Barrierefreiheit einer Hotel-Website: was vor dem Relaunch auffiel
Ein Hotel in Oberbayern arbeitet an einer neuen Website und wollte trotzdem wissen, wo die alte steht. Die Kurzprüfung im September hat gezeigt, welche Fehler die neue Seite nicht übernehmen sollte, und eine Sache, die nicht auf den Relaunch warten kann.
Warum das Hotel trotz Relaunch prüfen ließ
Ich hatte dem Hotel im August geschrieben, weil mir auf der Startseite Links aufgefallen waren, die keinen Namen haben. Die Antwort kam aus dem Marketing: Eine neue Website ist in Arbeit, und die Barrierefreiheit soll dort von Anfang an berücksichtigt werden. Den kostenlosen Kurzreport wollte das Hotel trotzdem haben.
Das war aus zwei Gründen sinnvoll. Die alte Seite bleibt online, bis die neue fertig ist, und für sie gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schon heute. Außerdem hat fast jeder Fehler, den ich finde, eine Ursache, die sich in der neuen Seite wiederholt, wenn sie vorher niemand benennt.
Zehn Symbole, die ein blinder Gast nicht versteht
Oben auf jeder Seite steht eine Leiste mit kleinen Symbolen: das Logo für die Startseite, eine Lupe für die Suche, ein Telefonhörer, ein Brief, ein Geschenk für den Gutscheinshop, dazu das Menü und drei Knöpfe zum Teilen. Wer sehen kann, versteht sie auf einen Blick. Keiner dieser zehn Links hat aber einen Namen, den Vorlesesoftware aussprechen könnte, und so hört ein blinder Gast an jeder Stelle dasselbe Wort.
Auf der Startseite kommen die Bildkacheln dazu, die zu den Zimmern oder zur Preisübersicht führen. Auch dort hat der Link keinen Namen. Am Handy waren es zusammen 33 solcher Stellen, am Rechner 21. Behoben wird das in der Vorlage mit einer kurzen Beschriftung je Symbol, und damit auf allen Seiten gleichzeitig.
Schöne Farben, die als Schrift zu blass sind
Die Website arbeitet mit sanften Tönen, einem hellen Graugrün und einem blassen Olivton. Als Fläche passen sie gut, als Schrift erreichen sie auf Weiß aber nur ein Kontrastverhältnis von 2,1 zu 1 und 2,37 zu 1. Verlangt sind 4,5 zu 1, bei großen Überschriften 3 zu 1. Betroffen sind die kleinen Rubriken über den Überschriften und einige Überschriften selbst. Die Farben müssen dafür nicht weichen, für Text reicht ein dunklerer Ton derselben Farbe.
Anderes stimmt schon: Auf keiner der drei Seiten fehlte einem Bild das Feld für den Alternativtext.
Gebucht wird woanders
Das Zimmer bucht der Gast über einen fremden Buchungsanbieter, Gutscheine über einen zweiten. Genau dort kommt der Vertrag zustande, und dort greift das Gesetz am deutlichsten. Weil beide Strecken nicht auf der eigenen Website liegen, würde ich eine Prüfung dort vorher mit dem Hotel und den Anbietern abstimmen.
Was für die neue Website daraus folgt
Die Liste aus dem Kurzreport taugt jetzt als Prüfliste für die Abnahme, denn die Ursachen kehren fast immer wieder. Symbole bekommen keinen Namen, eine Gestaltungsfarbe wird nie als Schriftfarbe geprüft, und ein Bilderkarussell baut seine 19 Bilder so ein, dass Vorlesesoftware die Liste nicht mehr erkennt.
Ich habe dem Hotel empfohlen, zwei Sätze in den Vertrag mit der Agentur zu schreiben: dass die neue Seite die EN 301 549 mit WCAG 2.1 AA erfüllt, und dass zur Abnahme ein Nachweis dafür gehört. Geprüft wird am besten auf der Vorschau, bevor die Seite live geht. Solange die Agentur im Auftrag steht, gehören Korrekturen zur Abnahme, danach wird jede Änderung ein eigenes Ticket.
Eine Sache sollte das Hotel allerdings nicht auf den Relaunch verschieben. Die Informationen zur Barrierefreiheit, die das Gesetz von jedem betroffenen Unternehmen verlangt, fehlten auf der alten Seite ganz, und ich habe empfohlen, sie jetzt nachzuziehen.