nach Anlage 3. Die „Erklärung zur Barrierefreiheit" ist der Begriff aus BITV 2.0 und § 12b BGG für öffentliche Stellen. Gesucht wird meist der zweite Begriff, gemeint ist bei Unternehmen der erste. Der Generator setzt beide in die Überschrift.
Ja. Die Pflicht hängt nicht davon ab, ob das Angebot schon barrierefrei ist. Der Text darf und sollte den tatsächlichen Stand nennen, auch wenn noch keine Prüfung stattgefunden hat. Falsche Angaben sind das größere Risiko als ehrliche.
Auf eine eigene Seite, von jeder Seite der Website erreichbar, üblicherweise im Fußbereich neben Impressum und Datenschutz mit dem Linktext „Barrierefreiheit". Bei einem Onlineshop gehört sie zusätzlich zu den Informationen, die Kundinnen und Kunden vor dem Kauf sehen.
Für Dienstleistungen nach dem BFSG ist bundesweit die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg zuständig. Sie steht im Generator fest drin.
Nein. Alles läuft im Browser, es wird nichts an einen Server geschickt und nichts gespeichert. Wenn Sie die Seite neu laden, sind die Eingaben weg.
Nein. Er liefert einen Text mit den Pflichtangaben nach Anlage 3 auf Grundlage Ihrer Eingaben. Ob Ihr Betrieb unter das BFSG fällt und ob der Wortlaut für Ihren Fall passt, prüft im Zweifel Ihr Anwalt.
Der Kurzcheck liefert die Punkte, das Audit die vollständige Liste samt fertigem Entwurf dieser Informationen.
Rechtshinweis: Der Generator erzeugt einen Textvorschlag mit den Angaben nach Anlage 3 BFSG auf Grundlage Ihrer Eingaben. Er ist keine Rechtsberatung. Ob Ihr Betrieb unter das BFSG fällt und ob der Wortlaut für Ihren Fall genügt, prüft im Zweifel ein Rechtsanwalt. Stand der Rechtsangaben: September 2026.