BFSG-Audit eines Onlineshops: vom kostenlosen Kurzreport zum Auftrag

Onlinehändler aus Bayern · Komplett-Audit im September 2026

Ein Onlinehändler aus Bayern hat im September seine komplette Prüfung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beauftragt. Hier steht, wie sie abgelaufen ist, vom ersten Kurzreport bis zum fertigen Text für die Informationen zur Barrierefreiheit.

Der AblaufKurzreport, Auftrag, Testbestellung, Bericht, Re-Test

So ist die Prüfung abgelaufen

  1. Erste Mail im August

    Ich habe dem Händler geschrieben, was mir an seinem Shop aufgefallen war.

  2. Kurzreport Ende August

    Kostenlos, mit einer Trennung zwischen Mängeln, die schon feststehen, und Punkten, die erst eine Prüfung von Hand klären kann.

  3. Auftrag eine Woche später

    Der Händler hat das Komplett-Audit beauftragt.

  4. Testkonto und Testbestellung

    Der Händler hat ein Kundenkonto für die Prüfung angelegt. Die Testbestellung haben wir vorher abgesprochen: per Vorkasse bestellt und danach storniert, damit nichts verschickt wird.

  5. Prüfung

    Alle Seitentypen des deutschen Shops, als Gast und angemeldet, jeweils am Handy und am Rechner.

  6. Bericht und Informationen zur Barrierefreiheit

    Jede Maßnahme mit Dringlichkeit, dem Kriterium aus der Norm und einer Empfehlung, mit der die Agentur des Händlers direkt arbeiten kann. Dazu der Text, den das Gesetz nach Anlage 3 BFSG von jedem betroffenen Shop verlangt.

  7. Re-Test

    Wenn die Agentur umgesetzt hat, prüfe ich nach und vergleiche vorher und nachher. Das ist im Preis enthalten.

Was eine vollständige Prüfung umfasst

Ein Scanner findet nur einen Teil der Barrieren, deshalb gehören zu jedem Komplett-Audit Durchgänge, die ein Werkzeug allein nicht leistet:

  • die Testbestellung durch die echte Kasse bis zur letzten Bestätigung
  • alle 55 Erfolgskriterien der WCAG 2.2 auf Stufe A und AA, 33 davon ausschließlich von Hand
  • ein Durchgang mit Vorlesesoftware und einer nur mit der Tastatur
  • die Formulare mit echten Absendeversuchen und absichtlich falschen Eingaben, um zu sehen, ob die Fehlermeldung auch ankommt

Bewertet wird gegen den Stand, den das Gesetz heute verlangt, die EN 301 549 mit WCAG 2.1 AA. Betrifft ein Punkt nur die neuere Fassung 2.2, steht das im Bericht dabei, damit der Händler selbst über die Reihenfolge entscheiden kann.

Befunde aus diesem Bericht veröffentliche ich nicht. Wie Befunde aussehen, zeigen die Kurzprüfungen in den anderen Fallbeispielen.

Weitere Fallbeispiele

Alle Fallbeispiele
  • Kopfzeile, vorgelesen„Link. Link. Link. Link. Link.“

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    Die neue Website war schon in Arbeit. Die Kurzprüfung der alten hat gezeigt, welche Fehler die neue nicht übernehmen sollte.

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